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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Beschleunigung der Asyl­gerichtsverfahren und Asylverfahren

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 10. November 2022, mit der Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren befasst. Dazu haben die Abgeordneten erstmals über einen Gesetzentwurf der Ampelfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/4327) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss zur Weiterberatung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Hingegen von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Beratung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Einführung eines geregelten Verfahrens zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung vor, die ebenso wie weitere prozessuale Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem sollen die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen, um dadurch die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) besser zu nutzen. Entlastet werden soll das Bamf der Vorlage zufolge auch mit der „Schaffung von Möglichkeiten, die das Asylverfahren erleichtern und das Asylrecht in der Rechtspraxis vereinfachen“.

Wie die drei Fraktionen schreiben, führte die große Zahl der Asylsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Klageverfahren in Asylangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten. Die Verwaltungsgerichte bauten die anhängigen Verfahren zwar kontinuierlich ab, doch seien Ende Juli 2022 weiterhin 135.603 erstinstanzliche Verfahren anhängig gewesen. Beim Bamf seien zudem mit Stand August dieses Jahres 100.377 Verfahren anhängig gewesen. „Bei einer Gesamtklagequote von 38,4 Prozent im Jahr 2021 und 33,5 Prozent zum 31. Juli 2022 ist absehbar, dass die Verwaltungsgerichte auch weiterhin stark belastet sein werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Belastung der Verwaltungsgerichte führe zu einer langen Dauer der Asylklageverfahren. So habe die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren zum 31. Juli dieses Jahres 26,6 Monate betragen.

Verlässliche Prüfungsmaßstäbe für das Bamf

Weiter führen die Koalitionsfraktionen aus, dass das bestehende Prozessrecht im Asylverfahren eine Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung befördere, „die zur Rechtsunsicherheit führt, die wiederum mehr Gerichtsverfahren sowie eine längere Verfahrensdauer zur Folge hat“. Durch die verstärkte Befassung des Bundesverwaltungsgerichts mit grundsätzlichen Fragen sollten die Gerichte der unteren Instanzen entlastet und verlässliche Prüfungsmaßstäbe für das Bamf geschaffen werden. Zudem sollten weitere Änderungen des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylklageverfahren führen und damit die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlasten. Hierzu gehöre insbesondere eine Regelung zur Erleichterung von asylgerichtlichen Entscheidungen im schriftlichen Verfahren. Durch eine Lockerung des Zurückverweisungsverbots könne zudem die Lastenverteilung zwischen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten besser gesteuert werden.

Ferner soll den Fraktionen zufolge einer Verzögerung von Verfahren durch missbräuchliche Befangenheitsanträge entgegengewirkt werden. Durch die Einführung einer gesetzlich angeordneten Klageänderung sollten die Asylverfahren schneller abschließend entschieden werden. Vorgesehen ist zudem die Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, die die „Effizienz von Asylverfahren durch gut informierte Asylsuchende erhöhen und die Qualität der behördlichen Entscheidungen verbessern“ soll. Zugleich soll die Akzeptanz der Asylentscheidungen laut Vorlage durch den behördenunabhängigen Charakter der Asylverfahrensberatung gesteigert werden. (sto/eis/10.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth

Wirth, Dr. Christian

AfD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4327 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
    PDF | 644 KB — Status: 08.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Özdemir, Mahmut (SPD); Seif, Detlef (CDU/CSU); Polat, Filiz (B90/Grüne); Bünger, Clara (Die Linke)


Überweisung 20/4327 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Beschleunigte Asylverfahren auf dem Prüfstand

Zeit: Montag, 28. November 2022, 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600

Zwischen Zustimmung und Skepsis lag die Bandbreite der Experten-Bewertungen, als es am Montag, 28. November 2022, im Ausschuss für Inneres und Heimat bei einer Anhörung um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur „Beschleunigung von Asylverfahren“ (20/4327) ging.

„Mehr statt weniger Verfahren“

Julius Becker vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein meinte, dem entscheidenden Grund für die Länge der Asylverfahren, nämlich der mangelhaften behördlichen Verfahrens- und Entscheidungspraxis, werde mit dem geplanten Gesetz nicht begegnet. Das Gesetz würde zu mehr statt weniger Verfahren führen.

