Parlament

Bundesdatenschutzbeauftragter übergibt den 31. Tätigkeitsbericht

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas steht neben dem Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber. Beide blicken lächelnd in die Kamera. Die Bundestagspräsidentin hält ein Papierheft in der Hand. Auf diesem ist der Bundesadler abgebildet. Sie stehen vor den Fahnen der Europäischen Union und Deutschlands.

Bundesdatenschutzbeauftragter Prof. Ulrich Kelber und Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (DBT / Xander Heinl / photothek)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber hat der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas den  31. Tätigkeitsbericht übergeben. 

Dazu schreibt sie auf ihrem offiziellen Instagram-Account @bundestagspraesidentin Folgendes:

In seinem Tätigkeitsbericht gibt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, einen Rückblick auf die Schwerpunkte seiner Arbeit im vergangenen Jahr und einen Ausblick auf anstehende wichtige Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Heute hat er mir den 31. Tätigkeitsbericht übergeben. Ich habe ihm und seinem Team herzlich gedankt für ihre wichtige Arbeit.

Prof. Ulrich Kelber ist seit 7. Januar 2019 der Bundesdatenschutzbeauftragte. Er wurde auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Seit dem 1. Januar 2016 ist der Bundesdatenschutzbeauftragte eine eigenständige oberste Bundesbehörde.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte nimmt die in der Datenschutz-Grundverordnung, im Bundesdatenschutzgesetz und im Informationsfreiheitsgesetz festgelegten Aufgaben wahr: Er ist Hüter des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Außerdem ist der Bundesdatenschutzbeauftragte die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über alle öffentlichen Stellen des Bundes wie auch für bestimmte Träger der sozialen Sicherung. Bei Feststellung eines Datenschutzverstoßes kann der Bundesdatenschutzbeauftragte die beaufsichtigten Stellen warnen, verwarnen und Verbote oder auch Geldbußen verhängen. Gleichzeitig ist er Berater des Deutschen Bundestages in datenschutzrechtlichen Fragen.

Der Bundesdatenschutzbeauftrage klärt die Öffentlichkeit auch über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf. Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer Beschwerde direkt an ihn wenden, wenn sie der Meinung sind, dass eine der Aufsicht des Bundesdatenschutzbeauftragten unterliegende Stelle ihre Rechte im Bereich Datenschutz oder Informationsfreiheit verletzt hat.


Den Post finden Sie unter: https://www.instagram.com/p/Cp0Eo3XtmUJ/

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