Erste Lesung zum „Faire-Mieten-Gesetz“
Das Parlament hat am Freitag, 23. Mai 2025, erstmals über den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf eines „Faire-Mieten-Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wirtschaftsstrafgesetzes“ (21/222) beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen.
Gesetzentwurf der Grünen
Laut der Fraktion zielt der Entwurf darauf ab, einkommensschwache Mieterinnen und Mieter besser vor Mietpreissteigerungen und überhöhten Angebotsmieten zu schützen, indem das soziale Mietrecht bei Wohnraummietverträgen verbessert wird. Der Entwurf soll am Freitag, dem 23. Mai, in erster Lesung im Bundestag beraten werden.
Unter anderem sieht der Entwurf eine Entfristung der Mietpreisbremse vor. Zudem schlagen die Grünen in diesem Zusammenhang schärfere Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen vor, um die Umgehung der Mietpreisbremse einzuschränken. Auch bei Indexmietverträgen schlagen die Grünen neue Regelungen vor. So sollen sich Mieterhöhungen künftig an der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Indexes für Nettokaltmieten in Deutschland im gleichen Zeitraum orientieren.
Weitere Regelungen betreffen die für Mieterhöhungen zu berücksichtigende ortsübliche Vergleichsmiete. Diesbezüglich schlägt die Fraktion unter anderem vor, den Betrachtungszeitraum von sechs auf 20 Jahre zu verlängern. Dadurch versprechen sich die Abgeordneten eine Dämpfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten soll zudem die Kappungsgrenze auf neun Prozent in drei Jahren abgesenkt werden. Ferner sieht der Entwurf in diesen Gebieten auch verschärfte Bedingungen für die Eigenbedarfskündigung vor. Eine Verschärfung schlägt die Fraktion zudem beim Mietwucherparagrafen vor. Neben der Erhöhung des Bußgeldes soll der Tatbestand neu gefasst werden, um die Anwendung der Norm auszuweiten. (scr/23.05.2025)