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Parlamentsarmee

Die Bundeswehr hat nach dem Grundgesetz die Aufgabe, die Bundesrepublik zu verteidigen. Sie untersteht der Bundesministerin für Verteidigung; im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler über (Artikel 115 b des Grundgesetzes).

Seit 1994 übernehmen die Streitkräfte auch Auslandseinsätze. Bevor deutsche Soldaten aber zu einem bewaffneten Einsatz ins Ausland entsendet werden, muss der Bundestag zustimmen; Auslandseinsätze unterliegen dem Parlamentsvorbehalt. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz regelt dabei, in welcher Form und in welchem Ausmaß der Bundestag beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland beteiligt ist. Es legt die Mitwirkungsrechte des Bundestages und mögliche Vorbehalte eindeutig fest. So hat der Bundestag jederzeit das Recht, die Streitkräfte zurückzubeordern. Außerdem ist die Bundesregierung verpflichtet, das Parlament regelmäßig über die Einsätze zu informieren. Lediglich Einsätze „bei Gefahr in Verzug“ sowie bei Rettungsoperationen können nachträglich durch das Parlament gebilligt werden. Allerdings muss der Bundestag vor einem solchen Einsatz in geeigneter Weise informiert werden. (> Wehrbeauftragte)

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Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat die Aufgabe, Politik für kommende Generationen zu strukturieren, die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung parlamentarisch zu begleiten und Impulse in der Nachhaltigkeitsdebatte zu geben. Der Beirat gibt Empfehlungen zu mittel- und langfristigen Planungen ab und führt Beratungen mit anderen Parlamenten, insbesondere in der Europäischen Union. Er kann sich an der Beratung von Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen durch Gutachten beteiligen und verlangen, dass ein Mitglied der Bundesregierung an seinen Beratungen teilnimmt. Der Parlamentarische Beirat setzt sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammen.

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Proporz

Proporz ist eine Kurzbezeichnung für Proportionalität und steht für die Beteiligung politischer Parteien an Gremien, Regierungen und Ämtern in einer bestimmten Stärke. In der Regel werden Koalitionsregierungen proportional zur Fraktionsstärke (oder dem Stimmenanteil) der Regierungsparteien besetzt. Im Bundestag werden die Ausschüsse nach dem Proporzprinzip besetzt: Die Fraktionen entsenden entsprechend ihrer Stärke im Bundestag eine Anzahl von Mitgliedern in die Ausschüsse. Auch die Redezeit im Plenum orientiert sich an der Fraktionsstärke.

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Pairing

Bundesregierung und Opposition können ein Pairing (englisch „pair“: Paar) beschließen, wenn einzelne Abgeordnete entschuldigt fehlen, beispielsweise aus Termingründen, Krankheitsgründen oder wegen Auslandsreisen. Entsprechend viele Abgeordnete der jeweiligen Gegenpartei verzichten dann, an der Abstimmung teilzunehmen, damit das Stimmenverhältnis im Bundestag gleich bleibt. So sollen zufällige Mehrheiten vermieden werden.

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Parlamentariergruppen

Parlamentariergruppen fördern durch Konferenzen, Informationsreisen, Fachveranstaltungen und persönliche Kontakte mit Abgeordneten anderer Länder die internationalen Beziehungen des Bundestages auf parlamentarischer Ebene. In vielen Partnerstaaten gibt es entsprechende Parlamentariergruppen für Deutschland, die das gleiche Ziel für ihr Parlament verfolgen. Die Parlamentariergruppen werden mit jeder Wahlperiode durch das Bundestagspräsidium neu konstituiert. Sie setzen sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammen. Die Zahl und die Struktur der Gruppen legt der Ältestenrat fest. Bei der Verteilung der Vorsitze wird das Stärkeverhältnis der Fraktionen berücksichtigt. (> Proporz)

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Parlamentarische Geschäftsführer

