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Soziales

Stabilisierung des Rentenniveaus und Stärkung der Betriebsrenten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929) und zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859, 21/2455) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Ministerin: Wir brauchen keine Angstmache

In der Debatte nahmen mehrere Abgeordnete, aber auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), direkt Bezug auf die aktuelle Diskussion, die die Junge Gruppe der Unionsfraktion angestoßen hatte. Bas kritisierte die Diskussion der vergangenen Tage scharf: Begriffe wie „Renten-Bombe“ oder „Renten-Schock“ seien nichts weiter als Alarmismus und Angstmache. „Ganz ehrlich, wir brauchen statt Stimmungsmache mehr Sachlichkeit in der Debatte!“ 

Dieser Gesetzentwurf trage die Handschrift und auch die Unterschrift aller Koalitionspartner und spiele mitnichten die Generationen gegeneinander aus, so Bas weiter. Denn: „Alle Generationen werden von der Haltelinie profitieren, auch die jüngeren. Wer heute einzahlt, erwirbt eine höhere Rentenanwartschaft als ohne die Haltelinie.“

AfD: Verschwendungssucht ist die Ursache der Schieflage

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) warf der Bundesregierung dennoch vor, das Rentenniveau einfrieren zu wollen, „bis den Bürgern die Kosten dafür um die Ohren fliegen“. Das Paket stelle eine dauerhafte zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt dar, insofern verstehe sie die Kritik der jungen Abgeordneten aus der Unionsfraktion. 

„Es ist nicht der demografische Wandel allein, sondern die Verschwendungssucht vergangener Regierungen, die sich an den Sozialkassen bedient haben“, die für die Schieflage bei der Rente verantwortlich sei, sagte Schielke-Ziesing.

CDU/CSU: Wir sollten Reformen im Konsens anstreben

Für die Unionsfraktion betonte Stefan Nacke: „Unterschiedliche Perspektiven dürfen uns nicht spalten“, die großen Rentenreformen seien stets vom Konsens der großen Volksparteien getragen gewesen. Er sagte mit Blick auf die gesellschaftliche Sprengkraft, die das Rententhema in Frankreich regelmäßig entwickelt: „Ich will, dass wir in Deutschland besonnen handeln.“ Er verstehe die Sorgen der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion; über das Jahr 2031 hinausgehende Entscheidungen sollten aber mit Blick auf die Arbeit der Rentenkommission jetzt nicht vorweggenommen werden, so Nacke. 

Pascal Reddig, Vorsitzender der Jungen Gruppe, schlug in der Debatte versöhnliche Töne an, bekräftigte jedoch seine Ansicht, dass allein eine Haltelinie die Probleme nicht lösen werde. „Der Handlungsdruck gilt vor allem für die Jahre nach 2031. Hier brauchen wir ein Gesamtkonzept für eine grundlegende Reform der Altersvorsorge.“

Grüne: Gerechtigkeitsfrage interessiert Kritiker nicht

Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die große Gerechtigkeitsfrage: „Wer in dieser Gesellschaft hat viel und wer hat wenig?“ Diese Frage aber interessiere die Junge Gruppe der Unionsfraktion gar nicht, wenn sie gegen die Haltelinie polemisiere. 

Ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu vermeiden, sei absolut richtig, wie auch Anreize für Mehrarbeit zu setzen, so Audretsch. „Aber dann machen Sie es doch richtig und sorgen dafür, dass die Menschen überhaupt bis 67 gut arbeiten können!“

Linke: Wir brauchen eine Rentenrevolution

„Noch ist die Rente nicht verloren!“, betonte Heidi Reichinnek (Die Linke). Nicht das Rentensystem sei das Problem, sondern die darin angelegten Ungerechtigkeiten. „Da müssen wir ran, wir brauchen eine echte Rentenrevolution.“ 

Eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen gehöre ebenso dazu wie eine solidarische Mindestrente und eine Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenzen, „damit sich niemand aus dem Solidarsystem herausschleichen kann“.

SPD: Die Rente ist kein Geschenk

Bernd Rützel (SPD) sagte, natürlich stecke die Regierung jetzt viel Geld in das Vorhaben, es gehe ja auch um sehr viele Menschen. Im Übrigen sei die Rente „kein Geschenk. Sie ist eine Versicherungsleistung“.

Die Haltelinie kann seiner Ansicht nach „für alle Ewigkeit“ festgeschrieben werden. „Sie hilft allen, sie ist Rentenpolitik für die Zukunft und bedeutet Stabilität statt Kürzungen.“ 

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf (21/1929): „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“

Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder - unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen.

Verlängerung der „Haltelinie“ bis 2031

Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.

Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.

Erster Teil eines Gesamtpakets zur Rentenreform

Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“

Die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfes sind der erste Teil eines Gesamtpaketes einer Rentenreform, zu der unter anderem auch die Einführung der sogenannten Aktivrente und der Frühstartrente gehören.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (21/1859) schreibt die Regierung: „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden.“ Dies gelte vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.

Insbesondere eröffne der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“.

Stellungnahme des Normenkontrollrates

Allerdings schreibt der Normenkontrollrat (NKE) in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ 

Der NKR empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2455) unter anderem die Anhebung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung speziell für Beschäftigte mit geringem Einkommen und die dynamische Festlegung der monatlichen Einkommensgrenze auf drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. 

„Jedoch dürfte die vorgesehene Anhebung des jährlichen Förderbetrages auf maximal 360 Euro weiterhin zu gering sein, um Geringverdienenden den Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „inwieweit eine deutlichere Anhebung des höchstmöglichen Förderbetrages als wirksame und erforderliche Anreizstärkung vorgesehen werden kann“.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung führt die Bundesregierung dazu aus, dass der durchschnittliche Förderbetrag im vergangenen Jahr mit 194 Euro deutlich unter dem vorgeschlagenen neuen Höchstbetrag von 360 Euro gelegen habe. 

Aus ihrer Sicht schafft der Gesetzesvorschlag daher bereits ausreichenden Spielraum für eine Anhebung der Arbeitgeberbeiträge. (che/bal/sto/30.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundesministerin für Arbeit und Soziales

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Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

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Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

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Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

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Sarah Vollath

Sarah Vollath

© Sarah Vollath/ Christian Pauling

Vollath, Sarah

Die Linke

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Pascal Reddig

Pascal Reddig

© Pascal Reddig/ Tobias Koch

Reddig, Pascal

CDU/CSU

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Thomas Stephan

Thomas Stephan

© Thomas Stephan/ Tobias Adam

Stephan, Thomas

AfD

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Johannes Winkel

Johannes Winkel

© Johannes Winkel/ Paul Schneider

Winkel, Johannes

CDU/CSU

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Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    PDF | 752 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1929 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 507 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2455 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) - Drucksache 21/1859 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 140 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1929, 21/1859 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Lob für die Haltelinie beim Rentennivau und Sorge vor Kostenexplosion

Zeit: Montag, 10. November 2025, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Montag, 10. November 2025, Sachverständige zur geplanten Haltelinie beim Rentenniveau und Ausweitung der Mütterrente befragt – mit wenig überraschenden Bewertungen durch die jeweils von den Fraktionen des Bundestages eingeladenen Experten. Denn erwartungsgemäß bewerteten die arbeitgebernahen Verbände die Rentenpolitik deutlich skeptischer, während arbeitnehmernahe Verbände wie der Deutsche Gewerkschaftsbund den zur Debatte stehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929) begrüßten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz wollen CDU/CSU und SPD das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente eines „Standard-Rentners“ nach 45 Beitragsjahren zum aktuell gültigen Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus bis 2031 verlängern. Ansonsten drohten deutlich sinkende Alterseinkommen, warnt die Regierung im Entwurf. Der Plan bedeutet, dass die Renten weiter entsprechend der Lohnentwicklung steigen, der Nachhaltigkeitsfaktor also weiter ausgesetzt bleibt. Dieser soll den Anstieg eigentlich bremsen, wenn demografiebedingt mehr Rentnern immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen. 

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung soll künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf drei Jahre verlängert werden. Mit der Novelle würde die „Mütterrente“ keinen Unterschied mehr nach Geburtsjahr des Kindes machen. Die sich aus diesen beiden Vorhaben ergebenen Mehrkosten will der Bund aus Steuermitteln erstatten.

„Dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus“

Für Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund steht fest, am Gleichgewicht von Löhnen und Renten dürfe nicht gerüttelt werden, denn „dies ist auch für die jungen Beschäftigten ein Gewinn“. Er forderte eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus, auch über 2031 hinaus. Dr. Magnus Brosig von der Arbeitnehmerkammer Bremen betonte, die Begrenzung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sei „kein Wert an sich“. Befragungen hätten gezeigt, dass für Versicherte nicht die Beiträge, sondern die Leistungen Priorität hätten. „Ein paritätisches Konzept ist ein nachhaltiges und gutes Konzept“, sagte er.

Für unsere Mitglieder ist ein Rentenniveau von 48 Prozent keine „abstrakte Ziffer“, stellte Verena Bentele vom Sozialverband VdK Deutschland klar. Es gehe um eine wichtige Weichenstellung, die das Vertrauen aller Generationen in die Rentenversicherung extrem stärken könne. „Bei Menschen mit wenig Geld ist die Rentenversicherung die Basis ihrer Absicherung im Alter“, betonte sie. Als entscheidendes Mittel im Kampf gegen Altersarmut bezeichnete auch Ulrike Stein vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung die Höhe des Rentenniveaus. Sie verwies auf das in den vergangenen Jahren gestiegene Armutsrisiko vor allem in der Gruppe der über 65-Jährigen.

„Belastung für die jüngere Generation“

Kritik äußerte dagegen Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. In den nächsten Jahren könne sich die Bundesregierung ein solches Rentenpaket vielleicht noch leisten, aber wie es mit dem finanziellen Spielraum in 20 bis 30 Jahren aussieht, sei völlig unklar. „Das Rentenpaket ist schuldenfinanziert und die Schulden zahlen die Jüngeren“, sagte er. 

Prof. Dr. Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum, nannte die Haltelinie eine „Belastung für die jüngere Generation“. Um die Bundeszuschüsse für die Rentenkasse nicht ausufern zu lassen, könne das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente „kontrolliert abgesenkt“ werden, wenn gleichzeitig die dadurch entstehende Lücke durch kapitalgedeckte Vorsorge geschlossen würde.

Dr. Imke Brüggemann-Borck rechnete für die Deutsche Rentenversicherung Bund vor, dass ohne die Haltelinie das Rentenniveau ab 2028 sinken, 2031 bei 47 Prozent und 2040 dann nur noch bei 46 Prozent liegen würde. In der schriftlichen Stellungnahme mahnte die Rentenversicherung einen Gesamtblick auch auf die betriebliche und staatlich geförderte Altersvorsorge an, wenn am Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung festgehalten werden soll. (che/10.11.2025)

Dokumente

  • 21/1929 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 507 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 11. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwoch, den 10. November 2025, 14.00 Uhr

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Arbeitnehmerkammer Bremen
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung
  • Schriftliche Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e. V.
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen
  • Schriftliche Stellungnahme - Prof. Dr. Martin Werding

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Entwurf des Aktivrentengesetzes kontrovers diskutiert

Die Bundesregierung will mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg bringen. Ihren Gesetzentwurf „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz, 21/2673, 21/2984) hat der Bundestag erstmals am Freitag, 14. November 2025, beraten. Auf der Tagesordnung stand außerdem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“ (21/1620). Beide Vorlagen wurden nach der einstündigen Debatte dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Verdienst von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten wollen, steuerlich zu begünstigen: Bis zu 2.000 Euro im Monat sollen demnach steuerfrei dazu verdient werden können. Das soll, nach den bisherigen Plänen, aber nicht für Selbständige oder Beamte gelten. Das Ziel der Bundesregierung: Das Problem des Fachkräftemangels in den Griff zu kriegen. Ob das mit der Aktivrente gelingen kann, daran gibt es jedoch noch erhebliche Zweifel – auch außerhalb des Parlaments. Diesen Zweifeln zu begegnen, war deshalb ein Hauptanliegen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und der Redner und Rednerinnen der Regierungsfraktionen.

Union: Wie versuchen es wenigstens!

So wandte sich etwa Fritz Güntzler (CDU/CSU) direkt an die Kritiker außerhalb des Parlaments, an die „Volkswirtschaftler“, und erwiderte ihnen: „Lassen Sie es uns doch erstmal versuchen.“ Er verteidigte die Begrenzung auf abhängig Beschäftigte, denn „wir wollten jetzt etwas ändern, schnell reagieren“.

Eine Lösung für Alle, hätte zu lange gedauert, sei aber in der Zukunft auch nicht ausgeschlossen, denn in zwei Jahren werde das Gesetz evaluiert, sagte er. 

SPD: Aktivrente allein löst nicht das Problem

Frauke Heiligenstadt (SPD) stellte klar, dass die Koalition sehr wohl wisse, dass mit der Aktivrente allein das Fachkräfteproblem nicht gelöst werde. Deshalb arbeite sie auch mit Hochdruck daran, das Arbeitskräftepotenzial von Frauen und Migranten stärker zu heben. 

Die Abgeordneten von Union und SPD bemühten sich, zu betonen, dass die Aktivrente nur ein Baustein von vielen ist, mit dem die Koalition die Rente reformieren und das wirtschaftliche Wachstum ankurbeln wolle.

Minister: Wir dürfen keinen Generationenkonflikt herbeireden

Auch Bundesfinanzminister Klingbeil spannte den großen Bogen: „Wir sehen die Bedürfnisse und Rechte derjenigen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben.“ Haltelinie, Betriebsrente und Aktivrente seien noch nicht das Ende. Die Rentenkommission werde für die Zukunft auch die Frage nach Lösungen beantworten, die „keinen Generationenkonflikt“ erzeugen. 

Aber: „Wir dürfen diesen Generationskonflikt jetzt auch nicht herbeireden!“, warnte der Minister und versprach: „Wir werden dafür sorgen, dass auch den Rentnern der Zukunft eine auskömmliche Rente garantiert wird.“

AfD: Extreme steuerliche Ungleichbehandlung

Einen eigenen Antrag (21/1620) zu dem Thema hatte die AfD-Fraktion beigesteuert. Darin geht es im Kern auch um einen steuerfreien Hinzuverdienst, der aber nicht für 24.000 Euro wie bei der Aktivrente, sondern nur für 12.000 Euro, dafür aber für alle Senioren, gelten soll. 

Gerrit Huy (AfD) verteidigte diesen Ansatz als „angemessen und gerecht“, wohingegen die Union völlig verlernt habe, Maß zu halten. Sie kritisierte den „unfassbar hohen Steuerfreibetrag“ und die „extreme steuerliche Ungleichbehandlung von Jung und Alt“ im Aktivrentengesetz. Außerdem könne es dafür sorgen, dass ältere Arbeit jüngere Arbeit in Betrieben verdränge, das dürfe aber nicht das Ergebnis sein, warnte sie.

Grüne: Die Fachkräftelücke liegt bei 400.000

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Sascha Müller „Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut klingen“. Während die Koalition davon ausgehe, mit der Aktivrente 180.000 Arbeitsplätze zu erhalten, gingen andere Schätzungen nur von einem Potenzial von 30.000 aus. 

Tatsächlich würden durch den demografischen Wandel aber eine jährlich 400.000 Arbeitskräfte fehlen, rechnete er vor und verwies auf „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ des Entwurfs (mehr dazu im Interview auf Seite 2).

Linke: Regierung interessiert sich nicht für Altersarmut

Einen großen Bogen spannte auch Sören Pellmann (Die Linke), konzentrierte sich dabei aber vor allem, mehr als andere Redner, auf das Problem der Altersarmut. „Jeder fünfte Redner lebt unterhalb der Armutsquote. Das ist das Ergebnis der Agenda 2010, die die Union nun mit einer Agenda 2030 noch toppen will“, kritisierte er. 

Das Märchen von der Unbezahlbarkeit des Sozialsystems „ist und bleibt ein Märchen“; Fakt sei, dass  der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt seit Jahren stabil sei, so Pellmann.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vor. Sie soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit würden laut Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet. Mit der Aktivrente werde belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.

