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Energie

Strompreissenkung: Netzbetreiber sollen Bundeszuschuss erhalten

Um den Strompreis zu senken, sollen Netzbetreiber einen Bundeszuschuss erhalten. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung „für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“ (21/1863, 21/2472) ab, den der Bundestag am Freitag, 10. Oktober 2025, in erster Lesung beraten hat. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Um die Kostenbelastungen der Netznutzer durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses soll ein neuer Paragraf 24c in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden.

In entsprechendem Umfang sollen dadurch die Kostenbelastungen der Stromkunden aus den Netzentgelten und damit auch deren Strombezugskosten insgesamt gedämpft werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die vorgesehene anteilige Übernahme der Netzentgelte auch über das Jahr 2026 hinaus zu zahlen. Außerdem verlangt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme (21/2472), die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung von mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde umzusetzen. 

Die im Gesetzentwurf realisierte Entlastung sei zwar eine essenzielle Maßnahme, um insbesondere die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb zu unterstützen. Die Begrenzung auf ein Jahr helfe jedoch nur bedingt, da mittelfristige Planungssicherheit dadurch nicht gegeben sei, schreibt der Bundesrat. Eine Verstetigung des Zuschusses und die Erarbeitung von Instrumenten zur dauerhaften Deckelung seien für eine funktionierende Wirtschaft und Investitionen in den Standort Deutschland dringend notwendig. 

In ihrer Gegenäußerung verweist die Regierung darauf, dass die „angestoßenen Entlastungsmaßnahmen zunächst wirken müssen“. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse werde gegebenenfalls über Nachsteuerungsmaßnahmen zu sprechen und zu entscheiden sein. (hau/nki/30.10.2025) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Katherina Reiche

Katherina Reiche

© BMWE/ Chaperon

Reiche, Katherina

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

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Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

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Daniel Walter

Daniel Walter

© Daniel Walter/ Photothek Media Lab

Walter, Daniel

SPD

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Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

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Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

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Tilman Kuban

Tilman Kuban

© Tilman Kuban/ Steffen Böttcher

Kuban, Tilman

CDU/CSU

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Raimond Scheirich

Raimond Scheirich

© Raimond Scheirich

Scheirich, Raimond

AfD

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/1863 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    PDF | 227 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2472 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 - Drucksache 21/1863 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 157 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1863 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Sachverständige für Senkung der Übertragungs­netzkosten

Zeit: Montag, 3. November 2025, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Stromkunden ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 3. November 2025, von allen Sachverständigen begrüßt worden. Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (21/1863, 21/2472). Zur Reduzierung der Kostenbelastung der Stromkunden durch die Übertragungsnetzentgelte sollen Netzbetreiber im Jahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro erhalten. Grund für die Maßnahme sind die Preisbelastungen im Strommarkt. 

„Entlastung bleibt ein richtiges Instrument“

Kerstin Andreae (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) erklärte, es würden nicht nur Verbraucher auf der Ebene der Übertragungsnetze, sondern alle stromverbrauchenden Netznutzer auch in nachgelagerten Netzen wirksam entlastet. Das Vorhaben der Regierung müsse aber zügig verabschiedet werden, mahnte sie an. v

Andreae appellierte in ihrer Stellungnahme an die politischen Entscheidungsträger, sie sollten in der Kommunikation der geplanten Entlastung der Stromkunden „klar darauf hinweisen, dass die Entlastung bei den Kundinnen und Kunden aufgrund verschieden wirkender Effekte der allgemeinen Netzentgeltsystematik unterschiedlich ankommen wird“. Die Entlastung bleibe aber dennoch ein wichtiges und richtiges Instrument. 

Auch Dr. Carsten Rolle (Bundesverband der Deutschen Industrie) begrüßte den geplanten Zuschuss, der durchschnittliche Industriekunden um bis zu 57 Prozent entlasten könnte. Da sich der Zuschuss auf das Übertragungsnetz und damit auf die Netzentgelte auf Hochspannungs- und Transformationsebene beziehe, werde die Entlastung für Industriekunden – insbesondere auf höheren Spannungsebenen – direkter und substanzieller ausfallen. „Gelingt es, diesen Kostenrückgang über die nächsten Jahre zu verstetigen, wäre dies ein erster deutlicher Schritt zur politisch versprochenen Strompreissenkung“, erklärte Rolle. 

„Entlastung der Verbraucher auch angebracht“

Felix Fleckenstein (Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB) erinnerte daran, dass der DGB wiederholt eine Stabilisierung der Netzentgelte eingefordert habe. Hohe Stromkosten würden den Wirtschaftsstandort gefährden und die Elektrifizierung der Volkswirtschaft hemmen. Insbesondere die Stromnetzentgelte hätten in den letzten Jahren deutlich als Stromkostentreiber gewirkt. Fleckenstein sagte, der Zuschuss könne sehr einfach in das bestehende Netzentgeltregime integriert werden, schnell wirken und sämtliche Stromverbrauchergruppen effektiv entlasten. Darüber hinaus sei aber auch eine Entlastung der Verbraucher angebracht. 

Als wichtigen Baustein und Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Kerstin Maria Rippel von der Wirtschaftsvereinigung Stahl den Plan der Bundesregierung. Für die Stahlindustrie, die seit 2023 mit einem Anstieg der Übertragungsnetzentgelte um 130 Prozent und Mehrkosten von 300 Millionen Euro im Jahr konfrontiert sei und sich in einer existenziellen Krise befinde, sei dies eine „dringende und überfällige Entlastung“. Rippel forderte eine Verstetigung der Maßnahme für die nächsten Jahre. Zudem sollte ein verlässlicher und rechtssicherer Mechanismus zur Begrenzung der Übertragungsnetzentgelte eingeführt werden. 

„Klarheit für die Folgejahre schaffen“

Stefan Kapferer (50Hertz Transmission) sagte, der Gesetzentwurf sei geeignet, die Kosten zu senken. Er erinnerte aber daran, dass von der Entlastung vor allem die Kunden profitieren würden, die direkt an die Übertragungsnetze angeschlossen seien. Alle anderen hätten weniger davon. Für die Folgejahre müsse auch Klarheit geschaffen werden, forderte er. 

Justin Müller (EWE AG) begrüßte, dass mit dem Zuschuss die Strompreise für 2026 gesenkt werden sollten. Das sei ein wichtiges Signal und stärke die Akzeptanz der Energiewende. Auch Müller wies darauf hin, dass die Entlastung für private Haushalte begrenzt sei. Die Entlastung sei ein erster Schritt, die Strompreise zu mindern. Es müsse aber mehr getan werden – zum Beispiel mehr Freileitungen statt Erdverkabelung. 

Janek Steitz (Dezernat Zukunft) nannte das Regierungsvorhaben eine „pragmatische und sinnvolle Maßnahme“. Mittelfristig sei der Zuschuss keine optimale Lösung, er entlaste Haushalte nur begrenzt und löse kein strukturelles Problem des Energiesystems. Diese Probleme müssten mit Vorrang gelöst werden. (hle/03.11.2025)

Dokumente

  • 21/1863 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    PDF | 227 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2472 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 - Drucksache 21/1863 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 157 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 12. Sitzung am Montag, den 3. November 2025, 14:00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101 - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • 21(9)092 Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes
  • 21(9)093 Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
  • 21(9)095 Stellungnahme der Wirtschaftsvereinigung Stahl
  • 21(9)098 Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
  • 21(9)100 Stellungnahme der 50Hertz Transmission GmbH
  • 21(9)101 Stellungnahme des Dezernat Zukunft e.V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Netzbetreiber erhalten Zuschuss zur Strompreis­senkung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“ (21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/2754) angenommen. Damit sollen Netzbetreiber einen Bundeszuschuss erhalten, um den Strompreis zu senken. In namentlicher Abstimmung votierten 309 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 238 Abgeordnete enthielten sich. Es gab keine Gegenstimmen.

Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026

 In zweiter Beratung hatten CDU/CSU und SPD dafür gestimmt. Die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten sich enthalten. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2755) vor.

