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  • 1. Lesung
  • 1. Anhörung
  • 2. Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Kontroverse über den richtigen Bürokratieabbau

Einigkeit beim Ziel, Bürokratie abzubauen, aber Uneinigkeit über das richtige Maß und den richtigen Weg hat sich gezeigt, als der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/11306) zur „Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ am Freitag, 17. Mai 2024, erstmals beriet. Dieses Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll Wirtschaft und Gesellschaft nach Regierungsangaben jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Minister: Weniger Zettel, mehr Wirtschaft

Vor einem „Bürokratie-Burnout“ der deutschen Wirtschaft warnte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) bei der Einbringung des Gesetzentwurfs. Mehr und mehr Ressourcen würden von produktiven Tätigkeiten abgezogen. Die Bundesregierung wirke dem mit mehreren Maßnahmen entgegen, darunter das BEG IV. „Weniger Zettel, mehr Wirtschaft“ nannte Buschmann als Ziel und führte als Beispiel an, dass nach dem neuen Gesetz 90 Millionen weniger Meldezettel in Hotels ausgefüllt werden müssten.

Der Justizminister kündigte weitere Schritte an. So werde der Gesundheitsminister in seinem Bereich Bürokratie abbauen, der Wirtschaftsminister werde in Kürze Erleichterungen für das Vergaberecht vorschlagen, und die ganze Bundesregierung setze sich gemeinsam mit Frankreich für Bürokratieabbau auf EU-Ebene ein. Denn 57 Prozent des bürokratischen Erfüllungsaufwandes in Deutschland stamme aus der Umsetzung von europäischen Richtlinien.

CDU/CSU: Ampel schuld an mehr Bürokratie

Prof. Dr, Günter Krings (CDU/CSU) entgegnete, Elemente des BEG IV gingen in die richtige Richtung, mehr Positives könne er dazu aber nicht sagen. Die Bürokratie sei in der Zeit der amtierenden Regierung schlimmer geworden, der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft nach Aussage des Normenkontrollrats so hoch wie nie, beklagte Krings.

Sein Fraktionskollege Dr. Martin Plum ergänzte, der jährliche Bürokratieaufwand für die Wirtschaft von 65 Milliarden Euro würde durch das BEG nur um rund 300 Millionen oder ein halbes Prozent gesenkt. Währenddessen habe die Bundesregierung Ende März einen Referentenentwurf vorgelegt, der Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten solle und sie mit neuen Bürokratiekosten von 1,4 Milliarden Euro im Jahr belaste. 

Der CSU-Abgeordnete Dr. Volker Ullrich verwies darauf, dass Vorschriften und Dokumentationspflichten in der Regel „aus vielen guten Gründen“ entstanden seien, um Risiken zu minimieren. Vielleicht sei es aber besser, nicht Risiken „um jeden Preis“ zu minimieren, sondern „den Menschen wieder mehr Verantwortung und Eigenständigkeit zuzutrauen“.

FDP: Daueraufgabe Bekämpfung der Bürokratie

Dem hielt Dr. Thorsten Lieb (FDP) entgegen, dass die Summe von 65 Milliarden auch schon vor zehn Jahren im Bericht des Normenkontrollrats gestanden habe und damals die CDU die Regierung geführt habe. Lieb wies wie auch andere Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen darauf hin, dass das BEG nur eines in einer Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau sei, die schon erfolgt oder noch geplant seinen. 

Tatsächlich ist das BEG Teil eines bei der Kabinettsklausur in Meseberg im August 2023 vereinbarten größeren Maßnahmenpakets, zu dem auch das im März verabschiedete Wachstumschancengesetz gehört. „Die Bekämpfung der Bürokratie-Hydra ist und bleibt eine Daueraufgabe der Politik“, sagte Lieb.

AfD: Erbe des Altparteien-Staats

Drastisch fiel die Kritik von Stefan Brandner (AfD) aus, der auch frühere Bundesregierungen mit einbezog. Bürokratie und nicht etwa Arbeitskräftemangel oder Energiepreise sei mit Abstand das größte Wirtschaftshemmnis, das sei „das Erbe des Altparteien-Staats Deutschland“. 

Brandners Fraktionskollege Enrico Komning bezeichnete „Kontrollieren, Auskundschaften, Vorschreiben, Verbieten und bei Ungehorsam Gängeln“ als „Kern heutigen Regierungshandelns“. Allein das Gebäudeenergiegesetz bedeute einen einmaligen Erfüllungsaufwand von 127 Millionen Euro für die Bürger und 12,5 Milliarden Euro für die Unternehmen.

Linke: Wohlfühlgesetz

Als ein „Wohlfühlgesetz, das niemandem wehtut“, bezeichnete Sören Pellmann (Gruppe Die Linke) den vorliegenden Entwurf. Allein im Baubereich gebe es 3.500 Normen und knapp 20.000 Vorschriften. 

„So kann man weder die furchtbare Wohnungsnot noch die Klimakatastrophe abwenden“, warnte Pellmann.