Begünstigt sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters sein, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Selbstständige und Beamte werden von der Regelung nicht erfasst. Die Begünstigung soll unabhängig davon sein, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Die Steuerfreiheit werde auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben. Somit will die Regierung Fehlanreize vermeiden. Die Regelung soll durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize schaffen. Die Steuerfreistellung erfolgt durch den Arbeitgeber mit dem Lohnsteuerabzug. 

Laut Statistischem Bundesamt gibt es knapp 672 000 mehr als geringfügig Beschäftigte im Alter von 65 Jahren und älter. Unter der Annahme, dass 25 Prozent dieser sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch ab dem Regelrenteneintrittsalter von 67 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt oder durch die Aktivrente dazu angeregt wird, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen, wird mit 168.000 „Aktivrentnern“ gerechnet.

Stellungnahme des Bundesrates

Eine kleine Änderung beim Gesetzentwurf zur Aktivrente dürfte aus der Stellungnahme des Bundesrates (21/2984) erfolgen. So bitten die Länder darum, eine Regelung zu prüfen, derzufolge Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zu. 

Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion fordert höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 12.000 Euro jährlich vorsieht“, fordern die Abgeordneten. (che/bal/hau/14.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

© SPD/ Maximilian König

Klingbeil, Lars

Bundesminister der Finanzen

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Lukas Becker

Pellmann, Sören

Die Linke

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Diana Zimmer

Diana Zimmer

© Diana Zimmer/ AfD Landesverband Baden-Württemberg

Zimmer, Diana

AfD

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Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

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Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

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Sarah Vollath

Sarah Vollath

© Sarah Vollath/ Christian Pauling

Vollath, Sarah

Die Linke

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Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

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Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ AfD Hessen

Douglas, Christian

AfD

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Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

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Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ AfD Hessen

Douglas, Christian

AfD

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Oliver Pöpsel

Oliver Pöpsel

© Oliver Pöpsel/ Oliver Radkau

Pöpsel, Oliver

CDU/CSU

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Heiko Hain

Heiko Hain

© Heiko Hain

Hain, Heiko

CDU/CSU

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Anne Zerr

Anne Zerr

© Anne Zerr/ Gerlinde Trinkhaus

Zerr, Anne

Die Linke

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Heiko Hain

Heiko Hain

© Heiko Hain

Hain, Heiko

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/1620 - Antrag: Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren - Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen
    PDF | 207 KB — Status: 11.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2673 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    PDF | 314 KB — Status: 07.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2984 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) - Drucksache 21/2673 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 616 KB — Status: 27.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/2673 und 21/1620 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Experten begrüßen „Beitrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“

Zeit: Montag, 10. November 2025, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859, 21/2457)) wird von Sachverständigen als Beitrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung angesehen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 10. November 2025, wurden jedoch weitergehende Schritte angemahnt. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf eröffnet laut Bundesregierung neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Der vorzeitige Bezug von Betriebsrenten werde an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst. Dies sorge für eine „erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“, heißt es. 

Im Steuerrecht soll die Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) verbessert werden. Außerdem soll den Pensionskassen vor dem Hintergrund des neuen Hinzuverdienstrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung gestattet werden, höhere Zahlungen bei vorzeitigem Leistungsbezug zu vereinbaren.

Abfindung von Kleinstanwartschaften

Lutz Mühl vom Bundesarbeitgeberverband Chemie bewertete es als positiv, dass Branchen, die sich über einen Tarifvertrag einem bestehenden Betriebsrentenmodell anschließen und die Organisations- und Durchführungsmöglichkeiten verwenden, sich selbst nicht mehr an der Durchführung zu beteiligen haben. Das sei eine hilfreiche Klarstellung. „Wir praktizieren das bisher schon so mit den Branchen, die sich uns angeschlossen haben“, sagte er. Aktuell bedürfe das aber eines äußerst komplizierten Vertragswerkes. 

Was die Ausweitung der Möglichkeiten zur Abfindung von Kleinstanwartschaften angeht, so bleibt der Entwurf laut Mühl hinter dem Möglichen zurück. Wie auch der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesarbeitgeberverband Chemie für eine Erhöhung der Grenze für Abfindungen ohne Zustimmung auf zwei Prozent aus. 

