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Föderalismuskommission

In den Jahren 2003 und 2007 haben der Bundestag und der Bundesrat Föderalismuskommissionen eingesetzt, in denen jeweils 16 Mitglieder der beiden Organe stimmberechtigt waren. Die Föderalismuskommission I erarbeitete Vorschläge, wie die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern umverteilt werden können, um politische Entscheidungen schneller und wirksamer zu ermöglichen und die politische Verantwortung auf beiden Regierungsebenen (Bundes- und Landesebene) klarer zu strukturieren. Ihre Vorarbeiten dienten als Grundlage für die Föderalismusreform der Großen Koalition, die im September 2006 in Kraft trat.

Die Föderalismuskommission II erarbeitete seit 2007 Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und hat ihre Arbeit mit der Verabschiedung eines Maßnahmenbündels zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erfolgreich abgeschlossen. Im Juli 2009 ist das Grundgesetz entsprechend geändert worden.

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