Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Die Sonne bescheint den Adler im Plenarsaal im Deutschen Bundestag.

Ohne vorherige Aussprache stimmt der Bundestag über eine Reihe von Vorlagen ab. (© DBT / Thomas Trutschel / photothek)

Liveübertragung: Donnerstag, 30. Januar, 15.40 Uhr

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 30. Januar 2025, über eine Reihe von Vorlagen ab:

Abfälle: Die Abgeordneten des Bundestages stimmen über die Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (20/13950, 20/14117 Nr. 2). Der Umweltausschuss legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Der Bundestag muss aufgrund Paragraf 8 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes der Verordnung zustimmen. Ziel der Verordnung ist es, mehr gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle zu recyceln. Eine Evaluation der Gewerbeabfallverordnung habe gezeigt, dass „bestehende Recyclingpotenziale“ dieser Abfälle nicht hinreichend genutzt würden, erklärt die Bundesregierung. Gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle seien zu „27 Masseprozent stofflich verwertbar“, würden aber derzeit nur zu vier Masseprozent recycelt. Um das zu ändern, sieht die Verordnung unter anderem die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Sammelbehälter vor, um die getrennte Sammlung der Abfälle an der Anfallstelle zu verbessern. Die Vorbehandlung von gemischten Siedlungsabfällen soll „ stringenter gefasst“ und gleichzeitig durch behördliche Überwachung vereinfacht werden. Zudem soll es künftig möglich sein, Sachverständige bei der Überprüfung der getrennten Sammlung und der Vorbehandlung von Gemischen zu beteiligen. Schließlich ist geplant, auch Betreiber von Müllverbrennungsanlagen zu einer stichprobenhaften Überprüfung angelieferter Abfälle zu verpflichten. So soll erreicht werden, dass stofflich verwertbare Abfälle nicht energetisch verwertet werden.

Bürgergeld: Der Bundestag stimmt über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Sozialstaat sichern – Bürgergeld für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige begrenzen“ (20/10063) ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. „In Zeiten einer tiefen politischen und wirtschaftlichen Krise mit einem aus dem Ruder gelaufenen Haushaltsdefizit, einem teilweise verfassungswidrigen Haushaltsgebaren der Bundesregierung und der höchsten Verschuldung seit 1949 können soziale Leistungen nicht mehr unbegrenzt gewährt werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, dass volljährige erwerbsfähige Ausländer von den Leistungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ausgenommen werden, soweit keine Nachweise für einen fünfjährigen erlaubten Aufenthalt im Inland, eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B2 vorliegen. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten sollen überdies auch einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis nachweisen müssen. SGB-II-Leistungen sollen zudem nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für fünf Jahre über das gesamte Erwerbsleben gewährt werden. Ausländern, die aufgrund des Leistungsausschlusses keinen Zugang zum Bürgergeld erhalten oder die maximale Bezugsdauer bereits ausgeschöpft haben, sollen Rückkehrhilfen in die Heimatländer gewährt werden, schreibt die AfD-Fraktion weiter.

Zuwanderung: Der Bundestag stimmt über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Zuwanderung muss sich für Deutschland lohnen – Stabile Sozialsysteme brauchen Transparenz“ (20/7665) ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, die Auswirkung von Zuwanderung auf die deutschen Sozialsysteme wissenschaftlich zu evaluieren. Damit die Sozialsysteme künftig stabil bleiben, komme es „auf die richtige Zuwanderung“ an. Der Beitrag von Migration zur gesetzlichen Krankenversicherung, Renten- sowie Arbeitslosenversicherung solle daher nach dänischem Vorbild erfasst werden. Die dänische Studie unterscheide zwischen einheimischen Dänen, Zuwanderung aus „westlichen Ländern“, Zuwanderern aus „sonstigen nicht-westlichen Ländern“ und Zuwanderung aus den sogenannten MENAPT-Ländern (Naher Osten, Nordafrika, Pakistan und Türkei), heißt es in dem Antrag.

Rechtskreiswechsel: Der Bundestag stimmt über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Sozialstaatsmagnet sofort abstellen – Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber“ (20/4051) ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, dass Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anstatt Bürgergeld erhalten.

