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Parlamentsvorbehalt

Der Bundestag muss bestimmte Sachverhalte entscheiden oder an ihnen beteiligt werden. So bedarf ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Ausland der Zustimmung des Bundestages. Bei Beratungen über Rechtsetzungsakte der Europäischen Union in Brüssel muss die Bundesregierung einen Parlamentsvorbehalt einlegen und das „Benehmen“ mit dem Bundestag herstellen, wenn eine zuvor vom Bundestag abgegebene Stellungnahme in einem seiner wesentlichen Belange nicht durchsetzbar ist.

Eingriffe in Freiheit und Eigentum sind nur durch oder aufgrund eines Gesetzes zulässig. Nach der Wesentlichkeitstheorie hat der Gesetzgeber in grundlegenden Bereichen, insbesondere bei Grundrechtsbezug, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen. Rechtsverordnungen der Exekutive sind nur zulässig, wenn per Gesetz deren Inhalt, Zweck und Ausmaß festgelegt worden sind.

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