„Kein großer Wurf“

Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, sei aber „kein großer Wurf“, befand Beate Petry von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Nötig wäre es aus ihrer Sicht, die Doppelverbeitragung abzuschaffen und die Sozialversicherungsgrenze an die Steuerfreiheitsgrenze anzupassen. 

Bei der Geringverdiener-Förderung sei die Dynamisierung und Erhöhung der Förderung der richtige Weg. Noch besser wäre es aus ihrer Sicht, „wenn auch der Förderbetrag für die Arbeitgeber erhöht würde“. 

„Online-Wahlmöglichkeit eine echte Innovation“

Dina Frommert von der Deutschen Rentenversicherung Bund äußerte sich unter anderem zur geplanten Ausweitung und Verstetigung der Online-Sozialversicherungswahlen. Die Forderung nach einer elektronischen Stimmabgabe habe die Deutsche Rentenversicherung Bund immer unterstützt, sagte sie. „Wir halten die Möglichkeit der Online-Wahl für eine echte Innovation“, sagte Frommert. 

Dies zeige, dass die Verwaltung digitalisiert und modernisiert werden könne. Über die eigentliche Wahlhandlung hinaus könne dies Selbstverwaltungen sichtbarer machen. Es könne auch jüngere Wählergruppen an die Rentenversicherung und an die Selbstverwaltung heranführen, sagte sie.

„Zugang zum Sozialpartnermodell stärker öffnen“

Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach sich dafür aus, den Zugang zum Sozialpartnermodell deutlich stärker öffnen. Um die Chance der reinen Beitragszusage möglichst vielen Arbeitgebern und Beschäftigten zu eröffnen, müsse die Bezugnahme auf ein bestehendes Sozialpartnermodell „auch für Unternehmen aus Branchen anderer Gewerkschaftsorganisationen möglich sein“, forderte er. 

Ohne eine solche Öffnung bestehe die Gefahr, dass für einen Großteil der Beschäftigten in Deutschland auch weiter keine reine Beitragszusage möglich ist, weil die Mehrheit der Gewerkschaften bislang kein Sozialpartnermodell vereinbart habe.

Pflichtanteil der Arbeitgeber gefordert

Die neue Form der Betriebsrente sollte auf keinen Fall ohne Tarifvertrag möglich sein, machte Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) deutlich. Davon halte er nichts, sagte er. Gebe es keine Tarifverträge, habe der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ko-Finanzierung des Arbeitgebers und kein Mitspracherecht bei dem ausgewählten Produkt. 

Schäfer forderte einen Pflichtanteil der Arbeitsgeber, der jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst werden sollte. Außerdem sollten Arbeitgeber ohne Ausnahme bei der Entgeltumwandlung eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe an die Beschäftigten weitergeben oder in die Versorgung der Beschäftigten einzahlen müssen.

„Langlebigkeitsrisiko abdecken“

Die Einzelsachverständige Prof. Dr. Ute Klammer vom Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen, begrüßte es, dass der Gesetzentwurf eine Evaluation für 2030 beinhaltet. Sie hält es nach eigener Aussage für nicht ausgeschlossen, dass man dann auch über ein Obligatorium bei der Betriebsrente als sinnvolle Lösung sprechen müsse, wie man es aus vielen anderen europäischen Ländern schon kenne.

Mit Blick auf die Möglichkeit der Raten-Auszahlung der erworbenen Ansprüche sagte sie: Oberstes Ziel solle es sein, das „Langlebigkeitsrisiko“ abzudecken. Das erfolge durch eine Verrentung der Ansprüche statt durch eine Auszahlung. 

„Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären“

Im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen sei im Bereich der Betriebsrenten bislang relativ wenig erreicht worden, sagte Gesa Bruno-Latocha von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Das hänge mit der „sehr schlechten Tarifbindung“ zusammen. 