Jede Fraktion hat Parlamentarische Geschäftsführer, die für sie die parlamentarischen und fraktionsinternen Alltagsgeschäfte führen. Sie arbeiten dabei in enger Abstimmung mit dem Fraktionsvorsitzenden, bereiten die Plenarsitzungen vor, planen im Kontakt zu den anderen Fraktionen und im Ältestenrat die Tagesordnungen, halten die Abgeordneten ihrer Fraktionen für wichtige Abstimmungen zusammen und sorgen für deren Geschlossenheit. Innerhalb der Fraktion koordinieren sie die Gremien und wirken bei der Besetzung der Fraktions- und Parlamentsausschüsse mit. Eine wichtige Rolle spielen sie auch als Mittler ihrer Fraktion zur Bundesregierung und zum Bundesrat, zu ihrer Partei und zu Verbänden.

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Parteienfinanzierung

Die Parteien finanzieren sich zum Teil aus staatlichen Mitteln. Die Zuschüsse hängen einerseits davon ab, wie viele Stimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen bekommen hat (0,83 Euro für jede gültige Stimme; für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen davon abweichend 1 Euro). Andererseits werden die Mitglieds- und Abgeordnetenbeiträge und die Spenden zugrunde gelegt (0,45 Euro für jeden Beitrags- oder Spendeneuro von natürlichen Personen bis höchstens 3.300 Euro).

Bei einer Partei dürfen die staatlichen Mittel nicht höher sein als die eigenen Einnahmen. Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel (absolute Obergrenze) wurde für 2019 auf 190 Millionen Euro festgelegt. Die absolute Obergrenze erhöht sich jährlich um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im Vorjahr erhöht hat.

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Parlamentarische Staatssekretäre

Parlamentarische Staatssekretäre unterstützen den jeweiligen Bundesminister in seiner Amtsausübung und sind grundsätzlich zugleich Mitglieder des Bundestages. Die Parlamentarischen Staatssekretäre können ihre Bundesminister bei Debatten und Fragestunden im Bundestag, in Sitzungen der Ausschüsse des Bundestages, aber auch im Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten. Die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre richtet sich nach der Größe des Ministeriums: Kleinere Ministerien haben meist zwei, größere Ministerien drei Parlamentarische Staatssekretäre.

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Parlamentsvorbehalt

Der Bundestag muss bestimmte Sachverhalte entscheiden oder an ihnen beteiligt werden. So bedarf ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Ausland der Zustimmung des Bundestages. Bei Beratungen über Rechtsetzungsakte der Europäischen Union in Brüssel muss die Bundesregierung einen Parlamentsvorbehalt einlegen und das „Benehmen“ mit dem Bundestag herstellen, wenn eine zuvor vom Bundestag abgegebene Stellungnahme in einem seiner wesentlichen Belange nicht durchsetzbar ist.

Eingriffe in Freiheit und Eigentum sind nur durch oder aufgrund eines Gesetzes zulässig. Nach der Wesentlichkeitstheorie hat der Gesetzgeber in grundlegenden Bereichen, insbesondere bei Grundrechtsbezug, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen. Rechtsverordnungen der Exekutive sind nur zulässig, wenn per Gesetz deren Inhalt, Zweck und Ausmaß festgelegt worden sind.

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Präsidium

Die Bundestagspräsidentin und ihre Stellvertreter (Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten) bilden das Bundestagspräsidium, in dem in der Regel jede Fraktion durch mindestens ein Mitglied vertreten ist. Die Mitglieder des Präsidiums werden für die Dauer der Wahlperiode auf Vorschlag der Fraktionen vom Bundestag gewählt. Die Präsidiumsmitglieder können nicht durch einen Beschluss des Bundestages abberufen werden. Alle Mitglieder des Präsidiums sind auch im Ältestenrat vertreten. In den Sitzungswochen des Bundestages tritt das Präsidium regelmäßig zusammen, um Angelegenheiten zu beraten, die die Leitung des Hauses betreffen. Dabei ist auch der Direktor beim Deutschen Bundestag anwesend, der die Verwaltung des Bundestages leitet. Das Präsidium wirkt an Personalangelegenheiten der höheren Beamten und Angestellten der Bundestagsverwaltung und beim Abschluss wichtiger Verträge mit. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit werden im Präsidium beraten. 

