09.11.2022 Wirtschaft — Ausschuss — hib 637/2022

Wirtschaftsausschuss einstimmig für Erdgas-Soforthilfegesetz

Berlin: (hib/EMU) Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas sollen im Dezember finanziell von den gestiegenen Energiepreisen entlastet werden. Ein entsprechendes Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) brachte der Wirtschaftsausschuss am Mittwoch einstimmig auf den Weg. Das EWSG wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen dem von der Bundesregierung vorgelegten ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 (20/3437) angefügt. Der so geänderte Entwurf soll am Donnerstagabend im Plenum in zweiter und dritter Lesung beraten und abgestimmt werden.

Die einmalige Entlastung soll laut Koalition der finanziellen Überbrückung bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse dienen. Erhalten sollen die sogenannte Abschlagszahlung alle „Gas-Standardlastprofil-Kunden und Wärmekunden sowie Kunden mit Registrierender Leistungsmessung“ soweit deren Verbrauch nicht über 1,5 Millionen Kilowattstunden liegt oder das bezogene Erdgas zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt wird. Weitere Ausnahmen fasst das Gesetz unter Paragraph 2 zusammen.

Das EWSG schreibt Erdgaslieferanten vor, den Verbraucherinnen und Verbrauchern von Erdgas einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Der Betrag ist laut EWSG mit der ersten Rechnung des Erdgaslieferanten zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst.

Am vergangenen Montag hatte der Wirtschaftsausschuss in einer öffentlichen Anhörungen zehn Sachverständige zum Thema gehört und deren Anmerkungen teilweise übernommen. So wurden in Paragraph 2 im finalen Entwurf auch überbetriebliche Ausbildungsstätten als hilfeberechtigt aufgenommen.

Ein Änderungsantrag der Unionsfraktion wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD abgelehnt. Die Unionsabgeordneten hatten gefordert, die Regelbedarfsstufen fortzuschreiben. In der Begründung hieß es, dass es angemessen sei, die Regelsätze der Sozialleistungen höher als nach bislang geltendem Recht fortzuschreiben, da unerwartet stark die Verbraucher- und Energiepreise aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine unerwartet stark angestiegen seien.

Die Meldung zur öffentlichen Anhörung: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-pa-wirtschaft-erp-sondervermoegen-918126

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