Service
Wahlprüfungsausschuss
Jeder wahlberechtigte Bürger kann die Wahlvorbereitung, die Wahldurchführung und die Stimmenauszählung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Die Überprüfung der Gültigkeit der Bundestagswahl(Interner Link) ist nach Artikel 41 des Grundgesetzes(Interner Link) Aufgabe des Bundestages. Seine Entscheidung bereitet der Wahlprüfungsausschuss vor, der jeweils für die Dauer einer Wahlperiode(Interner Link) eingesetzt ist.