14. Oktober 2026 Unterschiedliche Auffassungen zur Kartellrechtsnovelle

Die von der Regierung geplante Kartellrechtsreform ist von den Sachverständigen unterschiedlich bewertet worden. Das Bundeskartellamt begrüßte die Einführung eines Vergabescreenings, mit dem nun auch in Deutschland ein zusätzliches Instrument zur Kartellrechtsdurchsetzung und zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in öffentlichen Vergabeverfahren etabliert werden solle, erklärte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, am Mittwoch, 14. Oktober 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, die vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) geleitet wurde.