Mindestlohn: Der Bundestag stimmt über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Mindestlohnkommission stärken – Krisenfesten Mindestlohn gewährleisten“ (20/4319) ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag einen flexibleren Werkzeugkasten für die Mindestlohnkommission, um den Mindestlohn zeitnah erhöhen zu können. Darin kritisiert sie es als für Krisen völlig ungeeignet, dass die Mindestlohnkommission nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes ab 2023 nur alle zwei Jahre über eine Lohnempfehlung entscheiden soll. Auf kurzfristige Änderungen der Umstände könne so nicht zeitnah reagiert werden. „Es ist daher die Kommission aus dem strengen Zeitkorsett zu lösen und eine flexible Beschlussfassung auch innerhalb des 2-Jahres-Rahmens zu ermöglichen“, fordert die Fraktion. Bei der Festsetzung des Mindestlohns solle die aktuelle und zu erwartende Preisentwicklung als wesentliches Abwägungskriterium berücksichtigt und dazu Paragraf 9 des Mindestlohngesetzes entsprechend geändert werden.

Pendelmigration: Der Bundestag stimmt über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch – Sofortmaßnahmen gegen Pendelmigration“ (20/11745) ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag das Eindämmen von Sozialleistungsmissbrauch. Konkret fokussiert sich der Antrag auf Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Bürgergeld beziehen, sich aber dennoch längere Zeit in ihrem Heimatland aufhalten. In der Vergangenheit hatten einige wenige Extremfälle für Aufsehen gesorgt. „Verlässliche Zahlen über das Ausmaß des missbräuchlichen Bezugs von Bürgergeld durch Pendelmigration liegen bislang nicht vor“, schreibt die Fraktion. Sie fordert die Bundesregierung zu verschiedenen Sofortmaßnahmen auf: Unter anderem soll die Kontaktdichte der Jobcenter zu erwerbsfähigen volljährigen Ausländern im Bürgergeldbezug erhöht werden. Sie sollen außerdem künftig grundsätzlich im Vier-Wochen-Turnus zum Beratungsgespräch beim persönlichen Ansprechpartner eingeladen werden. Bei Verdachtsfällen einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit soll die Kontrolldichte der Jobcenter durch aufsuchende Prüfbesuche erhöht werden. In Fällen eines nicht genehmigten Auslandsaufenthalts müssten die gewährten Bürgergeld-Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft zurückgefordert und dies effektiv vollstreckt werden, schreiben die Abgeordneten. Außerdem solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um die erweiterte Identitätsprüfung (zum Beispiel per Fingerabdruckverfahren) durchsetzen zu können und um festzulegen, dass der gewöhnliche Aufenthalt im Inland ausnahmslos und damit auch für Kinder zur Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld gemacht wird.

Arbeitsvermittlung: Der Bundestag stimmt über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Arbeitsvermittlung reformieren – Echtes Fördern und Fordern in die Praxis umsetzen“ (20/9152) ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Reform der Arbeitsvermittlung. Zur Begründung führen die Abgeordneten an, dass sowohl die Bundesagentur für Arbeit (BA) als auch die Jobcenter Probleme hätten, Arbeitslose in Stellen zu vermitteln und die Vermittlungsquote der Jobcenter im Jahr 2022 auf nur sechs Prozent gesunken sei. Die Arbeitgeber hätten nur ein geringes Vertrauen in die Vermittlungskompetenzen der BA und der Jobcenter. Deshalb meldeten sie weniger als die Hälfte der offenen Stellen dorthin, heißt es in dem Antrag. Mit der Einführung des Bürgergelds sei jedoch nicht die schnellstmögliche Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt gestellt, sondern der Vorrang der Vermittlung abgeschafft worden. Der frühere Grundsatz „Fördern und Fordern“ sei weitgehend aufgegeben worden, kritisiert die AfD. Sie fordert von der Bundesregierung unter anderem, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Bürgergeld) einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung einzuräumen. Auch soll die Vergütung privater Arbeitsvermittler für die nachhaltige Arbeitsvermittlung in eine Beschäftigung mit mindestens 25 Wochenstunden auf 3.600 Euro angehoben werden. Die Vergütung für die nachhaltige Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, die länger als fünf Jahre ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung waren, in eine Beschäftigung mit mindestens 25 Wochenstunden soll auf 4.800 Euro steigen. Das Bürgergeld für volljährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte soll nach einer sechsmonatigen Karenzzeit grundsätzlich an die Teilnahme an „Bürgerarbeit“ im Umfang von 15 Wochenstunden geknüpft werden, sofern nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden besteht.

