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Verhältniswahl

Von einer Verhältniswahl spricht man, wenn die Wahlämter genau im Verhältnis der abgegebenen Stimmen besetzt werden. Bei einer reinen Verhältniswahl erhält also eine Partei, die bei Parlamentswahlen zehn Prozent der Stimmen erhält, auch zehn Prozent der Parlamentssitze. Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist grundsätzlich eine Verhältniswahl, die allerdings mit Elementen der Mehrheitswahl (Erststimme) kombiniert wurde und als weitere Modifikation eine Fünf-Prozent-Hürde enthält.

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