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Parteiengesetz
Das Gesetz über die politischen Parteien regelt das Parteienrecht: Dazu gehören die verfassungsrechtliche Stellung und die Aufgaben der Parteien sowie der Begriff der Partei. Darüber hinaus enthält das Parteiengesetz Vorschriften über die Namensgebung und die innere Ordnung der Parteien, über die Gleichbehandlung, die Grundsätze und den Umfang der staatlichen Finanzierung, die Rechenschaftslegung und den Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien.