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Landeswahlleiter

Der Landeswahlleiter wird von der Regierung des jeweiligen Bundeslandes oder von einer von ihr benannten Stelle auf unbestimmte Zeit ernannt. Er ist unter anderem zuständig für die

  • Berufung der Beisitzer des Landeswahlausschusses,
  • Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten,
  • Entgegennahme und Vorprüfung der Landeslisten,
  • Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten,
  • Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Stimmenergebnisse im Land,
  • Benachrichtigung der gewählten Listenkandidaten,
  • Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses des Landes,
  • Berufung von Listennachfolgern.

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