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Parteibewerber

Parteibewerber sind die Wahlkreiskandidaten, die von einer Partei vorgeschlagen wurden, und die Kandidaten auf einer Landesliste.

Für die Wahlvorschläge einer Partei sind besondere Formalien zu erfüllen, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung beschrieben sind. Beide Gesetzestexte sind auf dieser Seite unter „Weitere Informationen“ abrufbar.

Parteibewerber müssen der entsprechenden Partei nicht angehören.

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