Grüne: Erfolge beim Bürokratieabbau

Auf bereits erfolgten Bürokratieabbau verwies Dr. Ingrid Nestle (Bündnis 90/Die Grünen) am Beispiel der Energieversorgung. Die Koalition habe den Ausbau der erneuerbaren Energien schon „ganz entscheidend beschleunigt, und den Ausbau der Netze noch mehr“, lobte Nestle. 

Besonders hob sie den von Wirtschaftsminister Habeck eingeführten Praxistest hervor, bei dem gemeinsam mit betroffenen Verbänden 57 konkrete Vorschläge aus der Praxis entwickelt worden seien, von denen 41 in Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden konnten. „Wir haben einmal mehr gezeigt: Bürokratieabbau ist möglich“, betonte Nestle.

SPD: Werden noch eine Schippe drauflegen

Redner von Koalitions- wie Oppositionsfraktionen kündigten an, in den parlamentarischen Beratungen noch „eine Schippe draufzulegen“, wie Dirk Wiese (SPD) formulierte. Sonja Eichwede (SPD) verteidigte das Vorgehen in kleinen Schritten. Richtig sei, Regelungen zu streichen, die ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Andererseits sei es beispielsweise wichtig, Regelungen mit Schutzfunktion für Arbeitnehmer beizubehalten. 

Wiese verwies darauf, dass neben der Bundesregierung und der EU auch Landesregierungen und kommunale Körperschaften für Bürokratiebelastungen von Wirtschaft und Bürger verantwortlich seien.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In der Vorlage ist unter anderem vorgesehen, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen. Ferner soll laut Entwurf eine zentrale Datenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingeführt werden. 

Die Bundesregierung führt zur Begründung aus, dass „in Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen [...] die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend“ sei. Das BEG IV stellt sie im Entwurf in einen Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen zum Bürokratieabbau, etwa dem bereits verabschiedeten Wachstumschancengesetz.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf grundsätzlich. Der Entwurf gehe aber nicht weit genug und werden den Entlastungsbedarfen der Wirtschaft nicht gerecht. Ferner fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf „bereits getroffene Beschlüsse, wie beispielsweise jene im Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, rasch umzusetzen“. Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme etliche Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf, etwa um weitere Schriftformerfordernisse abzubauen. Der Gesetzentwurf ist laut Entwurf im Bundesrat zustimmungspflichtig.

In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung die Prüfung einzelner Vorschläge der Länderkammer an, andere lehnt sie ab, einige will sie direkt übernehmen. Das trifft in modifizierter Form unter anderem auf den Vorschlag des Bundesrates zu, die Textform in arbeitsvertraglichen Bereichen zu stärken. „Nach Übereinkunft der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen ist beabsichtigt, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform möglich sein soll, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält“, schreibt die Bundesregierung dazu.

Stellungnahme des Normenkontrollrats

Der Nationale Normenkontrollrat bewertet das Vorhaben in seiner Stellungnahme ebenfalls positiv. Mit der avisierten Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sei das Gesetz ein „wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau“. 

Das Gremium verweist allerdings auf weitere Vorschläge aus der Praxis. In ihnen sieht der Rat „noch erhebliche Potenziale für Entlastungen und empfiehlt, diese in diesem Vorhaben oder in weiteren Bürokratieabbaugesetzen zu berücksichtigen“. (pst/scr/eis/17.05.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Michael Kellner

Michael Kellner

© Michael Kellner/ Nils Leon Brauer

Kellner, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Wirtschaft und Klimaschutz

Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Esra-Leon Limbacher

Esra-Leon Limbacher

© Esra Limbacher/Dominik Butzmann

Limbacher, Esra

SPD

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Lukas Becker

Pellmann, Sören

Gruppe Die Linke

Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

Klaus-Peter Willsch

Klaus-Peter Willsch

© Tobias Koch

Willsch, Klaus-Peter

CDU/CSU

Dr. Zanda Martens

Dr. Zanda Martens

© Dr. Zanda Martens/ Iris Hansen

Martens, Dr. Zanda

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    PDF | 2 MB — Status: 08.05.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/11306 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Bürokratieabbau geht vielen Sachverständigen nicht weit genug

Zeit: Mittwoch, 5. Juni 2024, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Das Thema „Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie Justiz und staatliche Verwaltung“ stand am Mittwoch, 5. Juni 2024, auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses. In einer öffentlichen Anhörung wurden zehn Sachverständige zu diesem Themenblock des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306) befragt. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Die Sachverständigen machten eine Vielzahl von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu einzelnen Artikeln des Entwurfs.

