Mietpreisbremse soll verlängert werden
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Juni 2025, erstmals über die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beraten. Dazu hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vorgelegt (21/322). Darüber hinaus lag ein Antrag mit dem Titel „Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen“ der Fraktion Die Linke (21/355) vor.
Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Linke hatte in beiden Fällen die Federführung beim Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen beantragt, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen, nachdem Union und SPD die Federführung des Rechtsausschusses angestrebt hatten.
Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, Mieter in angespannten Wohnungsmärkten nicht zusätzlich zu belasten und die Mietpreisbremse zunächst für vier Jahre zu verlängern. Aktuell ist die Regelung bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die Mietpreisbremse begrenzt in ausgewiesenen Gebieten den Anstieg der Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung. Laut dem Linken-Antrag soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, umgehend einen Gesetzentwurf für einen sofortigen Mietenstopp vorzulegen. Die bisherige Mietpreisbremse solle nachgeschärft und Bestandsmieten gedeckelt und stärker reguliert werden.
Ministerin: Mietpreisbremse hilft
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) erläuterte eingangs der Debatte den Entwurf. Die geltende Mietpreisbremse laufe Ende des Jahres aus, und deshalb sei es notwendig jetzt zu handeln. Andernfalls drohe ein ungebremster Anstieg der Mieten. Es gebe keinen Zweifel mehr daran, dass die Mietpreisbremse helfe, den Mietanstieg zu verlangsamen. Sie sei kein Allheilmittel, aber sie wirke. Wohnen in der Stadt dürfe kein Luxusgut sein. Das sei die Vorstellung der SPD von sozialer Gerechtigkeit.
Die Mietpreisbremse sei ein erster Schritt, im Koalitionsvertrag seien weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vereinbart. Dies betreffe beispielsweise Indexmieten, Nebenkosten oder möblierten Wohnraum. Gleichzeitig werde mehr Wohnraum gebraucht, deshalb solle der Neubau attraktiv gemacht werden.
AfD: Gebraucht wird eine Migrantenbremse
Für die AfD lehnte der Abgeordnete Christoph Grimm den Entwurf ab. Die Mietpreisbremse sei in Wahrheit nichts als ein politisches Feigenblatt. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt habe sich nicht verbessert. Das liege unter anderem daran, dass der Wohnungsbau der Einwanderung nicht hinterherkomme. Das Grundproblem sei, dass zu viele Menschen in einen Markt drängten, der längst an seine Belastungsgrenzen gestoßen sei.
Die Mietpreisbremse sei daher keine Lösung, sondern Teil des Problems. Gebraucht werde keine Mietpreisbremse, sondern eine „Migrantenbremse“. Das heiße null Toleranz bei illegaler Einwanderung und Remigration von Menschen, die kein Bleiberecht hätten.
CDU/CSU: Planungssicherheit für Länder und Mieter
Susanne Hierl (CDU/CSU) sagte, die Mietpreisbremse bedeute Planungssicherheit für die Länder sowie Mieterinnen und Mieter. Es brauche jedoch weitere Schritte hin zu bezahlbarem Wohnraum. Unter anderem werde eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen eingesetzt, um alle Sichtweise an einen Tisch zu bringen, um über weitere Maßnahmen zur Entspann nun am Wohnungsmarkt zu beraten.
Zum Antrag der Fraktion Die Linke sagte Hierl, sie teile die Analyse, dass sich die Mietenkrise zuspitzt. Die daran enthaltenen Vorschläge seien allerdings ein falscher Ansatz. Die Mieten seien nicht so hoch, weil zu wenig reguliert werden, sondern weil es zu wenig Wohnraum gebe. In diesem Zusammenhang verwies Hierl auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse und die Vorhaben der Koalition zur Schaffung von mehr Wohnraum.
Grüne: Verlängerung der Mietpreisbremse reicht nicht
Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) dankte für den Gesetzentwurf, auf den man lange gewartet habe. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse bei Weitem nicht ausreiche. Es gebe mehrere Probleme: Sie sei viel zu unbekannt und werde daher zu wenig genutzt, sie habe zu viele Ausnahmen wie den möblierten Wohnraum, sie sanktioniere nicht ausreichend und sie gelte nur befristet. Das wisse auch die Bundesregierung, denn es lägen bereits verschiedene Bundesratsinitiativen vor.
