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Landeswahlleiter
Der Landeswahlleiter wird von der Regierung des jeweiligen Bundeslandes oder von einer von ihr benannten Stelle auf unbestimmte Zeit ernannt. Er ist unter anderem zuständig für die
- Berufung der Beisitzer des Landeswahlausschusses,
- Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten,
- Entgegennahme und Vorprüfung der Landeslisten,
- Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten,
- Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Stimmenergebnisse im Land,
- Benachrichtigung der gewählten Listenkandidaten,
- Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses des Landes,
- Berufung von Listennachfolgern.