Ammar Alkassar, Vorstand von GovTech Campus Deutschland, einem Verein zur Förderung der Zusammenarbeit von Verwaltung, Wissenschaft und wirtschaftlicher wie zivilgesellschaftlicher Technologie-Szene, bewertete den BEG-IV-Entwurf positiv. Er sollte daher ohne weitere Verzögerungen verabschiedet werden. Das parlamentarische Verfahren sollte genutzt werden, um die weiteren vorliegenden Vorschläge rasch zu prüfen. Das Gesetzespaket in der jetzigen Form bleibe allerdings hinter den hohen Erwartungen, die die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag geschaffen hat, zurück. In Anbetracht des Risikos für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und seiner Volkswirtschaft erschienen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend. 

Pro und contra Textform 

Prof. Dr. Markus Artz von der Universität Bielefeld befasste sich in seiner Stellungnahme mit den mietrechtlichen Aspekten des Gesetzentwurfs. Während gegen die zur digitalen Belegeinsicht im Rahmen des Betriebskostenrechts vorgeschlagene Regelung und die Formerleichterung beim Widerspruch gegen die Kündigung nichts einzuwenden sei, sei die Einführung der Textform im Gewerberaummietrecht problematisch. Die Auswirkungen von Schriftformverstößen bei Gewerberaummietverträgen hätten enorme wirtschaftliche Bedeutung. Der Ansatz des Gesetzesentwurfs, Verträge im Gewerberaummietrecht nun auf die Textform und nicht mehr auf die Schriftform zu beziehen, sei sinnvoll, allerdings sei nicht klar, wie unter Wahrung der Textform ein Vertrag geschlossen wird. 

Prof. Dr. Frank Bayreuther von der Universität Passau bezog sich in seiner schriftlichen Stellungnahme auf die im Entwurf vorgesehene Änderung des Nachweisgesetzes. Bisher ist festgelegt, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien auszuhändigen. Bayreuther zufolge ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber eine Vereinfachung der Erteilung des Nachweises der wesentlichen Arbeitsbedingungen anstrebt. Die ausschließliche Erteilung in der Schriftform erweise sich für Unternehmen als aufwändig und erscheine nicht mehr zeitgemäß. Mit der Schriftform verbinde sich zwar auch Arbeitnehmerschutz. Man dürfe die Bedeutung des schriftlichen Nachweises aber auch nicht überbewerten. Der Nachweis habe keinen direkten Bezug zum Vertragsschluss. 

Nachteile beim Unterhaltsvorschuss und Arbeitsrecht befürchtet 

Katrin Bülthoff vom  Verband alleinerziehender Mütter und Väter nahm insbesondere zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes Stellung. Das geplante vorläufige Einstellen der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ohne vorherigen Bescheid lehne der Verband ab. Dadurch entfalle der Vertrauensschutz. Das heiße, auch wenn für den alleinerziehenden Elternteil nicht erkennbar sei, dass durch geänderte äußere Umstände, wie zum Beispiel die Änderung des Umgangsmodells, der Anspruch auf Unterhaltsleistung entfällt, werde gleichwohl die Zahlung mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dies führe durch den unvorhersehbaren Wegfall der Zahlung zu einer Gefährdung des Lebensunterhalts des Kindes. 

Isabel Eder, Abteilungsleiterin beim Deutschen Gewerkschaftsbund, betonte wie Bülthoff, dass die Änderung beim Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende belaste. Entbürokratisierung mache nicht alles besser. Sie warnte in ihrer Stellungnahme davor, dass die zunehmende Digitalisierung im Arbeitsrecht zu weniger Transparenz und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer führen könnte. Dies führe zu einer schlechteren Ausgangslage in existenziell bedrohlichen Situationen. Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen einen schwereren Zugang zu ihrem Recht bekommen. Beschäftigtenschutz dürfe nicht der Digitalisierung geopfert werden. Sie plädiere daher für den Erhalt der Schriftform bei das Arbeitsverhältnis betreffenden Dokumenten. Es dürfe keine „Digitalisierungsdiskriminierung“ geben.

NKR sieht weiteres Potenzial

Christian Engelhardt, Landrat des Kreises Bergstraße (Hessen), berichtete aus seiner Praxis, wie Bürokratie die Arbeit einer Kommunalverwaltung belastet. Das führe unter anderem zu Akzeptanzproblemen bei der Bürgerschaft. Reformen seien dringend notwendig, der Entwurf lasse einen Entlastungswillen aber vermissen. Er nehme einige wenige Einzelproblematiken auf, lasse aber die großen Probleme außen vor. Engelhardt verwies auf das Baurecht, das Vergaberecht und das Datenschutzrecht, das größte Problem sei allerdings nicht die Bürokratie im Kleinen, sondern die wachsende Aufgabenfülle. Fast jede Gesetzesänderung des Bundes und der Länder bedeute für die kommunalen Verwaltungen erheblichen Mehraufwand und auch mehr Personal. Engelhardts Fazit: Entbürokratisierung sollte nicht nur die Handschrift von Behörden tragen, sondern es müssten Praktiker eingebunden werden. Zudem sollte den verschiedensten staatlichen Ebenen mehr getraut werden. Es finde zu viel gegenseitige Kontrolle statt.

Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates (NKR), Lutz Goebel, bewertete die Initiative für ein BEG IV positiv. Mit rund einer Milliarde Euro jährlichem Entlastungsvolumen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sei das Gesetz ein wesentlicher Beitrag zur Senkung regulatorischer Folgekosten. Die Bundesregierung habe angekündigt, so Goebel, die Entlastungswirkung des BEG IV weiter zu erhöhen. Der NKR empfehle, regulatorische Folgekosten in der Breite der Gesetzgebung bewusst zu senken. Gleichwohl sehe der NKR weiteres Potenzial zur Anreicherung des BEG IV und mache dazu konkrete Vorschläge. 

Belastung für ehrenamtliche Arbeit

Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, ging auf bürokratische Hürden für die ehrenamtliche Arbeit ein. Ein Punkt ziehe sich durch alle Hinweise und Rückmeldungen: Bürokratie führe dazu, dass weniger Zeit für die eigentliche ehrenamtliche Arbeit bleibe oder Menschen immer weniger in Funktionen mit Verantwortung in den Vereinen und Stiftungen gingen, da sie sich den bürokratischen Belastungen nicht gewachsen fühlten und sie sich einem möglichen Haftungsrisiko für getroffene Entscheidungen nicht aussetzen wollten. Die bürokratischen Lasten, wie beispielsweise ein für Laien immer komplizierter werdendes Steuerrecht, führten dazu, dass die Bereitschaft sinke, ein Vorstandsamt zu übernehmen. Es werde durch überbordende Bürokratie viel Potenzial verschenkt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, erklärte in seiner Stellungnahme, leider seien seine Bedenken bezüglich der Änderung des Passgesetzes und zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nicht aufgegriffen worden. Gegen den Vorschlag zur Einführung einer neuen Regelung, mit der nunmehr erstmalig auch nichtöffentliche Stellen Zugriff auf die im Chip des Passes gespeicherten Daten erhalten sollen, bestünden weiterhin grundsätzliche Bedenken. Missbrauchsrisiken solle zwar begegnet werden, sie entstünden aber erst dadurch, dass nichtöffentliche Stellen ermächtigt werden sollen, auf in amtlichen Pässen gespeicherte, hoheitlich angefertigte biometrische Lichtbilder zuzugreifen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedenken gegen eine Regelung, die Begehrlichkeiten auch bei anderen nichtöffentlichen Stellen wecken werde, halte er die vorgesehenen Regelungen für höchst problematisch. 

„Keine Auswirkungen auf Justizverwaltung“

Dr. Wilhelm Wolf, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen und Präsident des Hessischen Landessozialgerichtes, bewertete den Entwurf aus Sicht der Justizverwaltung. Das Ziel, den Zugang zur Justiz zu verbessern, werde damit nicht erreicht. Für die Justizverwaltung sei durch die mit dem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen kein nennenswerter Bürokratieabbau zu erwarten. Dies gelte insbesondere in dem Maßnahmenfeld, in dem mit Hilfe des digitalen Wandels durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht der Bürokratieabbau gefördert werden soll. Formerleichterungen könnten den Rechtsverkehr beschleunigen, gleichzeitig aber auch Rechtsunsicherheit erzeugen. 

Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die vorgeschlagenen Änderungen zur Erleichterung der Kommunikation im Mietrecht, im Arbeitsrecht und im Unterhaltsvorschussrecht, speziell Formerleichterungen wie den Übergang von der Schrift- zur Textform. Außerdem wollten sie unter anderem wissen, wie die Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen und dem Staat weiter verbessert werden kann, und wie die  „One in, one out“-Regelung bei Gesetzesvorhaben umgesetzt wird.

Engelhardt, Holze und Wolf waren auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU zur öffentlichen Anhörung eingeladen, Artz, Bülthoff und Eder auf Vorschlag der SPD, Alkassar und Goebel auf Vorschlag der FDP und Bayreuther und Kelber auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 

Entwurf soll überflüssige Bürokratie beseitigen

Im Gesetzentwurf ist unter anderem vorgesehen, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen. Ferner soll laut Entwurf eine zentrale Datenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingeführt werden.

Die Bundesregierung führt zur Begründung aus, dass „in Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen [...] die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend“ sei. Das BEG IV stellt sie im Entwurf in einen Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen zum Bürokratieabbau, etwa dem bereits verabschiedeten Wachstumschancengesetz. Überflüssig im Sinne dieses Entwurfs seien dabei Regelungen, die entweder Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung verursachen, ohne einem berechtigten Zweck zu dienen, oder bei denen der Aufwand in einem Missverhältnis zum verfolgten Zweck steht. Ziel dieses Entwurfs ist es zugleich, Abläufe zu vereinfachen und zu verschlanken ohne hierbei notwendige Schutzstandards in Frage zu stellen. (mwo/05.06.2024)

Dokumente

  • 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    PDF | 2 MB — Status: 08.05.2024

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 107. Sitzung - 5. Juni 2024, 11.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Markus Artz
  • Stellungnahme GovTech Campus Deutschland e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Frank Bayreuther
  • Stellungnahme Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
  • Stellungnahme Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesverband
  • Stellungnahme Christian Engelhardt
  • Stellungnahme Nationaler Normenkontrollrat
  • Stellungnahme Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
  • Stellungnahme Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Stellungnahme Dr. Wilhelm Wolf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Wirtschaft fordert weitere Anstrengungen beim Bürokratieabbau

Zeit: Mittwoch, 5. Juni 2024, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Der Rechtsausschuss hat sich am Mittwoch, 5. Juni 2024, mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz befasst. Grundlage der öffentlichen Anhörung war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung  „zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306). Der Schwerpunkt der Beratungen lautete: Bürokratieabbau in der Wirtschaft.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Dazu ist unter anderem vorgesehen, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen. Ferner soll laut Entwurf eine zentrale Datenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingeführt werden.

Vertreter von Wirtschafts- und Branchenverbänden haben in der Anhörung weitere Anstrengungen beim Abbau von Bürokratie gefordert. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen wurden von den Sachverständigen überwiegend begrüßt, allerdings teilweise als zu kurz greifend kritisiert. Zudem unterbreiteten die Expertinnen und Experten weitere Vorschläge, wie die Belastung der Wirtschaft durch Bürokratie reduziert werden könnte. 

„Investitionshemmnis Nummer eins“

Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der INSM – Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, führte in seinem Eingangsstatement aus, dass Bürokratie inzwischen „Investitionshemmnis und Standortnachteil Nummer eins“ sei. Damit sei Bürokratie mit schuld dran, „dass wir wirtschaftlich beim Wachstum Schlusslicht international sind“. Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige bezeichnete das BEG IV als einen „Versuch“, etwas daran zu ändern, es reiche aber „nicht ansatzweise“ aus. Alsleben verwies auf strukturelle Vorschläge der INSM, etwa ein „Verfallsdatum für Bundesgesetze“ und eine verpflichtenden Evaluation. 

Garrelt Duin, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), bezeichnete das BEG IV als „gutes und wichtiges Signal“. Es sei aber – auch mit Blick auf zahlreiche weitere Vorschläge aus der Praxis – noch mehr drin. Der NKR schlage vor, die Qualität und Praxistauglichkeit von Regulierung verstärkt in den Blick zu nehmen. Wichtig sei zudem die Leistungsfähigkeit und Digitalisierung der Verwaltung. Das Onlinezugangsgesetz und die Registermodernisierung müssten mit Priorität angegangene werden, forderte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige in seinem Eingangsstatement. 

„Grundsätzlich sinnvolle Maßnahmen“

Prof. Dr. Sebastian Eichfelder von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg bezweifelte in seinem Eingangsstatement, ob die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre tatsächlich eine so große Entlastung darstelle, wie von der Regierung angenommen. Grundsätzlich seien aber viele der im BEG IV genannten Maßnahmen sehr sinnvoll, sagte der von der Grünen-Fraktion als Sachverständiger benannte Wirtschaftswissenschaftler.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, verwies auf die Belastung ihrer Branche durch Bürokratie. Die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige betonte, es sei wichtig, auch drohende bürokratische Belastungen in den Blick zu nehmen. Konkret benannte sie in ihrem Eingangsstatement den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Erörterungsanspruch für Beschäftigte beim Thema Home Office.

„Aufbewahrungsfristen verkürzen“

Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer ging in seinem Eingangsstatement auch auf das Thema Aufbewahrungsfristen ein und schlug eine Verkürzung auf fünf Jahre vor. Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige lobte das vom Bundesjustizministerium genutzte Verfahren der Verbändeanhörung und des Monitorings der Umsetzung der Vorschläge. Er verwies aber darauf, dass viele Vorschläge noch nicht aufgegriffen worden seien.

Deutlich gegen eine Verkürzung der Aufbewahrungspflichten sprach sich Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, aus. Damit werde die Beweisführung in Steuerfahndungsfällen „drastisch erschwert“, kritisierte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Entbürokratisierung im Steuerbereich ließe sich vielmehr durch Erleichterungen in der Steuergesetzgebung erreichen. Hier müsse man weg vom „Streben nach Einzelfallgerechtigkeit“. Zudem müsse massiv in die Digitalisierung investiert werden, forderte Köbler. 

„Verwaltungsqualität macht den Unterschied“

Prof. Dr. Alexander S. Kritikos vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung warb für ein differenziertes Verständnis von Bürokratieabbau. Regulierungsdichte und die Umsetzung der Regulierung müssten stärker getrennt werden. Es werde auch künftig neue, komplexe Regulierung geben. Der von der Grünen-Fraktion benannte Sachverständige verwies auf die Forschung, nach der die Verwaltungsqualität einen entscheidenden Unterschied mache. Er warb dafür, die Verwaltungsqualität in Deutschland zu erhöhen und die Verwaltung zum „Partner von Unternehmen“ zu machen. Dafür seien auch Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung notwendig. „Schnellere, bessere Bürokratie wird es nicht umsonst geben“, so Kritikos. 

