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Bundeswahlausschuss

Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter und acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Bei ihrer Auswahl der Beisitzer sollen die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt werden. Der Ausschuss entscheidet unter anderem, welche Vereinigungen, die bis zum 90. Tag vor der Wahl dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung angezeigt haben, als Parteien anerkannt werden. Er entscheidet auch über Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Landeslisten der Parteien. Seine Sitzungen sind öffentlich. Seine Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der Wahlperiode.

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