Service
Gewährleistungen
Der Bund kann Gewährleistungen, Bürgschaften und Garantien übernehmen. Da diese Gewährleistungen zu Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren führen können, müssen sie vom Bundestag im Haushaltsgesetz beschlossen werden.
Der Bund kann Gewährleistungen, Bürgschaften und Garantien übernehmen. Da diese Gewährleistungen zu Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren führen können, müssen sie vom Bundestag im Haushaltsgesetz beschlossen werden.