25.09.2024 Menschenrechte — Ausschuss — hib 634/2024

Keine Mehrheit für AfD-Antrag zu Menschenrechten in Polen

Berlin: (hib/SAS) Die AfD-Fraktion ist mit ihrem Antrag (20/12099), das Handeln der polnischen Regierung auf Einhaltung der Menschenrechte zu prüfen, im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gescheitert. Abgesehen von der Antragstellerin stimmte keine andere Fraktion (bei Abwesenheit der Gruppe Die Linke) für die Vorlage.

Konkret hatte die Fraktion verlangt, dass die Bundesregierung „die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch die polnische Regierung“ öffentlich verurteilt und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gemäß Artikel 33 der Europäischen Menschenrechtskonvention anruft wegen des Verstoßes der neuen polnischen Regierung gegen die Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) sowie 10 (Freiheit der Meinungsäußerung).

Die nach den Parlamentswahlen vom 15. Oktober 2023 ins Amt gelangte Regierung unter Donald Tusk wolle die Justiz weitgehend ausschalten, erklärte ein Mitglied der AfD-Fraktion im Ausschuss. Tausende Richter würden zum Opfer politischer Säuberungen. Die polnische Regierung habe es sich auch zum Ziel gesetzt, das von ihr als parteiisch betrachtete Televizja Polska S.A., das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Polen, von Mitgliedern und Anhängern der abgewählten PiS-Partei zu säubern. Deutschland müsse endlich zu Kenntnis nehmen, was in seinem Nachbarland passiere, forderte der Abgeordnete.

Die Koalitionsfraktionen und die Unionsfraktion warfen der AfD vor, die Tatsachen zu verdrehen. Die PiS-Regierung sei es gewesen, die den Rechtsstaat in Polen ausgehöhlt habe. Die neue Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk tue nichts anderes, als die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen. Das geschehe in enger Koordinierung mit EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof, betonte ein Mitglied der SPD-Fraktion. Ein Mitglied der Unionsfraktion hob zudem hervor, dass die von der PiS-Regierung in Ämter gebrachte Richter nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügt hätten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies daraufhin, dass der AfD-Antrag, während er den Austausch von Journalisten anprangere, völlig verschweige, dass zuvor die PiS die polnische Medienlandschaft systematisch umgebaut habe. Die FDP bezeichnete den Antrag als Mahnung, die deutsche Demokratie wehrhafter gegen Rechtspopulisten zu machen.

Die hib-Meldung zum Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1011958

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