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Kreiswahlleiter
Die Kreiswahlleiter sind zugleich Vorsitzende des jeweiligen Kreiswahlausschusses. Sie werden vor jeder Wahl durch die jeweilige Landesregierung oder durch von ihr benannte Stellen benannt und sind unter anderem zuständig für die
- Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge,
- Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge,
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und Mitteilung an den Landeswahlleiter,
- Vorbereitung der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis durch den Kreiswahlausschuss,
- die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis.