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Kanzlermehrheit

Bei der sogenannten absoluten Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder des Bundestages) muss das Abstimmungsergebnis um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Abgeordneten liegen. Die absolute Mehrheit ist erforderlich bei der Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter, der Wahl des Bundeskanzlers, der Wahl des Wehrbeauftragten sowie bei Abstimmungen über eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers und über den Antrag auf ein Misstrauensvotum. (>Mehrheit, einfache)

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Kurzintervention

Damit die Debatten im Bundestag lebendiger werden, wurde 1990 die Kurzintervention im Anschluss an Redebeiträge im Plenum eingeführt. Das ist eine auf drei Minuten begrenzte Erklärung eines Abgeordneten, die als Reaktion auf einen Debattenbeitrag abgegeben wird. Der Redner hat dann die Möglichkeit, gleich auf die Kurzintervention einzugehen. (> Zwischenfrage)

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Kostenpauschale

Abgeordnete erhalten neben den Diäten und der Amtsausstattung als Ausgleich für die Aufwendungen, die ihnen durch das Mandat entstehen, eine steuerfreie Kostenpauschale. Sie soll zum Beispiel die Ausgaben für ein Wahlkreisbüro oder Reisekosten innerhalb der Bundesrepublik decken. 

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Kanzlerwahl

Der Bundeskanzler beziehungsweise die Bundeskanzlerin wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt, und zwar ohne Aussprache (Artikel 63 des Grundgesetzes). Gewählt ist, wer die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Dem Vorschlag des Bundespräsidenten gehen regelmäßig Koalitionsverhandlungen (>Koalition) voraus, um für die Wahl des Bundeskanzlers und für die künftige Politik der Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit zu gewährleisten. Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidaten für die Ministerämter vor (Artikel 64 des Grundgesetzes). Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den nach Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Amtseid, wobei der Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann. 

Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer Geschäftsordnung, die vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundespräsidenten genehmigt wird. Der Bundeskanzler steht an der Spitze der Exekutive und trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag. Der Bundeskanzler bestimmt nach Artikel 65 des Grundgesetzes die Richtlinien der Regierungspolitik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung (Ressortprinzip). Im Verteidigungsfall besitzt der Bundeskanzler die Befehls und Kommandogewalt über die Bundeswehr (Artikel 115b des Grundgesetzes). Der Bundestag kann den Bundeskanzler abberufen, und zwar durch ein sogenanntes Misstrauensvotum oder nach einer Vertrauensfrage

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Kernzeitdebatten

Um das öffentliche Interesse an Plenardebatten zu wichtigen Themen zu erhöhen und die Glaubwürdigkeit des Bundestages zu verbessern, wurde 1995 eine seit Langem geforderte „Plenar-Kernzeit“ eingeführt. In den Kernzeitdebatten werden die wichtigsten Themen der Sitzungswoche im Plenum behandelt. Während dieser Zeit, meist donnerstags vormittags, finden keine anderen Gremiensitzungen statt.

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Kinder

Der Bundestag möchte bereits den Jüngsten Aufgaben und Arbeitsweise des Parlaments auf kindgerechte Weise nahebringen. Fünfmal im Jahr veranstaltet er sogenannte Kindertage, an denen Führungen durch die Parlamentsgebäude angeboten werden, die auf die Zielgruppe der Sechs- bis 14-Jährigen zugeschnitten sind. Mit „Kuppelkucker“ hat der Bundestag 2007 zudem ein Onlineportal eingerichtet, das Kindern parlamentarische Abläufe gut verständlich erklärt. Es bietet den jungen Nutzern zugleich die Möglichkeit, per Mail Kontakt mit ihrer parlamentarischen Vertretung, der Kinderkommission, aufzunehmen.


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Kinderkommission

Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie hat die Aufgabe, die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten. Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission gehören auch dem Ausschuss an. Damit können sie die Interessen der Kinder auch dort vertreten und haben einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.