Steinmüller verwies auf das von ihrer Fraktion in der letzten Sitzungswoche vorgelegte Faire-Mieten-Gesetz, in dem konkrete Vorschläge für die Mietpreisbremse gemacht würden. Zudem reiche diese Maßnahme allein nicht aus, der Entwurf enthalte daher weitergehende Vorschläge.
Linke: Mietenanstieg trotz Bremse
Caren Lay (Die Linke) sagte, die Mietpreisbremse bremse offensichtlich nicht und solle ohne Reparatur einfach verlängert werden – und die Koalition feiere sich auch noch dafür. Das sei absurd. Die Mietpreisbremse gebe es seit genau zehn Jahren, und in dieser Zeit seien die Mieten, die eigentlich ausgebremst werden sollen, im Schnitt um 50 Prozent gestiegen. Das zeige, dass diese Mietpreisbremse nicht wirklich wirkt.
Der Mietenwahnsinn müsse endlich beendet werden, deshalb müsse die Mietpreisbremse repariert werden. Das größte Problem seien die vielen Schlupflöcher. Lay warf der CDU/CSU vor, besseren Mieterschutz zu verhindern. Die Linke lege heute einen Gegenentwurf vor. Es brauche kein „Mietpreisbremschen“, sondern einen echten Mietenstopp.
SPD: Mietpreisbremse ist ein sehr guter Anfang
Hakan Demir (SPD) wies die grundsätzliche Kritik Lays an dem Entwurf zurück. Man müsse sich, bei aller Kritik, die er auch verstehe, die Frage stellen, was passieren würde, wenn sie nicht verlängert werden würde. Er sei der Justizministerin dankbar, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse so schnell wie möglich vorangebracht werde. Es gebe in Deutschland 21 Millionen Mieterhaushalte, und ihnen müsse das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates zurückgegeben werden.
Die Mietpreisbremse sie ein sehr guter Anfang. Gleichzeitig sei das Parlament gefragt, wie das Gesetz noch besser gemacht werden könne. Es sei ein Anfang, und es komme noch vieles mehr. Spätestens 2029 wolle er wieder an die Türen klopfen und im Rückblick sagen können: „Wir haben all die Punkte, die wir im Koalitionsvertrag zusammen mit der CDU/CSU vereinbart haben, auch umgesetzt.“
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Der Entwurf der Fraktionen entspricht dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 28. Mai beschlossen hatte. Die Verlängerung wird in dem Entwurf mit den weiter stark ansteigenden Wiedervermietungsmieten in Ballungszentren begründet, der Mietwohnungsmarkt sei weiterhin angespannt. „Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum 31. Dezember 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen, die in der Gesamtschau mit den hohen Energiekosten und dem gestiegenen allgemeinen Preisniveau insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen und zunehmend auch Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener, vor allem Familien mit Kindern, aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängen können“, heißt es weiter.
Die sogenannte Mietpreisbremse ist in Paragraf 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Sie erlaubt es den Landesregierungen, „Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“ per Rechtsverordnung auszuweisen. Als angespannt gilt ein Wohnungsmarkt demnach, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung „zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“. Dies ist laut Norm etwa der Fall, wenn die Miete in dem betroffenen Gebiet deutlich stärker steigt als im bundesweiten Durchschnitt oder die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt.
Mehrere Ausnahmen
In diesen Gebieten darf die Miete bei einer Neuvermietung zu Beginn laut Gesetz höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Abweichungen von dieser Regelung greifen etwa nach einer umfassenden Modernisierung oder wenn die bisherige Miete bereits über der nach der Mietpreisbremse zulässigen Höhe lag. Gänzlich ausgenommen von der Regelung sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.
Der Entwurf der Koalitionsfraktionen ist zusammen mit einem Entwurf des „Faire-Mieten-Gesetzes“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/222), das unter anderem eine komplette Entfristung der Mietpreisbremse vorsieht, am 23. Juni Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. (mwo/scr/05.06.2025)