Deborah Düring

Friedens- und Konfliktforscherin Bündnis 90/Die Grünen

Deborah Düring
Deborah Düring (© Deborah Düring/ Ivo Hofsté)

Geboren am 18. Juli 1994 in München.

2013 Abitur am Hallertau-Gymnasium in Wolnzach; 2013 bis 2014 Freiwilliges Soziales Jahr in einer indigenen Gemeinde in Costa Rica; 2014 bis 2018 Studium der Sozialwissenschaften (B.A.) an der Universität Augsburg, 2017 Auslandssemester an der Pontificia Universidad de Peru; 2018 bis 2020 Werkstudentin bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Bereich Entwicklungszusammenarbeit; 2021 studentische Hilfskraft bei der Nichtregierungsorganisation Survival International; 2025 Master of Arts in Internationale Studien/Friedens- und Konfliktforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Technischen Universität Darmstadt in Kooperation mit der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung.

Seit 2017 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; 2019 bis 2021 Sprecherin der Grünen Jugend Hessen.

Seit Oktober 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit Januar 2024 außenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Funktionen in Unternehmen

  • Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Eschborn,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis 31.08.2025)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • beramí berufliche Integration e.V., Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

  • Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. (DGAP), Berlin,
  • Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich

  • Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V., Berlin,
  • Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich (ab 04.07.2025)

  • Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

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