Martin Müller vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BdEW) zeigte sich enttäuscht vom BEG IV. Für die Branche seien darin kaum nennenswerte Erleichterungen vorhanden. Die meisten Vorschläge seinen nicht umgesetzt worden, kritisierte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.

„Umsetzung des politischen Willens fehlt“

Ähnlich äußerte sich Markus Peifer vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Parteiübergreifend sei die Handlungsnotwendigkeit zwar erkannt worden, an der „konsequenten Umsetzung des politischen Willens“ mangele es aber. Das BEG IV stehe dafür symptomatisch. Es bleibe aus Sicht des Handwerks hinter den Entlastungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten zurück, bemängelte der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige. 

Der Unternehmer Gerd Röders verwies ebenfalls darauf, dass viele Vorschläge nicht umgesetzt worden seien. Zudem forderte der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige, nicht neue Bürokratielasten entstehen zu lassen. (scr/05.06.2024)

Dokumente

  • 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    PDF | 2 MB — Status: 08.05.2024

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 108. Sitzung - 5. Juni 2024, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
  • Stellungnahme Nationaler Normenkontrollrat
  • Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
  • Stellungnahme Deutsche Industrie- und Handelskammer
  • Stellungnahme DSTG - Deutsche Steuer-Gewerkschaft e.V.
  • Stellungnahme BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
  • Stellungnahme Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Bürokratieentlastungs­gesetz IV passiert Bundestag

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2024, den Entwurf der Bundesregierung für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV, 20/11306) angenommen. Zuvor hatte der Rechtsausschuss die Vorlage noch um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erheblich ergänzt (20/13015). Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmte die Gruppe Die Linke, die AfD-Fraktion enthielt sich. 

Darüber hinaus wurden zwei Änderungsanträge (20/13019, 20/13020) und ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (20/13021) gegen die Stimmen der anderen Fraktion abgelehnt. Ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/13022) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der AfD abgelehnt.

Fast eine Milliarde Entlastung

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um rund 944 Millionen Euro entlasten. Dazu ist unter anderem vorgesehen, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen. 

Ferner soll laut Entwurf eine zentrale Datenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingeführt werden.

FDP: Ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif

Zu Beginn der rund 80-minütigen Debatte sprach Johannes Vogel (FDP) von Versäumnissen vorheriger Regierungen. Es müsse jetzt gehandelt werden, weil es so nicht weitergehe. „Deshalb müssen wir jetzt das Ruder rumreißen“, sagte Vogel. 

Aufgabe der Politik sei es dabei, beste Rahmenbedingungen zu schaffen. Das Gesetz sei auf diesem Weg ein erster Schritt. Das BEG IV werde mit über 60 Einzelmaßnahmen dazu führen, dass eine Milliarde Bürokratiekosten für die Unternehmen und die Menschen eingespart werden. Bürokratieabbau sei Wirtschaftspolitik, die kein Geld koste, ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif.

Bedeutung für wirtschaftlichen Aufschwung

Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (Bündnis 90/Die Grünen), verwies auf die Lasten der Bürokratie, die ein echtes Investitionshemmnis seien. Bei aller Sperrigkeit sei nicht zu übersehen, welche Bedeutung dieses Thema für den wirtschaftlichen Aufschwung habe. 

Mit dem BEG IV setze die Bundesregierung den Weg der Entbürokratisierung fort. Dies reiche aber nicht. Natürlich habe die Ampelregierung auch Bürokratie aufgebaut, sagte Habeck, aber die sei auch nicht vom Himmel gefallen. Alle hätten ihren Anteil daran. Als erste Ursache nannte Habeck die Europäische Union.

SPD: Unnötige Bürokratie kostet Zeit und Geld

Esra Limbacher (SPD) sagte, der Handlungsdruck sei nicht erst jetzt, sondern bereits in den letzten Jahrzehnten entstanden. Beim BEG IV gehe es um drei Dinge. Um Wettbewerb, Eigenverantwortung und darum, das Leben der Menschen einfacher zu machen. Unnötige Bürokratie koste Zeit und Geld, stelle jeden Tag normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor hohe Hürden im Alltag und bremse die Wirtschaft. 

Mit dem BEG IV werde aus dem „Man könnte mal“ ein „Wir machen es“. Es sei ein Signal und ein Bestandteil einer neuen Herangehensweise, eine neue Einstellung in der deutschen Politik: weniger Regulierung, schnellere Verfahren und mehr Wettbewerbsfähigkeit.

Grüne: Schritt in die richtige Richtung

Lukas Benner (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Bürokratie sei Basis des Rechtsstaats und das Gegenteil von Willkür. Jede Vorschrift habe bei Inkrafttreten einen Nutzen gehabt. Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz, Gesundheitsschutz – all das sei auch Bürokratie. Trotzdem müsse Bürokratie abgebaut werden. 