Die Rechte der Schutzsuchenden würden weiter eingeschränkt. Im vergangenen Jahr habe die Erfolgsquote für Asylklagen vor den Verwaltungsgerichten bei 36 Prozent gelegen. Auf der Verwaltungsebene bedürfe es daher einer deutlichen Qualitätsverbesserung.

Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung

Kerstin Becker vom Paritätische Gesamtverband hob hervor, je mehr Asylverfahren beschleunigt würden, desto wichtiger seien die Verfahrensrechte, die dem Asylsuchenden gewährt werden. Die Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sei vor diesem Hintergrund außerordentlich zu begrüßen. Sie müsse ausreichend finanziert werden. Die Schutzsuchenden müssten Vertrauen in die Beratung haben.

Andreas Dietz (Verwaltungsgericht Augsburg, Vorsitzender Richter der 6. Kammer) begrüßte den Gesetzentwurf – mit Einschränkungen im Detail. So bezweifelte er angesichts der großen Zahl ausreisepflichtiger, aber nicht ausreisewilliger ehemaliger Asylbewerber, ob die vorgesehene kostspielige externe Asylverfahrensberatung die Verfahren effizienter gestalten und auch ein negatives Ergebnis für den Asylbewerber verständlicher machen helfe.

Yana Gospodinova (Deutscher Caritasverband) setzte wie Kerstin Becker einen Schwerpunkt auf die bundesfinanzierte und behördenunabhängige Asylverfahrensberatung. Sie solle flächendeckend durch die Wohlfahrtsverbände und andere freie gemeinnützige Träger angeboten werden, um die Niedrigschwelligkeit und die Effektivität der Beratung zu gewährleisten.

Bedenken bezüglich „Tatsachenrevision“

Winfried Kluth (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) äußerte vor allem Bedenken gegen die ins Auge gefasste Einführung einer „Tatsachenrevision“ zum Bundesverwaltungsgericht. Es soll bei divergierenden Urteilen unterer Instanzen über Tatsachenfragen entscheiden können. Er schlug einen anderen Weg zur Vereinheitlichung der Asyl-Rechtsprechung vor, nämlich eine unabhängige Fachstelle beim Bundesverwaltungsgericht, die bereits für die Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie der Verwaltungsgerichte eine transparent ermittelte Lageeinschätzung zur Verfügung stellt.

Berthold Münch vom Deutschen Anwaltverein legte dar, die das Asylgerichtsverfahren betreffenden Vorschriften dürften kein niedrigeres Schutzniveau vermitteln als die Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts. Diesem Anspruch genüge der Gesetzentwurf in zentralen Punkten nicht. Er kritisierte, dass die Sonderrechte im Asylprozessrecht sogar noch ausgebaut werden sollen. Das schaffe mehr Probleme als es sie löse.

„Rückführungsinitiative in Angriff nehmen“

Klaus Ritgen erklärte für den Deutschen Landkreistag, die vorgeschlagenen Regelungen seien geeignet, die Asyl- und Asylgerichtsverfahren zu beschleunigen. Dies könne aber nur ein erster Schritt sein. Sobald die Verfahren mit der Ablehnung eines Asylantrags enden, müsse dafür gesorgt werden, dass die Betreffenden baldmöglichst in ihre Herkunftsstaaten oder ein anderes aufnahmebereites Land zurückgeführt werden. Es sei dringend geboten, die im Koalitionsvertrag angekündigte Rückführungsinitiative in Angriff zu nehmen.

Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, bescheinigte dem Gesetzentwurf, geeignet zu sein, Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren zu beschleunigen. Teilweise wirkten aber die vorgeschlagenen Regelungen dem Beschleunigungsziel entgegen. Dies gelte unter anderem für die Regelung zur Asylverfahrensberatung, weil dort nicht sichergestellt werde, dass diese auch von qualifizierten Personen vorgenommen werde.

„Beschleunigung dringend nötig“ 

Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), begrüßte unter anderem, dass für die Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitenden des Bundesamtes eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll. Die Gleichstellung mit Sicherheitsbehörden trage der Tatsache Rechnung, dass in dem Amt mit sensiblen Daten umgegangen werde. Die vom Gesetzentwurf bezweckte Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren sei dringend nötig. Denn beim BAMF dauerten die Asylverfahren durchschnittlich 7,3 Monate, bei den Verwaltungsgerichten in der ersten Instanz 26,5 Monate. Diese lange Dauer verschärfe die Rückführungsproblematik.

Axel Ströhlein, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen, bescheinigte dem Gesetzentwurf einige sinnvolle Regelungen, um insbesondere das behördliche Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu beschleunigen. Dennoch bestünden aus fachlicher Sicht Zweifel, ob das Beschleunigungsziel des Gesetzentwurfs mit den geplanten Änderungen erreicht werden könne.

„Kaum grundlegende Beschleunigungseffekte“

Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, wies darauf hin, dass sich der Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit um eine Straffung der behördlichen und gerichtlichen Asylverfahren bemüht habe. Von erneuten Änderungen einzelner Verfahrensbestimmungen seien kaum grundlegende Beschleunigungseffekte zu erwarten.

Es solle im Blick behalten werden, dass eine weitere Ausdifferenzierung des jeweiligen Sonderprozess- und Verfahrensrechts neue Fehlerquellen eröffne. Sollten neue rechtliche Zweifelsfragen aufgeworfen werden, könnten sie ihrerseits zu einer Steigerung der Arbeitsbelastung insbesondere bei den Verwaltungsgerichten führen.

Gesetzentwurf der Koalition

Die Koalitionsfraktionen sehen eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung vor, die ebenso wie weitere prozessuale Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem sollen die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen, um dadurch die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) besser zu nutzen. Entlastet werden soll das Bamf der Vorlage zufolge auch mit der „Schaffung von Möglichkeiten, die das Asylverfahren erleichtern und das Asylrecht in der Rechtspraxis vereinfachen“.

Wie die drei Fraktionen schreiben, führte die große Zahl der Asylsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Klageverfahren in Asylangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten. Die Verwaltungsgerichte bauten die anhängigen Verfahren zwar kontinuierlich ab, doch seien Ende Juli 2022 weiterhin 135.603 erstinstanzliche Verfahren anhängig gewesen. Beim Bamf seien zudem mit Stand August dieses Jahres 100.377 Verfahren anhängig gewesen. „Bei einer Gesamtklagequote von 38,4 Prozent im Jahr 2021 und 33,5 Prozent zum 31. Juli 2022 ist absehbar, dass die Verwaltungsgerichte auch weiterhin stark belastet sein werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Belastung der Verwaltungsgerichte führe zu einer langen Dauer der Asylklageverfahren. So habe die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren zum 31. Juli dieses Jahres 26,6 Monate betragen.

Koalition will Gerichte entlasten

Weiter führen die Koalitionsfraktionen aus, dass das bestehende Prozessrecht im Asylverfahren eine Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung befördere, „die zur Rechtsunsicherheit führt, die wiederum mehr Gerichtsverfahren sowie eine längere Verfahrensdauer zur Folge hat“. Durch die verstärkte Befassung des Bundesverwaltungsgerichts mit grundsätzlichen Fragen sollten die Gerichte der unteren Instanzen entlastet und verlässliche Prüfungsmaßstäbe für das Bamf geschaffen werden. Zudem sollten weitere Änderungen des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylklageverfahren führen und damit die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlasten. Hierzu gehöre insbesondere eine Regelung zur Erleichterung von asylgerichtlichen Entscheidungen im schriftlichen Verfahren. Durch eine Lockerung des Zurückverweisungsverbots könne zudem die Lastenverteilung zwischen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten besser gesteuert werden.

Ferner soll den Fraktionen zufolge einer Verzögerung von Verfahren durch missbräuchliche Befangenheitsanträge entgegengewirkt werden. Durch die Einführung einer gesetzlich angeordneten Klageänderung sollten die Asylverfahren schneller abschließend entschieden werden. Vorgesehen ist zudem die Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, die die „Effizienz von Asylverfahren durch gut informierte Asylsuchende erhöhen und die Qualität der behördlichen Entscheidungen verbessern“ soll. Zugleich soll die Akzeptanz der Asylentscheidungen laut Vorlage durch den behördenunabhängigen Charakter der Asylverfahrensberatung gesteigert werden. (fla/sto/ste/28.11.2022)

Dokumente

  • 20/4327 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
    PDF | 644 KB — Status: 08.11.2022

Tagesordnung

  • 23. Sitzung am Montag, dem 28. November 2022, 12.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 23. Sitzung - 28. November 2022, 12.00 Uhr - Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren

Stellungnahmen

  • 20(4)144 A - Stellungnahme apl. Prof. Dr. Andreas Dietz, Verwaltungsgericht Augsburg - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)144 B - Stellungnahme Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)144 C - Stellungnahme Dr. Philipp Wittmann, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)144 D - Stellungnahme Berthold Münch, Rechtsanwalt - Deutscher Anwaltverein - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)144 E - Stellungnahme Axel Ströhlein, Präsident - Landesamt für Asyl und Rückführungen, München - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)144 F - Stellungnahme Prof. Dr. Winfried Kluth, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)144 G - Stellungnahme Julius Becker, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)144 H - Stellungnahme Kerstin Becker, Der Paritätische Gesamtverband, Berlin - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)144 I - Stellungnahme Yana Gospodinova, Deutscher Caritasverband e. V., Berlin - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)144 J - Stellungnahme Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)144 K - Stellungnahme Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)136 - Stellungnahme Deutsches Institut für Menschenrechte - Chancen-Aufenthaltsrecht - BT-Drucksache 20/3717 - und Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)139 - Stellungnahme Walter Wiegand, Zentrum für Kirchliche Dienste, Rendsburg - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327
  • 20(4)155 - Stellungnahme Lesben- und Schwulenverband Bundesverband, Berlin - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - BT-Drucksache 20/4327

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Bundestag führt das Chancen-Aufenthaltsrecht ein

Langjährig geduldete Ausländer sollen künftig mehr Chancen zum Erhalt eines Bleiberechts in Deutschland erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts (20/3717) verabschiedete der Bundestag am Freitag, 2. Dezember 2022, in modifizierter Fassung. In namentlicher Abstimmung votierten 371 Abgeordnete für die Vorlage. 226 stimmten dagegen; 57 enthielten sich, darunter neben den Linken-Abgeordneten auch 20 Parlamentarier der Unionsfraktion.

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen beschloss das Parlament zudem ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegtes Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (20/4327) in geänderter Fassung. Es sieht eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung vor, die ebenso wie weitere prozessuale Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem sollen die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen, um dadurch die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) besser zu nutzen.

Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden hingegen zwei Vorlagen der Linksfraktion: ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (20/1850) und ein Antrag mit dem Titel „Keine Abschiebungsoffensive – Für ein wirksames Bleiberecht“ (20/3973). Die Initiativen fanden keine Unterstützung bei den übrigen Fraktionen. Den Abstimmungen aller vier Vorlagen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/4703, 20/4700) zugrunde. Zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen hatte zudem der Haushaltsausschuss Berichte nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/4705, 20/3717) vorgelegt. 

Chancen-Aufenthaltsgesetz

Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.

Profitieren sollen davon nur Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

Bleiberecht für gut integrierte junge Menschen

Ferner sieht das Gesetz vor, bestehende Bleiberechtsregelungen so anzupassen, dass mehr Menschen davon profitieren können. Danach sollen gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewürdigt werden, indem ihnen künftig nach sechs Jahren – oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.

Zudem sollen bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet werden, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wird laut Gesetzentwurf erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen. Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Dazu wird bei diesen Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert.

Änderungen im Ausschuss

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah ursprünglich eine Gültigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts von einem Jahr vor sowie den 1. Januar 2022 als Stichtag für die Anspruchsberechtigten.

Mit dem angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Stichtag auf den 31. Oktober 2022 verschoben und die Gültigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts auf 18 Monate verlängert.

SPD: Ein Gesetz der Vernunft

In der Debatte nannte Helge Lindh (SPD) die Regelungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht ein „Gesetz der Vernunft“.

Damit werde mit dem „unwürdigen Zustand“ gebrochen, dass Menschen perspektivlos mit sogenannten Kettenduldungen leben müssen. Dies betreffe allein am Stichtag 31. Oktober 2022 mehr als 137.000 Menschen.  

CDU/CSU: Erst Identitätsklärung, dann Chance

Andrea Lindholz (CDU/CSU) kritisierte, die Ampelkoalition gebe ausreisepflichtigen Menschen auch dann ein Aufenthaltsrecht, wenn sie über ihre Identität getäuscht oder die Mitwirkung an der Identitätsklärung verweigert haben.

Für die Union gelte dagegen der Grundsatz „erst Identitätsklärung, dann Chance – und nicht umgekehrt“.

Grüne: Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik

Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) wertete die beiden Gesetze als „Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik“. Damit würden zentrale flüchtlingspolitische Vorhaben umgesetzt, für die ihre Partei lange gekämpft habe.

Nun werde die Konsequenz aus dem Umstand gezogen, dass die bisherigen Bleiberechtsregelungen „ins Leere gelaufen sind“.

AfD kritisiert „Verhöhnung des Rechtstaates“

Dr. Bernd Baumann (AfD) hielt der Koalition vor, sie wolle ausreisepflichtige Migranten, deren Asylanträge endgültig abgelehnt worden seien,  endgültig im Land behalten. „Aus Illegalen sollen Legale werden“, kritisierte Baumann. Dies sei eine „Verhöhnung des Rechtstaates“.  

FDP verweist auf Arbeitskräftemangel

Stephan Thomae (FDP) entgegnete, mehr als 130.000 Betroffene hätten keinen Aufenthaltstitel, aber könnten nicht abgeschoben werden und hingen im Sozialsystem fest, statt in die Arbeitswelt integriert zu werden.

Man könne nicht über einen Arbeitskräftemangel klagen und zugleich den Arbeitswilligen Steine in den Weg legen.

Linke bemängelt „zu hohe Hürden“

Clara Bünger (Linke) sah in den beiden Gesetzen eine „Riesenenttäuschung“. Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht beinhalte viel zu hohe Hürden, um Kettenduldungen wirklich wirksam zu beenden. Sogar nach den Berechnungen der Regierungskoalition würden nur rund 34.000 von 240.000 Geduldeten die Anforderungen erfüllen. (sto)

Gesetzentwurf der Koalition zu Asylverfahren

Der Koalitionsentwurf (20/4327) sieht eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung vor, die ebenso wie weitere prozessuale Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem sollen die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen, um dadurch die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) besser zu nutzen. Entlastet werden soll das Bamf der Vorlage zufolge auch mit der „Schaffung von Möglichkeiten, die das Asylverfahren erleichtern und das Asylrecht in der Rechtspraxis vereinfachen“.

Wie die drei Fraktionen schreiben, führte die große Zahl der Asylsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Klageverfahren in Asylangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten. Die Verwaltungsgerichte bauten die anhängigen Verfahren zwar kontinuierlich ab, doch seien Ende Juli 2022 weiterhin 135.603 erstinstanzliche Verfahren anhängig gewesen. Beim Bamf seien zudem mit Stand August dieses Jahres 100.377 Verfahren anhängig gewesen.

„Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung“

„Bei einer Gesamtklagequote von 38,4 Prozent im Jahr 2021 und 33,5 Prozent zum 31. Juli 2022 ist absehbar, dass die Verwaltungsgerichte auch weiterhin stark belastet sein werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Belastung der Verwaltungsgerichte führe zu einer langen Dauer der Asylklageverfahren. So habe die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren zum 31. Juli dieses Jahres 26,6 Monate betragen.

Weiter führen die Koalitionsfraktionen aus, dass das bestehende Prozessrecht im Asylverfahren eine Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung befördere, „die zur Rechtsunsicherheit führt, die wiederum mehr Gerichtsverfahren sowie eine längere Verfahrensdauer zur Folge hat“. Durch die verstärkte Befassung des Bundesverwaltungsgerichts mit grundsätzlichen Fragen sollten die Gerichte der unteren Instanzen entlastet und verlässliche Prüfungsmaßstäbe für das Bamf geschaffen werden.

Beschleunigung der Asylklageverfahren

Zudem sollten weitere Änderungen des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylklageverfahren führen und damit die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlasten. Hierzu gehöre insbesondere eine Regelung zur Erleichterung von asylgerichtlichen Entscheidungen im schriftlichen Verfahren. Durch eine Lockerung des Zurückverweisungsverbots könne zudem die Lastenverteilung zwischen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten besser gesteuert werden.

Ferner soll den Fraktionen zufolge einer Verzögerung von Verfahren durch missbräuchliche Befangenheitsanträge entgegengewirkt werden. Durch die Einführung einer gesetzlich angeordneten Klageänderung sollten die Asylverfahren schneller abschließend entschieden werden. Vorgesehen ist darüber hinaus die Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, die die „Effizienz von Asylverfahren durch gut informierte Asylsuchende erhöhen und die Qualität der behördlichen Entscheidungen verbessern“ soll. Zugleich soll die Akzeptanz der Asylentscheidungen laut Vorlage durch den behördenunabhängigen Charakter der Asylverfahrensberatung gesteigert werden.

Abgelehnter Gesetzentwurf der Linken

Ausländische Ehepartner sollten nach dem Willen der Linken (20/1850) künftig nicht mehr vor einem Familiennachzug nach Deutschland bereits im Ausland deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Danach sollte als Voraussetzung für den Ehegattennachzug eine Erklärung reichen, „den erforderlichen Sprachnachweis unverzüglich nach der Ankunft erbringen zu wollen“.

Der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse bereits im Ausland wird der Vorlage zufolge seit 2007 von ausländischen Ehepartnern grundsätzlich als Voraussetzung für den Familiennachzug nach Deutschland verlangt. Dabei seien auch schriftliche Deutschkenntnisse erforderlich. Mehr als 10.000 Ehegatten bestünden jedes Jahr die geforderten Sprachprüfungen im Ausland nicht und könnten deshalb nicht mit ihren in Deutschland lebenden Partnerinnen und Partnern zusammenkommen. Das sei für viele Betroffene eine unzumutbare Belastung und auch unverhältnismäßig, denn die deutsche Sprache könne sehr viel leichter in Deutschland erworben werden.

Abgelehnter Antrag der Linken

In ihrem Antrag (20/3973) forderte die Linksfraktion die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf für ein Chancen-Aufenthaltsrecht in geänderter Fassung erneut einzubringen, „um sowohl humanitären Anliegen als auch dem Vorhaben, Kettenduldungen wirksam zu beenden, gerecht werden zu können“. Vor allem sollte es eine stichtagsunabhängige Regelung und Erleichterungen beim Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht geben. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung müsste sich das Bundesinnenministerium für einen bundesweiten Abschiebestopp für Personen einsetzen, die absehbar unter die Neuregelung fallen werden.

Zugleich wurde die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „mit dem die seit 2015 vorgenommenen Verschärfungen im Abschiebungsverfahren beziehungsweise bei der Abschiebungshaft zurückgenommen werden“. Des Weiteren drangen die Abgeordneten die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „mit dem alle Formen von Abschiebungshaft ersatzlos gestrichen werden“. (vom/sto/02.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

© Dr. Bernd Baumann

Baumann, Dr. Bernd

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Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

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Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

Gülistan Yüksel

Gülistan Yüksel

© DBT/Inga Haar

Yüksel, Gülistan

SPD

Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

Muhanad Al-Halak

Muhanad Al-Halak

© Dominik Konrad/Dominik Konrad

Al-Halak, Muhanad

FDP

Alexander Throm

Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Throm, Alexander

CDU/CSU

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Adis Ahmetovic

© Adis Ahmetovic/ Maximilian König

Ahmetovic, Adis

SPD

Detlef Seif

Detlef Seif

© Detlef Seif/Laurence Chaperon

Seif, Detlef

CDU/CSU

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Hartmann, Sebastian

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/1850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Deutschnachweise beim Ehegattennachzug
    PDF | 193 KB — Status: 17.05.2022
  • 20/3717 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
    PDF | 736 KB — Status: 28.09.2022
  • 20/3973 - Antrag: Keine Abschiebungsoffensive - Für ein wirksames Bleiberecht
    PDF | 214 KB — Status: 12.10.2022
  • 20/4327 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
    PDF | 644 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4700 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3717 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Gökay Akbulut, Clara Bünger, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/1850 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Deutschnachweise beim Ehegattennachzug c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Clara Bünger, Gökay Akbulut, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/1851 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Erleichtertes Bleiberecht d) zu dem Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/3973 - Keine Abschiebungsoffensive - Für ein wirksames Bleiberecht
    PDF | 262 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4703 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4327 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
    PDF | 234 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4705 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/4327, 20/4703 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
    PDF | 178 KB — Status: 30.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/3717 (Beschlussempfehlung 20/4700 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) - 3. Beratung
  • 10:29:20: Beginn der Abstimmung
  • 10:50:13: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 654 Ja: 371 Nein: 226 Enthaltungen: 57
  • Gesetzentwurf 20/3717 in Ausschussfassung angenommen


Gesetzentwurf 20/4327 (Beschlussempfehlung 20/4703: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Gesetzentwurf 20/1850 (Beschlussempfehlung 20/4700 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
Beschlussempfehlung 20/4700 Buchstabe d (Antrag 20/3973 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-pa-inneres-beschleunigung-asylverfahren-921252

Stand: 13.05.2025