Service
Richterwahlausschuss
Zusammen mit dem jeweils zuständigen Bundesministerium entscheidet der Richterwahlausschuss über die Besetzung der Richterposten an den obersten Gerichtshöfen des Bundes. Er besetzt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Richterposten beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht. Die 32 Mitglieder des Ausschusses werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat berufen.