Er sei sehr froh, dass die Ampelregierung nicht den Weg des Populismus gegangen sei, sondern sich die Details angeschaut und Dinge erhalten habe, wo sie erhalten werden müssten. Das Land müsse nicht nur schneller, sondern auch besser gemacht werden. Das BEG IV löse nicht alle Probleme, sei aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Union kritisiert Zunahme von Vorschriften

Die Redner der Koalitionsfraktionen kritisierten den Entwurf als  nicht ausreichend. Dr. Günter Krings (CDU/CSU) warf der Ampelregierung vor, bisher nur durch Bürokratiewachstum aufgefallen zu sein. Was jetzt als Entlastungspaket angekündigt worden sei, sei „nicht mal mehr ein Päckchen“, sondern nur noch „ein dünner Luftpostbrief“. 

Alle erfolgreichen bisherigen Entlastungsgesetze und -programme seien auf Initiative von CDU und CSU zustande gekommen. Unter der Ampelregierung sei der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auf einem historischen Höchststand angelangt, sagte Krings. Statt der versprochenen Entlastung erlebe man Sitzungswoche für Sitzungswoche eine Zunahme an Vorschriften und Dokumentationspflichten, die die Unternehmen lähmten und Innovation bremsten.

AfD nennt Entwurf „planloses Stückwerk“

Stephan Brandner (AfD) bezeichnete den Gesetzentwurf als „planloses Stückwerk“. Solche Gesetzesvorhaben brächten Deutschland nicht voran, sie seien „Deutschlands Untergang“. Brandner sprach von einer „Entbürokratisierungsbürokratie“. 

Linke: Ampel hilft beim Steuerbetrug

Jörg Cezanne (Gruppe Die Linke) bezeichnete den Entwurf als Tropfen auf den heißen Stein, die Bürokratiekosten würden kaum gesenkt. Im Bereich der sozialen Rechte werde nicht einmal über Bürokratieabbau nachgedacht. 

Was das Gesetz aber zu einem „unerträglichen Skandal“ mache, sei, dass sich die Regierungsparteien damit zum Helfer beim Steuerbetrug machten. Die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von Steuerunterlagen nütze Steuerbetrügern. Dabei gehe es um milliardenschwere Steuerbetrug der vergangenen Jahre wie die Cum-Ex- und die Cum-Cum-Deals. Das sei „falsch und verheerend“. Der am Mittwoch von den Ampel-Fraktionen vorgelegte Kompromiss sei keiner.

BSW: Zustimmung ist ein Skandal

Auch Klaus Ernst (Gruppe BSW) kritisierte die Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer von Steuerbelegen. Damit seien die Unterlagen, die notwendig wären, den Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandal, der den Steuerzahler über 30 Milliarden Euro gekostet habe, aufzuklären, „künftig zu schreddern“. Dem zuzustimmen, sei ein Skandal.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung führt zur Begründung des Gesetzentwurfs aus, dass „in Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen [...] die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend“ sei. 

Sie stellt den Gesetzentwurf in einen Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen zum Bürokratieabbau, etwa dem bereits verabschiedeten Wachstumschancengesetz.

Änderungen im Rechtsausschuss

Am Mittwoch, 25. September, hatte der Rechtsausschuss den Gesetzentwurf um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ergänzt. Die mehrheitlich angenommenen Änderungen greifen Anregungen von Verbänden und des Bundesrates auf. Der Entwurf sieht in der geänderten Fassung nunmehr 74 statt 62 Artikel vor. 

Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Modernisierung der Bekanntgabe der Steuerbescheide und anderer Steuerverwaltungsakte. Künftig soll es den Steuerbehörden ermöglicht werden, Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen. Die bisher vorgesehene Einwilligung des Empfängers entfällt, stattdessen ist eine Widerspruchslösung geplant. Dadurch soll die Steuerverwaltung der Länder um schätzungsweise 116 Millionen Euro entlastet werden, da auf den Versand von 116 Millionen Briefen sowie den Druck von 6,2 Milliarden Blatt Papier verzichtet werden könne.

Ferner sollen Unternehmen durch Änderungen im Aktienrecht entlastet werden. So soll es künftig ausreichen, Unterlagen zu vergütungsbezogenen Beschlüssen auf der Hauptversammlung auf der Internetseite zu veröffentlichen. Eine Bekanntmachung soll dann nicht mehr nötig sein.

Digitalisierung in den Personalverwaltungen

Im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz sollen die Formerfordernisse erweitert werden. Damit solle es Unternehmen erlaubt werden, Abläufe in ihren Personalverwaltungen zu digitalisieren. „Gleichzeitig wahrt der Vorschlag das berechtigte Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitsbedingungen im Streitfall einfach nachweisen zu können“, heißt es in der Begründung. 

Ausgenommen von der Neuregelung sind die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige, die in Paragraf 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannt sind. „In diesen Bereichen ist die Beibehaltung der Schriftform zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderlich“, heißt es dazu. Das betrifft unter anderem das Bau-, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe sowie die Fleischwirtschaft.