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Kleine Anfrage

Fraktionen oder Abgeordnete in Fraktionsstärke können durch eine Kleine Anfrage schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte verlangen. Kleine Anfragen werden im Bundestag nicht beraten. Sie werden vor allem von der Opposition genutzt, um die Regierung zu kontrollieren und Informationen sowie Stellungnahmen zu erhalten. (> Große Anfrage)

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Koalition

Eine Koalition (lateinisch „coalescere“: zusammenwachsen, verschmelzen) ist ein zeitlich begrenztes Bündnis von Parteien, regelmäßig für die Dauer einer Wahlperiode. In Mehrparteiensystemen sind Koalitionen nötig, um stabile Regierungen zu bilden. Denn nur selten verfügt eine Partei allein über die absolute Mehrheit an Mandaten im Parlament, die zur Regierungsbildung nötig sind. Koalitionen müssen aber nicht zwingend über parlamentarische Mehrheiten verfügen: Es gibt auch Minderheitsregierungen, die sich auf Koalitionen stützen.

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Kommissionen

Der Bundestag kann Kommissionen einrichten und sie mit einem bestimmten Arbeitsauftrag versehen. In der Regel setzen sich Kommissionen nur zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundestages zusammen. Im Falle der so genannten Enquete-Kommissionen besteht die andere Hälfte der Mitglieder aus Nichtparlamentariern, zumeist Fachleuten und Wissenschaftlern. Im Falle der Föderalismuskommissionen besteht die andere Hälfte der Mitglieder aus Vertretern des Bundesrates. Eine Ausnahme bildet die Kinderkommission, die ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist und mit je einem Mitglied aus jeder Bundestagsfraktion besetzt ist.


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Konkurrierende Gesetzgebung

Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Gesetzgebungsbefugnis, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat. Dazu gehören unter anderem das bürgerliche Recht und das Strafrecht. Auf bestimmten Gebieten, die in Artikel 74 Absatz 1 des Grundgesetzes aufgeführt sind, hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine solche Regelung erforderlich macht. Dazu zählt unter anderem die öffentliche Fürsorge.

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Konstituierende Sitzung

Eine konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung eines Parlaments am Beginn einer neuen Wahlperiode. In der konstituierenden Sitzung des Bundestages kommen die Abgeordneten zusammen und wählen den Bundestagspräsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Zudem beschließen die Mitglieder des Bundestages die Geschäftsordnung. Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag spätestens dreißig Tage nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung zusammentreten.

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Konstituierung

Die Wahlperiode beginnt mit der Konstituierung (lateinisch „constituere“: beschließen, festsetzen) des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen muss. Mit der Konstituierung endet die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages. Der 20. Deutsche Bundestag wurde am 26. September 2021 gewählt und tritt am 26. Oktober 2021 erstmals zusammen.

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Konstruktives Misstrauensvotum

Die Abgeordneten können dem Bundeskanzler das Misstrauen aussprechen und ihn abberufen, wenn er nicht mehr das Vertrauen des Parlaments genießt. „Konstruktiv“ heißt das Kontrollmittel, weil es nicht ausreicht, nur den Kanzler abzuwählen, sondern die Parlamentarier müssen sich auch auf einen neuen Regierungschef einigen. Hat die Mehrheit der Abgeordneten dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen, ersucht der Bundestag den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler zu entlassen und den gewählten Nachfolger zu ernennen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 des Grundgesetzes).

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Kontrollfunktion des Bundestages

Die Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gehört zu den klassischen Aufgaben eines Parlaments. Das wohl wichtigste Kontrollinstrument ist das Budgetrecht. Zudem verfügt der Bundestag über die Mittel der Großen Anfrage und der Kleinen Anfrage, der Fragestunde, der Regierungsbefragung nach Kabinettssitzungen und der Aktuellen Stunde. Er hat das Recht, Regierungsmitglieder zu den Beratungen zu zitieren, Untersuchungsausschüsse einzusetzen und die Regierung per konstruktivem Misstrauensvotum abzuberufen. Kontrollrechte üben auch der Wehrbeauftragte und der Datenschutzbeauftragte des Bundestages aus.

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Krankenversicherung, Abgeordnete

Ein Abgeordneter schaut sich den Vorab-Kürschner mit den Portäts der MdBs an.