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Parlamentarisches Kontrollgremium

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung muss das PKGr umfassend über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Das Gremium kann Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen und Angehörige der Nachrichtendienste befragen. Außerdem hat es Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste.

Besondere Befugnisse hat das PKGr bei der Kontrolle von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) durch die Nachrichtendienste. Es bestellt die Mitglieder der G-10-Kommission. Die Bundesregierung muss dem PKGr halbjährlich über alle Post- und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen der Nachrichtendienste berichten. (Ständiger Bevollmächtigter) Das Parlamentarische Kontrollgremium setzt sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammen. Sie werden zu Beginn der Wahlperiode gewählt. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen der Mehrheit und der Opposition.

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Parlamentarische Sommerpause

Die parlamentarische Sommerpause dauert in der Regel zwei Monate, von Juli bis August. In dieser Zeit finden im Deutschen Bundestag keine Sitzungen statt. Die Abgeordneten widmen sich in dieser Zeit ihrem Wahlkreis, befassen sich mit Detailfragen, planen Sitzungen und Anhörungen und bereiten Gesetzentwürfe für den Herbst vor. Außerdem steht die Nachbereitung der beschlossenen Gesetze und eingebrachten Gesetzesinitiativen an.

Unter besonderen Umständen sind Unterbrechungen der parlamentarischen Pause durch die Einberufung von sogenannten Sondersitzungen möglich. So ist es in Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben.  

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Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)

(DBT/Schüring)

Wer kann sich grundsätzlich bewerben?

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die ihren ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können.  Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein; weitere Hinweise: Informationen zur Altersgrenze). Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung. Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA).

Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbungsfrist für das 42. PPP 2025/26 beginnt am 2. Mai 2024. Erst dann wird der Link zum Bewerbungsformular freigeschaltet und Sie können sich online bewerben.

In Deutschland betreuen verteilt über die 299 Bundestagswahlkreise fünf  Austauschorganisationen das PPP für Schülerinnen und Schüler (Welche Austauschorganisation für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier: Austauschorganisationen und Wahlkreise).

Ihre Bewerbung muss spätestens  am Stichtag über das Online-Formular eingegangen sein. Schriftliche Bewerbungen müssen an diesem Tag spätestens bei der zuständigen Austauschorganisation vorliegen (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über dieses Online-Portal oder mit dem offiziellen Formular erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig  ausgefüllte Formulare, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.

Wie geht es dann weiter?

Nach Einsendung der Bewerbung erhalten Sie von der Austauschorganisation die  vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie aufgrund Ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Unterlagen senden Sie bitte vollständig  ausgefüllt und bis spätestens zu der (von der Organisation) gesetzten Frist an diese zurück. Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zu Ihrer Bewerbung ist in dieser Phase die für Sie zuständige Austauschorganisation.

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Parlamentarische Versammlung der OSZE

(osze)

Die Parlamentarische Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE-PV) vereint 323 Parlamentarier und Parlamentarierinnen aus der 57 Staaten umfassenden OSZE-Region, die Europa, Asien und Nordamerika verbindet. So bietet sie ein Forum für politischen Dialog, spielt eine führende Rolle bei Wahlbeobachtungen und stärkt die internationale Zusammenarbeit zur Umsetzung gemeinsamer Selbstverpflichtungen auf den Feldern von Sicherheit und Politik, von Wirtschaft und Umwelt sowie von Demokratie und Menschenrechten.

Hauptaufgabe ist es, einen interparlamentarischen Dialog zu ermöglichen, der ein wichtiger Teil der Gesamtbemühungen ist, sich den Herausforderungen der Demokratie in den 57 Teilnehmerstaaten von Nordamerika und Eurasien zu stellen. Als regionale Abmachung gemäß der Charta der Vereinten Nationen ist die OSZE primär ein Instrument für Frühwarnung, Konfliktprävention, Krisenmanagement und Konfliktnachsorge. Ihre Parlamentarische Versammlung wurde in Übereinstimmung mit der Charta von Paris aus dem Jahre 1990 gegründet, um als älteste noch bestehende OSZE-Institution das Engagement der nationalen Parlamente in der OSZE zu stärken.