Armut: Der Bundestag stimmt über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Armut ehrlich benennen und wirksam bekämpfen Drucksachen“ (20/7881) ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion den Bundestag auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Armut in Deutschland zu bekämpfen. So sollen unter anderem Menschen besser über die Möglichkeiten der Antragstellung für Unterstützungsleisten informiert werden und Eltern bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge in Höhe von 20.000 Euro erhalten, um die „Lastengerechtigkeit zwischen Eltern und Kinderlosen“ herzustellen. Weiterhin soll die Einrichtung von Betriebskindergärten auch für mittelständische Unternehmen erleichtert werden. Witwen und Witwern soll ein unbegrenzter Hinzuverdienst für Erwerbseinkommen ermöglicht werden, der nicht auf die Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente angerechnet wird. Die AfD-Abgeordneten fordern außerdem, die Eigentumsbildung zu erleichtern, indem der Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einmalig von der Grunderwerbsteuer freigestellt wird. Außerdem solle die Bundesregierung „die anhaltende Armutszuwanderung nach Deutschland beenden“, heißt es in dem Antrag.

Sachleistungen: Der Bundestag stimmt über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Brot, Bett und Seife – Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber“ (20/12960) ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber. „Das hohe Leistungsniveau für Asylbewerber, sogar dann, wenn eine Pflicht zur Ausreise besteht, ist eine Ursache für den stetig steigenden Zustrom von Migranten gerade nach Deutschland“, argumentiert die Fraktion. Sie fordert deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der festlegt, „dass für die Dauer des Asylverfahrens bis zur Abschiebung oder der Anerkennung eines Asylgesuchs eine Versorgung ausschließlich in Form von notwendigen Sachleistungen wie Essen, Kleidung und Hygienemittel (Brot, Bett und Seife) sowie lediglich eine medizinische Grundversorgung“ erfolgt. Ferner müsse der Gesetzentwurf eine generelle Vereinfachung und Entbürokratisierung in allen Verfahren aus dem Bereich des Asylrechts regeln, schreiben die Abgeordneten.

Jobcenter: Der Bundestag stimmt über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Neuausrichtung der Jobcenter auf Vermittlung in Arbeit“ (20/12970) ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Vermittlung eines Bürgergeldempfängers in Unternehmen am ersten Arbeitsmarkt gegenwärtig nur in 13 Prozent der Abgänge aus Arbeitslosigkeit erfolge. Ein großer Teil der Kunden lande hingegen in Nichterwerbstätigkeit, in sonstigen Ausbildungs- und Fördermaßnahmen oder bei Firmen des zweiten Arbeitsmarktes und lebe somit weiterhin weitgehend von staatlicher Unterstützung. Die vermittlungstechnische Betreuung aller erwerbsfähigen Arbeitslosen aus dem SGB III und SGB II (Drittes und Zweites Buch Sozialgesetzbuch) soll künftig aus einer Hand durch die BA (Agentur für Arbeit) erfolgen, fordert die Fraktion. Reibungsverluste durch Parallelstrukturen und Doppelbetreuungen zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter sollen damit zukünftig entfallen und Synergieeffekte und Einsparmöglichkeiten entstehen. Außerdem verlangt die Fraktion, den Vermittlungsvorrang wieder einzuführen und ein Prämiensystem für erfolgreiche Vermittlung in den Jobcentern einzuführen.

Rente: Der Bundestag stimmt über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Für eine sichere Rente unserer Kinder – Junior Spardepot“ (20/11847) ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Die AfD-Fraktion fordert ein Junior-Spardepot, um die Rente der heutigen Kinder zu sichern. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten: „Seit dem Ende der Niedrigzinsphase ist eine Schuldenaufnahme, wie sie etwa beim ,Generationenkapital' erfolgt, nicht mehr verantwortbar. Dieses Vorsorgekonzept spekuliert auf eine dauerhaft positive Renditedifferenz zwischen Aktien und Staatsanleihen.“ Ein „Altersvorsorge-Fondssparplan“ könnte den Kindern von heute eine neue Rentenperspektive geben, ohne dabei Schulden zu machen, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung, eine unabhängige Stiftung („Gemeinschaftsstiftung“) als Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung zum langfristigen Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorgesäule zu errichten. Dabei solle für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und tatsächlichem Daueraufenthalt im Inland ein „Altersvorsorge-Fondssparplan“ und ein entsprechendes „Junior-Spardepot“ eingerichtet und diese Altersvorsorge so ausgestaltet werden, dass die Fondssparpläne aus Steuermitteln bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr mit monatlichen zweckgebundenen Einzahlungen in Höhe von anfänglich 100 Euro bespart werden. Die monatlichen Sparbeträge sollen im Rahmen der Finanzierbarkeit entsprechend der Inflation dynamisiert werden (Prüfauftrag). Eine Verwendung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung für die Altersvorsorge-Fondssparpläne soll ausgeschlossen sein.

(eis/02.01.2024)