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Haushaltssperre

Die Haushaltssperre ist eines von mehreren Mitteln, die eingesetzt werden können, wenn der Ausgleich öffentlicher Haushalte durch Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen gefährdet ist. Dabei wird zwischen Ausgabensperren und Sperrvermerken unterschieden. Mit der Ausgabensperre behält sich die Bundesregierung vor, im Einzelfall da rüber zu entscheiden, ob geplante Mittel tatsächlich ausgegeben oder Verpflichtungen eingegangen werden. Die Ausgabensperre kann sich auf den Gesamthaushalt oder auf bestimmte Teile des Haushalts beziehen.

Ausgenommen hiervon sind vertragliche Verpflichtungen und unabweisbare Ausgaben. Der Bundesfinanzminister kann eine Ausgabensperre verhängen, ohne dass das Parlament zustimmt. Mit einem Sperrvermerk knüpft der Bundestag Ausgaben an Auflagen oder Bedingungen, um seinen Zielen Nachdruck zu verleihen. Bei einfachen Sperrvermerken kann der Bundesfinanzminister entscheiden, bei qualifizierten Sperrvermerken muss der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber einwilligen.

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