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Parlamentarische Versammlung des Europarates

Menschen hinter einer Europafahne.

Mittlerweile gehören dem Europarat 47 Mitgliedstaaten an. (dpa)

Der Europarat ist die älteste zwischenstaatliche Organisation Europas. Er wurde 1949 gegründet und hat seinen Sitz in Straßburg. Mittlerweile gehören dem Europarat 46 Mitgliedstaaten an. Ziele sind der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.

Die Parlamentarische Versammlung war das erste parlamentarische Gremium auf europäischer Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg und stellt heute das größte politische Forum Europas dar. Ihr gehören inzwischen 306 Parlamentarier aus den Mitgliedsstaaten und ebenso viele Stellvertreter an. Der Deutsche Bundestag ist mit einer 18-köpfigen Delegation und entsprechend vielen Stellvertretern vertreten.

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Parlamentsarchiv

Schriftzug Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auf Ledereinband

Einband einer Faksimileausgabe des Grundgesetzes (DBT / Stela Saric)

Der Deutsche Bundestag unterhält ein eigenes öffentliches Archiv. Es verwahrt alle Unterlagen, die aus dem Deutschen Bundestag stammen und einen bleibenden historischen oder rechtlichen Wert haben. Hierzu zählen Akten und andere Dokumente, beispielsweise Drucksachen, Protokolle, Bilder und Videoaufzeichnungen. Das Archivgut wird erschlossen und vor Verfall oder Verlust geschützt. Dokumente aus dem Bundestag und dem Bundesrat zur Erarbeitung einzelner Bundesgesetze sind zusätzlich in Dokumentationen aufbereitet.

Jedermann kann das Archivgut nutzen. Einzelheiten finden Sie hier .

Im Parlamentsarchiv wird auch das „Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages“ redaktionell betreut und fortgeschrieben.  

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Parlamentsdokumentation

Die Parlamentsdokumentation wertet die öffentlich zugänglichen Materialien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates (Plenardebatten, Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen, Berichte) nach formalen und inhaltlichen Kriterien aus.

Dokumentations- und Informationssystem DIP

Das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) dokumentiert umfassend die Beratungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. In DIP finden Sie nicht nur die Drucksachen und Plenarprotokolle beider Häuser, sondern auch die Beratungsabläufe zu den parlamentarischen Vorlagen. So sind in DIP beispielsweise Gesetzgebungsverfahren von der Einbringung eines Gesetzentwurfs bis hin zur Verkündung im Bundesgesetzblatt dokumentiert. Ebenso können Sie Redebeiträge der Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates und anderer politischer Akteure im Plenum der Häuser recherchieren. 

Die Beratungsvorgänge sind vom Beginn der 8. Wahlperiode an, also ab dem 14. Dezember 1976 dokumentiert. Die Dokumente (Drucksachen und Plenarprotokolle) des Deutschen Bundestages sind darüber hinaus von der 1. Wahlperiode an, also seit dem 7. September 1949, als digitale Faksimiles (PDF) verfügbar. Die Dokumente des Bundesrates stehen in DIP ebenfalls zur Verfügung, sind in den älteren Jahrgängen jedoch noch unvollständig.

Einfache Suche, Erweiterte Suche und Expertensuche

DIP bietet mit der Einfachen Suche, der Erweiterten Suche und der Expertensuche verschiedene Einstiege in die Recherche an. Wichtige und aktuelle Dokumente sowie Informationen können auf der Startseite des DIP bereits mit einem oder wenigen Klicks aufgerufen werden.

Über eine Schnittstelle (API) stehen die in DIP recherchierbaren Inhalte auch in maschinenlesbaren Formaten (JSON und XML) zur Verfügung. Umfangreiche Erläuterungen und Hilfetexte erleichtern das Navigieren in DIP. 