Angenommen wurde darüber hinaus ein Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu einem Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland für einen zustimmenden Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (21/2598). Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Linke enthielt sich. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor (21/2759).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um die Kostenbelastungen der Netznutzer durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, erhalten die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). 

Zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses wurde ein neuer Paragraf 24c in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen. In entsprechendem Umfang sollen dadurch die Kostenbelastungen der Stromkunden aus den Netzentgelten und damit auch deren Strombezugskosten insgesamt gedämpft werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, die anteilige Übernahme der Netzentgelte auch über das Jahr 2026 hinaus zu zahlen. Außerdem verlangte die Länderkammer in ihrer Stellungnahme (21/2472), die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung von mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde umzusetzen.

Die im Gesetzentwurf realisierte Entlastung sei zwar eine essenzielle Maßnahme, um insbesondere die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb zu unterstützen. Die Begrenzung auf ein Jahr helfe jedoch nur bedingt, da mittelfristige Planungssicherheit dadurch nicht gegeben sei, schreibt der Bundesrat. Eine Verstetigung des Zuschusses und die Erarbeitung von Instrumenten zur dauerhaften Deckelung seien für eine funktionierende Wirtschaft und Investitionen in den Standort Deutschland dringend notwendig. 

In ihrer Gegenäußerung verweist die Regierung darauf, dass die „angestoßenen Entlastungsmaßnahmen zunächst wirken müssen“. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse werde gegebenenfalls über Nachsteuerungsmaßnahmen zu sprechen und zu entscheiden sein. 

Antrag der Wirtschafts- und Energieministeriums

In seinem Antrag(21/2598) bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie um die Zustimmung des Bundestages zu Änderungen gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes. Der Paragraf ermächtigt das Ministerium, Braunkohleanlagen zu schließen, um die Braunkohleverstromung zu reduzieren und zu beenden. Solche Verträge können auch Regelungen für die Umwandlung von Anlagen in Sicherheitsbereitschaft vorsehen, die für den Fall der Netzstabilität erforderlich ist.

Hintergrund ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz von 2021, das die schrittweise Abschaltung aller Braunkohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 vorsieht. Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik auf der einen Seite sowie den Betreibern von Braunkohle-Großkraftwerken – RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie – auf der anderen Seite geschlossen. 

Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung. RWE erhält 2,6 Milliarden Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen im Rheinland. Die LEAG bekommt 1,75 Milliarden Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen in der Lausitz. Die Entschädigung wird in 15 gleich großen jährlichen Tranchen ab Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt. (hau/hle/nki/13.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Fabian Gramling

Fabian Gramling

© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß

Gramling, Fabian

CDU/CSU

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Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

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Daniel Walter

Daniel Walter

© Daniel Walter/ Photothek Media Lab

Walter, Daniel

SPD

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Michael Kellner

Michael Kellner

© Michael Kellner/ Nils Leon Brauer

Kellner, Michael

Bündnis 90/Die Grünen

()
Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/1863 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    PDF | 227 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2472 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 - Drucksache 21/1863 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 157 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2598 - Antrag: Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
    PDF | 342 KB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2669 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 2. bis 29. Oktober 2025)
    PDF | 198 KB — Status: 06.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2754 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27 - Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    PDF | 756 KB — Status: 12.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2755 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27, 21/2754 - Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    PDF | 173 KB — Status: 12.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2759 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie - Drucksache 21/2598 - Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
    PDF | 161 KB — Status: 12.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Lenz, Dr. Andreas (CDU/CSU)


Beschlussempfehlung 21/2759 (Antrag 21/2598 annehmen) angenommen
Gesetzentwurf 21/1863, 21/2472 (Beschlussempfehlung 21/2754 in der Ausschussfassung annehmen) angenommen

Namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/1863, 21/2472
22:39:31: : Beginn der Abstimmung
22:59:55: : Ende der Abstimmung
Gesamt: 547 Ja: 309 Nein: --- Enthaltungen238
Gesetzentwurf 21/1863, 21/2472 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-uebertragungsnetzkosten-1111834

Stand: 05.12.2025