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Parteienfinanzierung

Die Parteien finanzieren sich zum Teil aus staatlichen Mitteln. Die Zuschüsse hängen einerseits davon ab, wie viele Stimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen bekommen hat (0,83 Euro für jede gültige Stimme; für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen davon abweichend 1 Euro). Andererseits werden die Mitglieds- und Abgeordnetenbeiträge und die Spenden zugrunde gelegt (0,45 Euro für jeden Beitrags- oder Spendeneuro von natürlichen Personen bis höchstens 3.300 Euro).

Bei einer Partei dürfen die staatlichen Mittel nicht höher sein als die eigenen Einnahmen. Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel (absolute Obergrenze) wurde für 2019 auf 190 Millionen Euro festgelegt. Die absolute Obergrenze erhöht sich jährlich um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im Vorjahr erhöht hat.

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