Telefonischer Auskunftsdienst

Der telefonische Auskunftsdienst der Parlamentsdokumentation erteilt allen Interessenten Einzelauskünfte zu den Parlamentsmaterialien und zu den Aktivitäten einzelner Abgeordneter seit Beginn der 1. Wahlperiode am 7. September 1949. (12.05.2021)

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Parlamentsfernsehen

„Der Deutsche Bundestag verhandelt öffentlich“, heißt es in Artikel 42 des Grundgesetzes. Deshalb hat der Deutsche Bundestag mit dem Umzug von Bonn, der früheren Bundeshauptstadt, nach Berlin im Jahr 1999 ein zusätzliches Informationsmedium geschaffen: das Parlamentsfernsehen. Hier werden alle Plenardebatten sowie eine Vielzahl öffentlicher Ausschusssitzungen und Anhörungen live, unkommentiert und in voller Länge übertragen. In der Mediathek können Plenar- und Ausschusssitzungen, Sonderveranstaltungen, Interviews und Reportagen zu jedem beliebigen Zeitpunkt angesehen oder heruntergeladen werden. Internetfähige Fernseher können das Angebot der Mediathek mithilfe einer Smart-TV-App abrufen. Die TV-App „Deutscher Bundestag“ steht in zahlreichen App-Stores zum Download bereit.

Zuschauer, die das Programm live im Internet verfolgen, erhalten während einer Plenarsitzung zusätzliche Informationen wie die aktuelle Tagesordnung oder die Rednerfolge direkt auf der Startseite. Auch unterwegs können diese Informationen mobil auf dem Handy oder auf Smartphones abgerufen werden, ebenso über die App „Deutscher Bundestag“. Über den Audio-Stream in der App kann die laufende Debatte auch live mitgehört werden.

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Parlamentspräsidentenkonferenz (PPK)

Konferenz der Sprecher der Parlamente der Europäischen Union.

Konferenz der Sprecher der Parlamente der Europäischen Union. (Riigikogu/ Erik Peinar)

Zum Austausch von Informationen und Erfahrungen, zur Erörterung von Grundsatzfragen und zur Diskussion spezifischer Fachthemen treffen sich die Präsidentinnen und Präsidenten nationaler Parlamente in unterschiedlichen Formaten regelmäßig zu Parlamentspräsidentenkonferenzen (PPK). Dabei wird unterschieden zwischen der EU-PPK im Kreis der Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich der Präsidentin des Europäischen Parlaments, und der Europarat-PPK, an der die Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten aus den Mitgliedstaaten des Europarates sowie die Präsidentinnen und Präsidenten internationaler parlamentarischer Versammlungen teilnehmen.

Während sich die Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten der EU-Mitgliedstaaten einmal im Jahr treffen, findet die Zusammenkunft der ER-PPK alle zwei Jahre statt. Einmal im Jahr kommen auch die Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente der G7-Staaten im jeweiligen Vorsitzland zusammen. Seit 2000 lädt die Interparlamentarische Union alle fünf Jahre zur Weltkonferenz der Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten ein. Auch die Präsidentinnen und Präsidenten aus den Mitgliedstaaten der Parlamentarischen Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM) und die Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente deutschsprachiger Länder treffen sich regelmäßig.


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Parteibewerber

Parteibewerber sind die Wahlkreiskandidaten, die von einer Partei vorgeschlagen wurden, und die Kandidaten auf einer Landesliste.

Für die Wahlvorschläge einer Partei sind besondere Formalien zu erfüllen, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung beschrieben sind. Beide Gesetzestexte sind auf dieser Seite unter „Weitere Informationen“ abrufbar.

Parteibewerber müssen der entsprechenden Partei nicht angehören.

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Partei

Politische Parteien stellen in Deutschland das tragende Element der parlamentarischen Arbeit dar und sind maßgeblich an der politischen Willensbildung in der Demokratie beteiligt. Sie sind Vereinigungen von Bürgern, die dauerhaft auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an Parlamentswahlen auf Landes- oder Bundesebene teilnehmen wollen. Die Gründung einer Partei ist in der Bundesrepublik frei; ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Durch das Parteienprivileg des Artikels 21 des Grundgesetzes sind Parteien in ihrem Bestand und ihrer Tätigkeit geschützt und können nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden, sofern in einem Verfahren die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt wird und ein Verbot ausgesprochen wird. Die Entscheidung führt nicht nur zu einem Verbot der Partei und ihrer Nachfolgeorganisationen, sondern auch zu einem sofortigen Verlust des Mandats, zum Einzug des Parteivermögens und zum Verbot ihrer Kennzeichen.