Einige Abgeordnete erhalten einen Zuschuss zur Krankenversicherung. (DBT / Jörg F. Müller)

Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden. 

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Kreiswahlausschuss

In jedem Wahlkreis wird ein Kreiswahlausschuss eingerichtet. Er besteht aus dem Kreiswahlleiter und sechs Beisitzern. Der Kreiswahlleiter wird von der Landesregierung oder von einer von ihr benannten Stelle ernannt. Er beruft die Beisitzer aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises. Der Kreiswahlausschuss entscheidet unter anderem über Verfügungen des Kreiswahlleiters zur Beseitigung von Mängeln an Kreiswahlvorschlägen und über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge. Zudem überprüft er die Entscheidungen der Wahlvorstände in den Wahlbezirken und stellt die Stimmenergebnisse im Wahlkreis fest.


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Kreiswahlleiter

Die Kreiswahlleiter sind zugleich Vorsitzende des jeweiligen Kreiswahlausschusses. Sie werden vor jeder Wahl durch die jeweilige Landesregierung oder durch von ihr benannte Stellen benannt und sind unter anderem zuständig für die

  • Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge,
  • Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge,
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und Mitteilung an den Landeswahlleiter,
  • Vorbereitung der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis durch den Kreiswahlausschuss,
  • die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis.

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Kreiswahlvorschlag

Ein Kreiswahlvorschlag ist eine Zusammenstellung von Formularen, mit deren Hilfe ein Kandidat für das Direktmandat in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Die formellen Details regeln Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung. Bei der Kandidatenaufstellung gelten für Bewerber einer Partei andere Modalitäten als bei unabhängigen Bewerbern. Ein Bewerber einer Partei muss in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Wahl hierzu gewählt worden sein. Ein unabhängiger Bewerber hingegen benötigt mindestens 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus seinem Wahlkreis.


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Kultur und Geschichte

Kunst im Bundestag

Brücke innerhalb des Jakob-Kaiser-Hauses

(DBT/Grunert)

Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag, Parlament und Regierung nach Berlin zu verlegen. Der Ältestenrat erhob das Reichstagsgebäude zum Sitz des Parlaments. Dieser Entscheidung war eine lebhafte politische Auseinandersetzung vorausgegangen: die „Berlin-Bonn-Debatte“, in der Argumente für und gegen einen Parlaments- und Regierungsumzug kontrovers diskutiert wurden.

In den folgenden Jahren wurden im Spreebogen nach internationalen Architekturwettbewerben beeindruckende Parlamentsbauten geschaffen. Ein neues Parlamentsviertel entstand. Die zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages entschieden zudem von Beginn der Planungen an Künstler zur Gestaltung der Bauten hinzuziehen. So wurde im Parlamentsviertel die „Kunst-am-Bau“-Richtlinie zeitgemäß weiterentwickelt.

Die Kunst hat dank dieses kulturellen Engagements des Parlamentes Einzug in die Räume der Politik gehalten. Künstler kommentieren und begleiten mit ihren Werken die Arbeit der Parlamentarier. Sie nutzen das Parlament also als Bühne zur Darstellung ihrer eigen-, oft widerständigen Positionen. Politiker ihrerseits stehen im täglichen Arbeitsumfeld im Dialog mit der Kunst.

Neben den „Kunst-am-Bau“-Werken besitzt der Deutsche Bundestag seit 1969 eine eigene Kunstsammlung, die Jahr um Jahr durch Ankäufe erweitert wird. Seit 2005 verfügt der Deutsche Bundestag über einen eigenen Kunst-Raum, der für Ausstellungen zeitgenössischer Kunst genutzt wird und so das Fenster zur aktuellen Kunstszene offen hält. Er eröffnete mit der Fotografieausstellung „Bilder der Macht“ von Herlinde Koelbl.

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Kunst-Ausstellungsräume

Kunstwerk von Peter Wüthrich, „600 Bücher für 600 Parlamentarier“

Peter Wüthrich, „600 Bücher für 600 Parlamentarier“, zweiteilige Installation mit Videoscreen, Parlamentsgebäude Wilhelmstraße 65 (Foyer EG und 1.OG), 2012 (DBT/Julia Nowak-Katz)

Der Deutsche Bundestag engagiert sich für zeitgenössische Kunst – durch jährliche Ankäufe für seine Kunstsammlung, durch die Beauftragung von Kunst-am-Bau-Installationen in den Parlamentsbauten und durch wechselnde Ausstellungen im Kunst-Raum und im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.