Die Lösung des Problems finde sich bei einem Blick in die Nachbarländer. Diese nutzten in der Regel das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen. In Deutschland gebe es „leider“ eine sehr lang tradierte Blockade „dieses international sehr bewährten Instrumentes“, sagte die GEW-Vertreterin. (hau/11.11.2025)

Dokumente

  • 21/1859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    PDF | 752 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2457 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels - Drucksache 21/1860 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 537 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 12. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwoch, den 10. November 2025, 16.00 Uhr

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. (BAVC)
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Schriftliche Stellungnahme - aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Aktivrentengesetz wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet

Die von der Bundesregierung geplante Aktivrente, mit der ältere Menschen länger im Arbeitsmarkt gehalten werden und dafür einen steuerlichen Freibetrag erhalten sollen, ist von den Sachverständigen in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 1. Dezember 2025, unterschiedlich beurteilt worden. Zum Teil wurden massive Bedenken laut. 

„Gesamtwirkung schwer abzuschätzen“

Die Gesamtwirkung sei schwer abzuschätzen, sagte Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen (Universität Mannheim). Eine Signalwirkung sei möglich, dass es wichtig sei, lange am Arbeitsmarkt beteiligt zu sein, erklärte sie zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz, 21/2673). Danach sollen Rentner bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Das soll aber nicht für Selbstständige oder Beamte gelten. Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“ (21/1620), der Steuerfreibeträge für alle arbeitenden Rentner fordert. 

Laut Bucher-Koenen sind die Erhöhung des Rentenalters und Abschaffung von Frühverrentungsregelungen Möglichkeiten, das Erwerbspotenzial besser zu nutzen. Bei Fördermaßnahmen wie der Aktivrente sei das aber viel schwerer abzuschätzen. Es könne zu Mitnahmeeffekten kommen. Grundsätzlich sei die steuerliche Möglichkeit aber positiv zu sehen. Insgesamt könne die Aktivrente einen positiven Impuls setzen. 

„Große Chancen auf höheres Erwerbspotenzial“

Dr. Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertete die Aktivrente positiv. Es gebe große Chancen, das Erwerbspotenzial zu erhöhen. Aus Sicht der Wirtschaft sei das richtig. Die Unternehmen würden händeringend Fachkräfte suchen. Er empfahl, die Arbeitgeber von der Zahlung von Sozialbeiträgen zu entlasten, denen keine Leistungen für Arbeitnehmer gegenüberstehen. 

Prof. Dr. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erklärte, für die fiskalischen Auswirkungen sei entscheidend, wie viele Menschen zusätzlich arbeiten würden und wie groß das Arbeitsvolumen sei. Das sei schwer abschätzbar. Eine Befragung habe ein Potenzial von 25.000 bis 33.000 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten ermittelt. 

Andererseits seien 410.000 Personen bereits heute ab der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt, von denen knapp die Hälfte mehr als 2.000 Euro im Monat verdiene. Dadurch entstünden Mitnahmeeffekte, deren Umfang Weber auf 2,2 Milliarden Euro im Jahr bezifferte. Um die Mitnahmekosten auszugleichen, seien insgesamt deutlich über 100.000 zusätzliche Beschäftigte notwendig. 

„Größere Vorteile für Höherverdienende“

Höherverdienende hätten durch den geplanten Freibetrag erhebliche größere Vorteile als Geringerverdienende, kritisierte Prof. Dr. Simon Kempny (Universität Bielefeld), der dies als „grob sozialstaatswidrig“ und als nicht verfassungsgemäß bezeichnete. Wenn Subventionen verteilt würden, dürften diese nicht mit dem Einkommen steigen. 

Kempny erklärte zur unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen, das könne beim Bundesverfassungsgericht ein „großes Prozessrisiko“ werden. Er kritisierte auch die steuerliche Ungleichbehandlung von Personen unterhalb und oberhalb der Regelarbeitszeitgrenze. 

„Sonderausgaben müssen abziehbar bleiben“

Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine lehnte den Vorschlag des Bundesrates ab, den Abzug von Werbungskosten erst oberhalb des neuen Steuerfreibetrages zuzulassen. Damit käme der Werbungskostenfreibetrag faktisch nicht mehr zur Anwendung. Auch Sonderausgaben müssten abziehbar bleiben.