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Parteiengesetz

Das Gesetz über die politischen Parteien regelt das Parteienrecht: Dazu gehören die verfassungsrechtliche Stellung und die Aufgaben der Parteien sowie der Begriff der Partei. Darüber hinaus enthält das Parteiengesetz Vorschriften über die Namensgebung und die innere Ordnung der Parteien, über die Gleichbehandlung, die Grundsätze und den Umfang der staatlichen Finanzierung, die Rechenschaftslegung und den Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien.

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Parteilose Bewerber

Als Direktkandidaten dürfen auch Personen antreten, die nicht von Parteien unterstützt werden. Sie benötigen dazu jedoch die Unterstützung von 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises, in dem die unabhängige Person kandidieren will. Um aufgestellt zu werden, muss der unabhängige Kandidat auf einem gültigen Kreiswahlvorschlag als Bewerber genannt werden.

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Passives Wahlrecht

Passives Wahlrecht meint, dass eine Person in ein Amt gewählt werden kann. Beispielsweise können in das Amt des Bundespräsidenten nur Deutsche gewählt werden, die am Tag der Wahl das vierzigste Lebensjahr vollendet haben. Zum Bundestagsabgeordneten ist grundsätzlich wählbar, wer am Wahltag Deutscher oder Deutsche ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden. (>aktives Wahlrecht)

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Paul-Löbe-Haus

Das Paul-Löbe-Haus beherbergt die Ausschüsse des Bundestages.

Das Paul-Löbe-Haus beherbergt die Ausschüsse des Bundestages. (DBT/Reiss)

Nur wenige Meter vom Reichstagsgebäude entfernt liegt das Paul-Löbe-Haus. Benannt nach dem letzten demokratischen Reichstagspräsidenten der Weimarer Republik, gehört das lichte Gebäude im Spreebogen zum „Band des Bundes“, das die beiden früher durch die Mauer getrennten Teile der Hauptstadt über die Spree hinweg verbindet. Das „Band des Bundes“ besteht aus dem neuen Kanzleramt, dem Paul-Löbe-Haus auf der Westseite des Flusses und dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus auf der Ostseite.

Anders als beim Reichstagsgebäude konnten mit dem Paul-Löbe-Haus, losgelöst von den Vorgaben der Geschichte, eigene Akzente gesetzt werden. Das ist dem Architekten Stephan Braunfels nach dem einhelligen Urteil von Fachleuten und Laien gelungen: Der achtgeschossige Neubau mit seinen jeweils fünf markanten Seitenkämmen und den acht charakteristischen gläsernen Zylindern wirkt wie ein kraftvoller „Motor der Republik“.

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Persönlichkeitswahl

Als Persönlichkeitswahl wird eine Mehrheitswahl bezeichnet, bei der zwischen einzelnen Personen entschieden wird. Beispielsweise wird bei der Bundestagswahl in jedem Wahlkreis mit der Erststimme aus den kandidierenden Wahlkreisbewerbern ein Abgeordneter gewählt. Insoweit ist die Wahl mit der Erststimme eine Persönlichkeitswahl. Allerdings entscheidet letztlich die Zweitstimme über das Kräfteverhältnis im Parlament.

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Petition

Das Petitionsrecht ist ein im Grundgesetz verbrieftes Bürgerrecht: Jeder in Deutschland hat das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen eine Petition, eine Bitte oder Beschwerde beim Bundestag oder bei einem der Landesparlamente einzureichen (Artikel 17 des Grundgesetzes). Dabei unterscheidet man zwischen Einzelpetitionen (Anliegen eines einzelnen Bürgers), Sammelpetitionen (mehrere Petenten unterzeichnen eine Petition), Massenpetitionen (mehrere Petenten reichen Petitionen zum selben Thema ein) und öffentlichen Petitionen (Petition wird auch im Internet veröffentlicht und kann dort mitgezeichnet und diskutiert werden).

