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Wahlprüfungsausschuss

Jeder wahlberechtigte Bürger kann die Wahlvorbereitung, die Wahldurchführung und die Stimmenauszählung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Die Überprüfung der Gültigkeit der Bundestagswahl ist nach Artikel 41 des Grundgesetzes Aufgabe des Bundestages. Seine Entscheidung bereitet der Wahlprüfungsausschuss vor, der jeweils für die Dauer einer Wahlperiode eingesetzt ist.

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