An beiden Orten sollen die Ausstellungen den Prozess der Öffnung des Parlaments für Kunst fortsetzen und das Selbstverständnis des Deutschen Bundestages als Förderer zeitgenössischer Kunst zum Ausdruck bringen.

Im öffentlich zugänglichen Mauer-Mahnmal sind originale Segmente der Hinterlandmauer an dem Ort, an dem sie ursprünglich standen, wieder aufgestellt worden. Ein Gedenkbuch erinnert an die Opfer der Berliner Mauer und stellt ihre Schicksale vor. Themenbezogene Ausstellungen ergänzen und vertiefen das Gedenken.

Der Kunst-Raum wird nach Abschluss der Bauarbeiten zum Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses wieder öffentlich zugänglich sein. Zur Zeit finden die Ausstellungen im Seitenflügel des Schadow-Hauses statt. Eröffnet wurde der „Kunst-Raum im Schadow-Haus“ im Mai 2014 mit einer Ausstellung zum 250. Geburtstag von Johann Gottfried Schadow: In der Ausstellung „Ansichten“ traten Werke Schadows in einen Dialog mit Foto- und Videoarbeiten des Künstlers Christoph Brech (geb. 1964). In der Folge setzte die Berliner Bildhauerin Anna Franziska Schwarzbach (geboren 1949) der Prinzessinnengruppe von Schadow die Skulpturen ihrer eigenen „Prinzessinnen“ entgegen – die kleinwüchsige rumänisch-jüdische Schauspielertruppe der Ovitz-Schwestern. Für die derzeitige Ausstellung „Im Atelier. Ein Experiment“ hat der Bildhauer Michael Jastram (geb. 1953) sein Atelier in die Schadowstraße verlegt und gestaltet dort in Anwesenheit der Besucher neue Skulpturen. Auch die folgenden Ausstellungen werden Schadows Werk im Spiegel zeitgenössischer Kunst zeigen.

Die Ausstellungen des Bundestages zur zeitgenössischen Kunst eröffnen vielfältige Bezüge zu Parlament und Politik und schlagen zugleich Brücken zum kulturellen Geschehen in Berlin. Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene begleiten die Ausstellungen.

Installationen und Kunstwerke aus dem „Kunst-am-Bau“-Programm des Bundestages sind in den Parlamentsgebäuden an Wochenenden im Rahmen von Kunst- und Architekturführungen zu besichtigen.

Informationen zur Kunst im Parlament, zum Ausstellungsprogramm und zu den Workshops sind im Internet zu finden oder können telefonisch erfragt werden.

„Kunst-Raum im Schadow-Haus“

Schadowstraße 12-13
10117 Berlin

„Mauer-Mahnmal“ des Deutschen Bundestages

Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
Schiffbauerdamm/Luisenstraße
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 227-35399

kunst-raum@bundestag.de

www.kunst-im-bundestag.de

www.mauer-mahnmal.de

Öffnungszeiten: Di–So 11.00 – 17.00 Uhr

Eintritt frei

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Kuppel, Dachterrasse und Dachgartenrestaurant

Die Kuppel und die Dachterrasse des Reichstagsgebäudes sind täglich für Besucher geöffnet.

Der Besuch beim Deutschen Bundestag erfordert eine vorherige Terminbuchung. Online-Formulare für Terminanfragen finden Sie unter:

https://www.bundestag.de/besuch/anmeldung

Aktuelle Informationen zu den Besuchsmöglichkeiten sowie die am Besuchstag aus besonderem Anlass gegebenenfalls tagesaktuell geltenden Zugangsvoraussetzungen, können Sie den auf der Webseite/Startseite des Deutschen Bundestages unter der Rubrik „Aktuell“ geschalteten „Aktuellen Informationen zum Besuch beim Deutschen Bundestag“ entnehmen.

