Bundestagswahl
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wählen und selbst in den Bundestag gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht) können alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. In Artikel 20 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen sowie durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt. Dieser Grundsatz gilt für alle Parlamente, die nach Bundes und Landesverfassungen gewählt werden.