Inflationsschutz durch Anpassung des Steuertarifs
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Februar 2022, erstmals einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Kalte Progression durch Inflation stoppen – Automatischen Enteignungsschutz einführen“ (20/698) beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
Der Einkommensteuertarif soll jährlich zu Beginn eines jeden Veranlagungszeitraums an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden. Dies soll erstmals mit Wirkung ab 1. Januar 2022 erfolgen, heißt es dem Antrag. Außerdem wird verlangt, die geänderte Tarifformel jeweils im vierten Quartal des dem Veranlagungszeitraum vorausgehenden Kalenderjahres zu beschließen.
In der Begründung erläutert die AfD-Fraktion, dass die Einführung eines sogenannten „Tarifs auf Rädern“ unbedingt notwendig sei, da nur eine Indexierung eine regelmäßige steuerliche Antwort auf die steigende Inflation geben könne. Die im Zweiten Familienentlastungsgesetz vorgenommene Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs für den Veranlagungszeitraum 2021 um 1,5 Prozent und für 2022 um weitere 1,5 Prozent beruhe auf inzwischen völlig überholten Inflationsprognosen. Das Statistische Bundesamt weise für das Jahr 2021 eine Inflation in Höhe von 3,1 Prozent aus. Würde die Bundesregierung den Anstieg der Inflation durch ein neues Steuergesetz ausgleichen, bedeutete dies eine Entlastung der Steuerzahler um 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2022, schreibt die Fraktion unter Berufung auf eine Studie. (hle/17.02.2022)