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Staatsakt

In Staatsakten erfahren Personen oder Ereignisse höchste Würdigung. Um einem Anlass entsprechendes Gewicht zu verleihen, richtet der Staat einen Festakt aus. Dazu gehören ein Zeremoniell mit Gästen, die Nationalhymne und eine Rede des Staatsoberhaupts. Der Bundespräsident ordnet den Staatsakt an. Organisiert wird er vom Bundesinnenministerium. Der Trauerstaatsakt wird am häufigsten angeordnet, Staatsakte zu besonderen Ereignissen fanden seit Bestehen der Bundesrepublik nur sechs Mal statt.

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