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Sonderausschuss

Der Bundestag kann zur Beratung bestimmter Angelegenheiten vorübergehend Sonderausschüsse einsetzen, deren Mitgliederzahl er festlegt. In der 14. Wahlperiode wurde zum Beispiel der Sonderausschuss „Maßstäbegesetz/ Finanzausgleichsgesetz“ einberufen, um eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zu definieren.

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