Kuppel und Dachterrasse können kostenlos besichtigt werden. Eine Besichtigung ist jedoch nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Für eine bequeme Terminanfrage steht ein Online-Formular zur Verfügung, eine Anmeldung ist aber auch per Fax (030/227-36436) oder per Post (Deutscher Bundestag, Besucherdienst, Platz der Republik 1, 11011 Berlin) möglich. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Bei der Anmeldung werden folgende Angaben benötigt: Name, Vorname und Geburtsdatum. Ohne korrekt und vollständig ausgefüllte Online-Formulare kann der Besucherdienst des Bundestages die Anfragen nicht bearbeiten.

Hinweis für Spontanbesucher und Kurzentschlossene

Interessierte, die spontan die Kuppel besichtigen möchten, können sich persönlich in der Serviceaußenstelle des Besucherdienstes in der Nähe des Reichstagsgebäudes neben dem Berlin-Pavillon an der südlichen Seite der Scheidemannstraße zum Kuppelbesuch anmelden. Bei freien Platzkapazitäten werden dort bis zu zwei Stunden vor dem Besuchstermin personenbezogene Zutrittsberechtigungen ausgestellt. Es ist auch möglich, einen Besuchstermin für die nachfolgenden zwei Tage zu erhalten. Mittel- und langfristige Anmeldungen werden in der Serviceaußenstelle nicht entgegengenommen.

Wichtig: Auch für die spontane Anmeldung in der Serviceaußenstelle werden folgende Angaben benötigt: Name, Vorname und Geburtsdatum. Zudem ist bei der persönlichen Anmeldung in der Serviceaußenstelle für jeden Besucher (ab 16 Jahren) ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren sollen ein Ausweisdokument (Schülerausweis, Reisepass oder ein ähnliches Dokument, auf dem der Name und ein Bild enthalten sind) vorlegen. Kopien von Lichtbildausweisen und Ausweisdokumenten werden nicht akzeptiert.

Die Zutrittsberechtigungen sind personengebunden und können nicht übertragen werden. Eine Personenidentitätsüberprüfung erfolgt sowohl beim Ausstellen der Zutrittsberechtigungen als auch beim späteren Passieren des zentralen Eingangs für Besucher. 

Die Serviceaußenstelle ist in den Wintermonaten (1. November bis 31. März) von 8.00 bis 18.00 Uhr und in den Sommermonaten (1. April bis 31. Oktober) von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.

Achtung: An Wochenenden ist die Serviceaußenstelle nur von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus ist bitte zu beachten, dass die Serviceaußenstelle an Dienstagen in Sitzungswochen bereits um 14.00 Uhr schließt. 

Wann ist die Kuppel allgemein geschlossen?

Die Dachterrasse und die Kuppel sind am 24. Dezember ganztägig und am 31. Dezember ab 16 Uhr geschlossen (letzter Einlass 14.30 Uhr). Die Kuppel kann in der Zeit vom

08. bis 19. Juli 2024
22. bis 26. Juli 2024
21. bis 25. Oktober 2024 und vom
28. Oktober bis 1. November 2024 wegen Reinigungs- und Wartungsarbeiten nicht besichtigt werden. Die Dachterrasse bleibt auch bei diesen Kuppelsperrungen zugänglich.

Informationen über zusätzliche Sperrungen der Kuppel erhalten Sie telefonisch durch den Besucherdienst unter 030/227-32083 zu folgenden Zeiten:

  • montags 9.00 bis 15.00 Uhr
  • dienstags bis donnerstags 9.00 bis 16.00 Uhr
  • freitags 9.00 bis 13.30 Uhr

Audio-Guide Reichstagskuppel

Der Besuch auf der Kuppel findet immer in Eigenregie statt, es steht jedoch für Erwachsene sowie Kinder ein eigener Audioguide „Reichstagskuppel“ als kostenloser Informationsservice zur Verfügung . Der elektronische Kuppelführer erzählt in 20 Minuten alles Wissenswerte über das Reichstagsgebäude und seine Umgebung, den Deutschen Bundestag, die parlamentarische Arbeit und die Sehenswürdigkeiten Berlins. Die handlichen Geräte gibt es auf der Dachterrasse in zwölf Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Chinesisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch. Daneben gibt es noch einen Audio-Guide in Leichter Sprache. 

