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Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist ein politisches Verhandlungsgremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert und nur tätig wird, wenn er vom Bundesrat, Bundestag oder der Bundesregierung angerufen wird. Seine Aufgabe ist es, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Der Vermittlungsausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundesrats und des Bundestages.

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