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Verkehr

Neuregelung der Ent­widmung von Bahn­grundstücken beraten

Die Regelungen zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sollen geändert werden. Darauf zielt ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegter Gesetzentwurf (21/326(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab, der am Donnerstag, 5. Juni 2025, durch den Bundestag beraten wurde. 

Nach halbstündiger Debatte wurde dieser Entwurf – ebenso wie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn“ (21/335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) – in den federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Eine Neuregelung des Paragrafen 23 AEG war schon Ende 2024 geplant, wurde aber in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt. Dazu gab es gesetzliche Initiativen der damaligen Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (20/14237(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der CDU/CSU-Fraktion (20/13358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Vorlagen forderten den Wegfall des „überragenden öffentlichen Interesses“ als Vorrausetzung für eine Neunutzung von Bahnliegenschaften. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erneut ändern. Die Fraktionen verweisen darauf, dass Paragraf 23 AEG Ende 2023 dahingehend geändert worden sei, dass eine Entwidmung von Bahngrundstücken, also eine Nutzung zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb, nur noch dann möglich ist, „wenn das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung überwiegt“. 

Als überragendes öffentliches Interesse setze sich – auch ohne ein fortbestehendes Eisenbahnverkehrsinteresse – der Bahnbetriebszweck in der Abwägung regelmäßig gegenüber anderen Belangen durch, soweit diesen nicht zumindest ein gleichwertiger Rang zugesprochen werden könne, heißt es weiter. Dies sei grundsätzlich nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa der Landesverteidigung oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Aufgrund der Verschärfung der gesetzlichen Freistellungsanforderungen drohten derzeit zahlreiche, insbesondere Wohnungsbauprojekte von Städten und Gemeinden zu scheitern, schreiben die Abgeordneten. 

Vorgesehen ist daher ein Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses, „wenn hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“. Das Grundstück soll dann anderen Nutzungen zugeführt werden können. Gleichzeitig soll aber weiterhin sichergestellt sein, dass eine Freistellung im Fall einer möglichen Reaktivierung einer Bahnstrecke ausscheidet. Des Weiteren beinhalte der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung, die es ermöglichen solle, Freistellungsverfahren, die vor Inkrafttreten der Regelung am 29.Dezember 2023 beantragt worden waren, „nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu entscheiden“. 

Gesetzentwurf der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn“ vorgelegt, der die Umwidmung von Bahnliegenschaften regeln soll. Die Grünen verweisen in ihrem Entwurf auf die seit Anfang 2024 geltende Änderung des Paragrafen 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), durch die ein besserer Schutz von Flächen, die den Betriebszwecken der Eisenbahn gewidmet sind, beabsichtigt gewesen sei. Dadurch, so heißt es, sollten Flächen für die Wiedernutzung durch die Eisenbahn vor anderer Nutzung geschützt werden. 

Das Eisenbahnbundesamt lege die aktuell geltende Regelung so aus, „dass nur Nutzungen, die einem überragenden öffentlichen Interesse dienen, eine Freistellung von Bahnflächen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten. Das sei nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen wie für Zwecke der Landesverteidigung oder den Ausbau der erneuerbaren Energien der Fall. „Einige Kommunen kritisieren, dass die Auslegung des Eisenbahnbundesamts der aktuell geltenden Gesetzeslage beispielsweise Wohnungsbauprojekte erheblich erschwere“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Zur Klarstellung der Definition des zukünftigen Flächenbedarfs der Eisenbahn und zur Abgrenzung tatsächlich nicht mehr benötigter Bahnflächen wollen die Grünen die Regelung ändern. „Durch die gesetzliche Verankerung der bahnpolitischen Ziele und die Umsetzung in einen gesetzlich verankerten Umsetzungsplan - den Deutschlandtakt - wird Klarheit über sogenanntes Bahnerwartungsland geschaffen, also gewidmete Bahnflächen, die für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur vorgesehen sind“, schreiben die Abgeordneten. Zugleich werde so eine Abgrenzung von tatsächlich nicht mehr benötigten Eisenbahnflächen ermöglicht. Durch diese Klarstellung erhalte das zuständige Eisenbahnbundesamt „eindeutige Abwägungskriterien für Entscheidungen über Anträge zur Freistellung von Flächen von Bahnbetriebszwecken“. (hau/05.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Lange, Ulrich

Parlamentarischer Staatssekretär für Verkehr

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Wiehle, Wolfgang

AfD

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Troff-Schaffarzyk, Anja

SPD

Anja Troff-Schaffarzyk

Anja Troff-Schaffarzyk

© Anja Troff-Schaffarzyk/ Anna Voelske

Gastel, Matthias

Bündnis 90/Die Grünen

Matthias Gastel

Matthias Gastel

© Matthias Gastel / Olaf Nagel

Pantisano, Luigi

Die Linke

Luigi Pantisano

Luigi Pantisano

© Luigi Pantisano / Sophie Tichonenko

Baumgartner, Günter

CDU/CSU

Günter Baumgartner

Günter Baumgartner

© CSU Rottal-Inn

Seidler, Stefan

fraktionslos

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Donth, Michael

CDU/CSU

Michael Donth

Michael Donth

© Tobias Koch

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Dokumente

  • 20/13358 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    PDF | 178 KB — Status: 15.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14237 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    PDF | 201 KB — Status: 17.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/326(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/335(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Verkehr

Neue Regeln für die Um­nutzung von Bahngrund­stücken

Die Regelungen zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) werden geändert. Dies beschloss der Bundestag, als er am Donnerstag, 26. Juni 2025, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur sechsten Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (21/326(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/642(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) annahm. In namentlicher Abstimmung votierten 305 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 172 lehnten ihn ab. Es gab 67 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten CDU/CSU und SPD dafür, die AfD und die Linksfraktion dagegen gestimmt. Bündnis 90/Die Grünen hatten sich enthalten. 