Petitionen sind ein Instrument, mit dem die Bürger die Politik aktiv mitgestalten können; in einer Petition kann beispielsweise eine Gesetzesänderung angeregt werden. Der Petitionsausschuss des Bundestages berät über die Anliegen, die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder Bereiche und Einrichtungen der Bundesverwaltung betreffen. Dabei kann er zur abschließenden Erledigung durch den Bundestag unter anderem vorschlagen, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung, zur Erwägung oder als Material zu überweisen.

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Planspiel

Tisch des Planspiels

Tisch des Planspiels
(DBT)

„Parlamentarische Demokratie spielerisch erfahren“ - so heißt das Planspiel, das der Besucherdienst des Deutschen Bundestages immer montags und dienstags von 8 bis 14.30 Uhr (dienstags in einer Sitzungswoche von 11.15 bis 17.45 Uhr) für Gruppen mit 25 bis 45 Personen veranstaltet. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der zehnten Klasse sowie an Studierende und ist kostenfrei. Hier lernen sie, wie Gesetzgebung funktioniert, und erhalten Einblick in die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages. Als Bundestagsabgeordnete in einem echten politischen Umfeld beraten sie Themen aus unterschiedlichen Fachgebieten.

Planspielmethode und Akteure des Planspiels

Das Planspiel simuliert den Weg der Gesetzgebung. Komplexe Planungs-, Verhandlungs- und Entscheidungsprozesse werden innerhalb eines halben Tages nachvollzogen. Das Planspiel orientiert sich dabei so weit wie möglich an der politischen Realität. Dies gilt insbesondere für die Verfahrensregeln, denen die Geschäftsordnung des Bundestages zugrunde liegt.

Die Jugendlichen übernehmen die Rollen von Abgeordneten. Sie handeln vor dem Hintergrund einer fiktiven Ausgangslage, dem Szenario, sowie auf Basis vorbereiteter Lebensläufe und Parteipositionen und verfolgen verschiedene Interessen und Ziele. Das Ergebnis der Beratungen ist offen. Ob ein Gesetz am Ende verabschiedet wird und was genau darin steht, bestimmen allein die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch ihre Verhandlungen und Abstimmungen.

Um den Spielcharakter zu verdeutlichen, werden nicht die Bezeichnungen der realen Fraktionen, sondern fiktive Namen benutzt.

Ziele und Lernerfahrungen

Das Planspiel soll bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Wissen über die Arbeit des Deutschen Bundestages deutlich erhöhen und zugleich Spaß machen. Das wird durch den Spielcharakter erreicht. Die Jugendlichen lernen die Organe und Abläufe des Parlamentes kennen und verstehen seine Funktion als Ort der Vertretung widerstreitender legitimer Interessen und der Entscheidungsfindung per Mehrheitsvotum. Die Simulation macht die Mechanismen der Willensbildung in Fraktionen, Ausschüssen und im Plenum erfahrbar. Zugleich erleben die Jugendlichen das Wechselspiel von Koalition und Opposition. Dadurch werden die Möglichkeiten und Grenzen der parteipolitischen Interessendurchsetzung in einem parlamentarischen System deutlich.

Darüber hinaus werden verschiedene Schlüsselqualifikationen trainiert. Das Planspiel fördert die Fähigkeit, sich selbstständig zu orientieren, selbstständig zu handeln und eigene Interessen zu vertreten. Die Jugendlichen üben zugleich, die Perspektive anderer Personen einzunehmen und die Legitimität unterschiedlicher Positionen zu erkennen.

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Plenarsitzungen

Die Plenarsitzungen sind öffentlich. Sie werden vom Bundestagspräsidenten beziehungsweise der Bundestagspräsidentin oder einem der Stellvertreter geleitet. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder der Bundesregierung kann der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen.