Für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren gibt es den Kinder-Audio-Guide, der auf spielerische Art und Weise erklärt, was im Bundestag passiert und wie Gesetze entstehen. Die Geschichte spielt in einer „Adler-Welt“: Hauptfigur Karlchen ist im Grundschulalter, neugierig und stellt gern Fragen mit Cousine Kiki. Sie besuchen ihren Onkel Kurt, der den Wahlkreis Adlershofen im Bundestag als Abgeordneter vertritt. Bei einem Rundgang hoch in die Kuppel vorbei am Kanzleramt, Siegessäule und Brandenburger Tor wird dabei das politische Berlin erklärt.

In den Zeiten, in denen die Kuppel geschlossen ist, steht der Audio-Guide nicht zur Verfügung. 

Audio-Guide für blinde Kuppelbesucher 

Für blinde oder stark sehbehinderte Kuppelbesucher gibt es einen eigenen Audio-Guide. Wichtige Gebäude, die beim Kuppelgang für Sehende zu erkennen sind, werden in Aussehen und Funktion beschrieben, so zum Beispiel das Bundeskanzleramt oder die Bundestagsbauten. Die Sprache ist Deutsch, der ausführliche Text umfasst 45 Minuten im Vergleich zu 20 Minuten beim herkömmlichen Audio-Guide.

Dazu werden für blinde Kuppelbesucher Umhänge-Tastkoffer mit elf Tastreliefs ausgewählter Objekte wie Reichstagsgebäude, Bundeskanzleramt, oder Brandenburger Tor bereitgestellt. Um die Gebäude besser verorten zu können, gibt es ergänzend ein Umgebungsrelief. Dadurch erhalten die Nutzer eine plastische Vorstellung davon, wie diese Gebäude aussehen. 

Video-Guide für gehörlose Kuppelbesucher

Eine weitere Variante der Barrierefreiheit auf der Kuppel stellt der Video-Guide für Gehörlose dar. Beim Gang auf der Rampe wird an bestimmten „Schleifen“ das Abspielen eines Films ausgelöst. Angekündigt wird dies durch ein Vibrieren des Geräts, ähnlich wie bei einem Smartphone. Die Nutzer haben die Möglichkeit, den Film anzuhalten und auch vor- und zurückzuspulen.

Insgesamt 24 Filme umfasst der Video-Guide. In den Filmen informiert ein selbst gehörloser Moderator in Gebärdensprache über die Sehenswürdigkeiten, die von der jeweiligen Stelle aus zu erblicken sind.

Das Dachgartenrestaurant

Für den Besuch im Dachgartenrestaurant auf dem Reichstagsgebäude ist eine Reservierung notwendig. Plätze können per Online-Formular https://www.feinkost-kaefer.de/reservierung-reservation vorbestellt werden.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Studentinnen und Studenten

Neben einem Besuch beim Deutschen Bundestag besteht für Studierende, die an einer Universität oder Fachhochschule in Berlin oder Brandenburg immatrikuliert sind, auch die Gelegenheit, als studentische Aushilfskraft für den Besucherdienst beim Deutschen Bundestag tätig zu sein. Weitere Hinweise finden Sie im Informationsangebot über Arbeitsmöglichkeiten für studentische Aushilfskräfte. (28.06.23)

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Kürschners Volkshandbuch

Kürschners Volkshandbuch – oder einfach der „Kürschner“– informiert über alles Wissenswerte rund um den Bundestag und seine Abgeordneten. Nach einer kurzen Darstellung der Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Bundestages nimmt der alphabetisch geordnete Teil mit den Kurzbiografien der Abgeordneten den meisten Platz ein. Die Angaben zu Lebenslauf und Beruf stammen von den Abgeordneten selbst. Daneben enthält das Buch aber auch Angaben über die Zusammensetzung der Gremien und Fraktionen sowie grundlegende statistische Informationen. Kürschners Volkshandbuch wird regelmäßig aktualisiert und kann kostenfrei über den Bundestag bezogen werden.

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