Gesetzentwurf zur Umnutzung von Bahngrundstücken

Abgelehnt wurde hingegen der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn“ (21/335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/642(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. Für den Gesetzentwurf stimmten die Grünen, dagegen CDU/CSU, AfD und SPD. Die Linke enthielt sich. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes  erneut ändern. Die Fraktionen verweisen darauf, dass Paragraf 23 Ende 2023 dahingehend geändert worden sei, dass eine Entwidmung von Bahngrundstücken, also eine Nutzung zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb, nur noch dann möglich ist, „wenn das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung überwiegt“. Mit einem Änderungsantrag der Koalition hat der Verkehrsausschuss am Mittwoch, 25. Juni, konkretisiert, in welchen Fällen dieses Interesse besteht. 

Als überragendes öffentliches Interesse setze sich – auch ohne ein fortbestehendes Eisenbahnverkehrsinteresse – der Bahnbetriebszweck in der Abwägung regelmäßig gegenüber anderen Belangen durch, soweit diesen nicht zumindest ein gleichwertiger Rang zugesprochen werden könne, heißt es weiter. Dies sei grundsätzlich nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa der Landesverteidigung oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Aufgrund der Verschärfung der gesetzlichen Freistellungsanforderungen drohten derzeit zahlreiche, insbesondere Wohnungsbauprojekte von Städten und Gemeinden zu scheitern, schreiben die Abgeordneten.

Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses

Vorgesehen ist daher ein Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses, „wenn hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“. Das Grundstück soll dann anderen Nutzungen zugeführt werden können. Gleichzeitig soll aber weiterhin sichergestellt sein, dass eine Freistellung im Fall einer möglichen Reaktivierung einer Bahnstrecke ausscheidet. 

Des Weiteren beinhalte der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung, die es ermöglichen solle, Freistellungsverfahren, die vor Inkrafttreten der Regelung am 29. Dezember 2023 beantragt worden waren, „nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu entscheiden“. 

Gesetzentwurf der Grünen

Der Gesetzentwurf der Grünen 90/Die Grünen will die Umwidmung von Bahnliegenschaften regeln. Die Fraktion verweist verweisen in ihrem Entwurf auf die seit Anfang 2024 geltende Änderung des Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, durch die ein besserer Schutz von Flächen, die den Betriebszwecken der Eisenbahn gewidmet sind, beabsichtigt gewesen sei. Dadurch, so heißt es, sollten Flächen für die Wiedernutzung durch die Eisenbahn vor anderer Nutzung geschützt werden.

Das Eisenbahnbundesamt lege die aktuell geltende Regelung so aus, „dass nur Nutzungen, die einem überragenden öffentlichen Interesse dienen, eine Freistellung von Bahnflächen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten. Das sei nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen wie für Zwecke der Landesverteidigung oder den Ausbau der erneuerbaren Energien der Fall. „Einige Kommunen kritisieren, dass die Auslegung des Eisenbahnbundesamts der aktuell geltenden Gesetzeslage beispielsweise Wohnungsbauprojekte erheblich erschwere“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Verankerung der bahnpolitischen Ziele

Zur Klarstellung der Definition des zukünftigen Flächenbedarfs der Eisenbahn und zur Abgrenzung tatsächlich nicht mehr benötigter Bahnflächen wollen die Grünen die Regelung ändern. „Durch die gesetzliche Verankerung der bahnpolitischen Ziele und die Umsetzung in einen gesetzlich verankerten Umsetzungsplan - den Deutschlandtakt - wird Klarheit über sogenanntes Bahnerwartungsland geschaffen, also gewidmete Bahnflächen, die für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur vorgesehen sind“, schreiben die Abgeordneten. 

Zugleich werde so eine Abgrenzung von tatsächlich nicht mehr benötigten Eisenbahnflächen ermöglicht. Durch diese Klarstellung erhalte das zuständige Eisenbahnbundesamt „eindeutige Abwägungskriterien für Entscheidungen über Anträge zur Freistellung von Flächen von Bahnbetriebszwecken“. (hau/27.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Donth, Michael

CDU/CSU

Michael Donth

Michael Donth

© Tobias Koch

Wiehle, Wolfgang

AfD

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Gastel, Matthias

Bündnis 90/Die Grünen

Matthias Gastel

Matthias Gastel

© Matthias Gastel / Olaf Nagel

Pantisano, Luigi

Die Linke

Luigi Pantisano

Luigi Pantisano

© Luigi Pantisano / Sophie Tichonenko

Haise, Lars

AfD

Lars Haise

Lars Haise

© AfD Kreisverband Rems-Murr

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Troff-Schaffarzyk, Anja (SPD) Stracke, Stephan (CDU/CSU)
  • Namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/326(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/642(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen)
  • 23:57:36: Beginn der Abstimmung
  • 00:21:06: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 545 Ja: 305 Nein: 172 Enthaltungen 68
  • ...



Gesetzentwurf 21/335(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/642(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) in 2. Beratung abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-eisenbahngesetz-1084790

Stand: 24.08.2026