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Plenum

Das Plenum (lateinisch „plenus“: voll) ist die Vollversammlung oder die Gesamtheit aller Abgeordneten. Hier werden Gesetze verabschiedet, Anträge beschlossen und Abstimmungen oder Wahlen durchgeführt. Die Bundesregierung gibt ihre Regierungserklärungen vor dem Plenum ab. Das Plenum verhandelt öffentlich in Sitzungen. Nur auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen, was allerdings noch nie geschehen ist.

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Polizei beim Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und seiner Gremien. Die Polizeibeamten sind für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag etwa bei internationalen Konferenzen genutzt werden.

Die parlamentarische Polizeigewalt ist in der Verfassung verankert. Die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden im Bereich des Deutschen Bundestages wird damit ausgeschlossen. Der Bundestag ist so vor einer Einflussnahme durch Exekutive und Judikative geschützt, was dem Prinzip der Gewaltenteilung entspricht. Dennoch arbeitet die Polizei des Bundestages mit anderen Polizeibehörden vor Ort eng zusammen.

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Pressemitteilungen

Der Deutsche Bundestag veröffentlicht Pressemitteilungen zur Information von Journalistinnen und Journalisten über Termine, Ereignisse und Veranstaltungen.

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Plenarprotokoll

Stenografen bei ihrer Arbeit im Plenarsaal.

Stenografen bei ihrer Arbeit im Plenarsaal. (DBT/Neumann)

Jede Sitzung des Bundestages wird wortwörtlich protokolliert und als Plenarprotokoll (oder Stenografischer Bericht) den Abgeordneten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch Zwischenrufe und Bemerkungen sind dort festgehalten. Vor der Veröffentlichung prüfen die Redner die Niederschrift. Korrekturen dürfen den Sinn der Rede oder einzelner Teile nicht verändern. Darüber hinaus geben die Protokolle auch Redebeiträge und Erklärungen wieder, die schriftlich zu Protokoll gegeben werden. Auch die Teilnehmer namentlicher Abstimmungen und deren Abstimmverhalten werden dokumentiert. Die vollständigen Protokolle stehen bereits am nächsten Werktag als PDF-Dateien auf der Internetseite des Bundestages. Ältere Protokolle können bis zum Jahr 1976 abgerufen werden. (> Stenograf)

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Präsident

Die Bundestagspräsidentin beziehungsweise der Bundestagspräsident wird vom Bundestag in geheimer Wahl gewählt. Die Bundestagspräsidentin repräsentiert nach Artikel 40 des Grundgesetzes den Bundestag und damit das unmittelbar vom Volk gewählte Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Protokollarisch ist das Amt nach dem des Bundespräsidenten das zweithöchste im Staat – vor dem des Bundeskanzlers, des Bundesratspräsidenten und des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. 

Die Bundestagspräsidentin leitet die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten und vereidigt den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler sowie die Bundesminister. Die Bundestagspräsidentin steht dem Bundestag vor, wahrt die Rechte des Parlaments, vertritt den Bundestag nach außen, übt in den Bundestagsgebäuden das Hausrecht und die Polizeigewalt aus und ist Dienstherrin der Beschäftigten der Bundestagsverwaltung. Unterstützt wird die Bundestagspräsidentin in ihrer Arbeit durch das Bundestagspräsidium, den Ältestenrat und die Bundestagsverwaltung. 

Die Bundestagspräsidentin leitet insbesondere die Vollversammlung (>Plenum) des Bundestages. Sie eröffnet und schließt die Sitzungen, ruft die Tagesordnungspunkte auf und erteilt den Rednern das Wort. Die Bundestagspräsidentin sorgt für die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung während der Sitzungen. So darf sie Abgeordnete ermahnen, ihnen das Wort entziehen und sie sogar bis zu 30 Sitzungstage von Plenar- und Ausschusssitzungen ausschließen. 

Bei der Leitung der Plenarsitzungen wechseln sich die Präsidentin und ihre Stellvertreter, die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, in der Regel alle zwei Stunden ab. Die Leitungs- und Ordnungsgewalt geht dabei jeweils auf den sogenannten amtierenden Präsidenten über. Die Bundestagspräsidentin verhält sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben überparteilich.

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