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Artikelgesetz
Ein Artikelgesetz ist ein Gesetz, durch das gleichzeitig mehrere Gesetze erlassen oder geändert werden, manchmal auch in unterschiedlichen Rechtsgebieten. So wurden etwa mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2002 unter anderem das Bundesverfassungsschutz, Vereins, Asylverfahrens und Ausländergesetz geändert. In einer solchen Vorlage sind die Änderungen der verschiedenen Gesetze als Artikel voneinander getrennt.