Textform bei Überlassungsvereinbarungen zur Leiharbeit

Im Bereich der Leiharbeit sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll künftig verankert werden, dass für Überlassungsvereinbarungen zwischen Ver- und Entleihern die Textform ausreichend ist, diese also beispielsweise per E-Mail abgeschlossen werden können. Weitere Änderungen betreffen zum Beispiel Unternehmen, die Betriebsstätten vollständig in einen anderen behördlichen Zuständigkeitsbereich verlegen. Statt jeweils einer An- und Abmeldung bei der örtlichen Behörde soll künftig die Anmeldung im neuen Zuständigkeitsbereich ausreichen.

Zudem nahmen die Koalitionsfraktionen noch etliche Änderungen an Regelungen vor, die bereits im Regierungsentwurf vorgesehen waren. Verzichtet wird beispielsweise auf die vorgesehene Regelung, bei Flugabfertigungen Reisepässe digital auszulesen. „Insbesondere die während des Gesetzgebungsverfahrens vorgebrachten datenschutzrechtlichen Bedenken bedürfen weiterer Prüfung“, heißt es dazu.

Regelung zu modifizierten Aufbewahrungsfristen geändert

Mit Blick auf laufende Cum-Ex-Ermittlungsverfahren wurde zudem die Regelung zu den modifizierten Aufbewahrungsfristen angepasst. Die verkürzte Aufbewahrungsfrist soll für Personen und Gesellschaften, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, erst mit einer Verzögerung von einem Jahr gelten. „Die Einschränkung dient dem Zweck, laufende Cum-Ex-Ermittlungsverfahren durch die als bloße Entbürokratisierungsmaßnahme intendierte Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nicht zu beeinträchtigen oder zu erschweren“, heißt es dazu.

Ebenfalls angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Darin kündigen die Fraktionen weitere Anstrengungen zum Bürokratieabbau an und fordern die Bundesregierung auf, diverse weitere Vorhaben in Angriff zu nehmen beziehungsweise zu prüfen. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion fand keine Mehrheit im Ausschuss. Darin hatte die Fraktion weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau unterbreitet. Vertreter der Oppositionsfraktionen hatten in der Aussprache im Ausschuss zwar grundsätzliche Unterstützung für das Vorhaben geäußert, es jedoch als nicht weitgehend genug bezeichnet.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf grundsätzlich. Der Entwurf gehe aber nicht weit genug und werde dem Entlastungsbedarf der Wirtschaft nicht gerecht. Ferner fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „bereits getroffene Beschlüsse, wie beispielsweise jene im Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, rasch umzusetzen“.

Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme etliche Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf, etwa um weitere Schriftformerfordernisse abzubauen. Der Gesetzentwurf ist laut Entwurf im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung die Prüfung einzelner Vorschläge der Länderkammer an, andere lehnt sie ab, einige will sie direkt übernehmen. Das trifft in modifizierter Form unter anderem auf den Vorschlag des Bundesrates zu, die Textform bei Arbeitsverträgen zu stärken.

„Nach Übereinkunft der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen ist beabsichtigt, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform möglich sein soll, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält“, schreibt die Bundesregierung dazu. (hau/scr/mwo/26.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/ Stefan Finger

Vogel, Johannes

FDP

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Esra-Leon Limbacher

Esra-Leon Limbacher

© Esra Limbacher/Dominik Butzmann

Limbacher, Esra

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Robert Habeck

Robert Habeck

© BTF Bündnis 90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Lukas Benner

Lukas Benner

© Lukas Benner / Daniel Hofer

Benner, Lukas

Bündnis 90/Die Grünen

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© DBT / Inga Haar

Cezanne, Jörg

Gruppe Die Linke

Dr. Zanda Martens

Dr. Zanda Martens

© Dr. Zanda Martens/ Iris Hansen

Martens, Dr. Zanda

SPD

Klaus Ernst

Klaus Ernst

© Klaus Ernst/Katja Julia Fischer

Ernst, Klaus

Gruppe BSW

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Lena Werner

Lena Werner

© Lena Werner/ Fionn Große

Werner, Lena

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    PDF | 2 MB — Status: 08.05.2024
  • 20/13015 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11306 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 25.09.2024
  • 20/13019 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/11306, 20/13015 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    PDF | 151 KB — Status: 25.09.2024
  • 20/13020 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/11306, 20/13015 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    PDF | 172 KB — Status: 25.09.2024
  • 20/13021 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/11306, 20/13015 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    PDF | 160 KB — Status: 25.09.2024
  • 20/13022 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/11306, 20/13015 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    PDF | 151 KB — Status: 25.09.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/13019 abgelehnt
  • Änderungsantrag 20/13020 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/11306 (Beschlussempfehlung 20/13015 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/13015 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/13022 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 20/13021 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-pa-recht-buerokratieentlastung2-1003420

Stand: 22.06.2025