In der Stellungnahme der Lohnsteuerhilfevereine heißt es, es sei von zentraler Bedeutung, dass die Aktivrente gleichmäßig für Arbeitnehmer sowie Selbstständige gelte. Eine einseitige Begünstigung abhängig Beschäftigter wäre nicht gerechtfertigt und würde dem Grundsatz der Gleichbehandlung zuwiderlaufen. 

„Vorhaben ist in der Praxis umsetzbar“

Boris Kurczinski von der Bundessteuerberaterkammer sagte, das Abstellen auf die Regelaltersgrenze bei der Aktivrente sei in der Bearbeitung leicht nachzuvollziehen. Der Steuerfreibetrag sei leicht zu handhaben. Das Vorhaben der Koalition sei in der Praxis umsetzbar. Steuersystematisch wäre es aber richtiger, den Progressionsvorbehalt anzuwenden. Dieser Auffassung schloss sich der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine an. 

Prof. Dr. Martin Brussig (Universität Duisburg-Essen) erklärte, die Alterserwerbstätigkeit sei in den letzten Jahren ohnehin stark gestiegen. Viele Menschen hätten aber die Anhebung der Altersgrenzen nicht mitgehen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden seien. Wer die Erwerbstätigkeit im Alter steigern wolle, müsse erst für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. So lasse sich ein Potenzial von Hunderttausenden erschließen und nicht nur von einigen Zehntausend, wie das bei der Aktivrente erwartet werde. 

s gebe auch erhebliche Unterschiede zwischen den Branchen. So gebe es im öffentlichen Dienst viele ältere Beschäftigten, aber eine Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus sei wegen der Tarifverträge schwer möglich. 

„Teure Maßnahme für ein begrenztes Volumen“ 

Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund sagte, es würden nur sehr wenige Arbeitnehmer Angebote von Arbeitgebern bekommen, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Wer das ändern wolle, müsse ein sehr dickes Brett bohren. 

Es gebe sehr viel größere Potenziale vor der Regelaltersgrenze wie Erwerbsgeminderte oder Arbeitslose. Dort könnten wesentlich mehr Fachkräfte für Jahrzehnte gewonnen werden. Die Aktivrente sei eine sehr teure Maßnahme für ein sehr begrenztes Volumen. (hle/02.12.2025)

Dokumente

  • 21/1620 - Antrag: Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren - Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen
    PDF | 207 KB — Status: 11.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2673 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    PDF | 314 KB — Status: 07.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • TO Aktivrentengesetz

Sachverständigenliste

  • SV-Liste Aktivrentengesetz

Stellungnahmen

  • Brussig, Prof. Dr. Martin, Universität Duisburg-Essen
  • Bucher-Koenen, Prof. Dr. Tabea, Universität Mannheim
  • Bundessteuerberaterkammer
  • Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutsche Industrie- und Handelskammer (Acht Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft)
  • Kempny, Prof. Dr. Simon LL.M (UWE Bristol), Universität Bielefeld
  • Weber, Prof. Dr. Enzo, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Bundestag beschließt das Rentenpaket

Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, nach einstündiger Aussprache das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. In dritter Beratung votierten in namentlicher Abstimmung 318 Abgeordnete für den unveränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929), 224 Abgeordnete stimmten dagegen. Es gab 53 Enthaltungen. Damit wurde die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Stimmen erreicht. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3112) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3113) vorgelegt.

Gesetzentwurf zum Rentenniveau und zu Kindererziehungszeiten

Der beschlossene Gesetzentwurf belässt das Rentenniveau über 2025 hinaus bei 48 Prozent („Haltelinie“). Der Nachhaltigkeitsfaktor, der dafür sorgen soll, dass die Renten langsamer steigen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, bleibt bis 2031 außer Kraft gesetzt. Ab 2031 kann er dann nach gegenwärtiger Gesetzeslage wieder greifen.

Zur Abstimmung in zweiter Beratung hatte die AfD beantragt, über die Teile des Gesetzentwurfs zur „Mütterrente“ und über die übrigen Teile getrennt abzustimmen. Alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Geschäftsordnungsantrag ab. In zweiter Beratung wurde der Gesetzentwurf dann mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (21/3115) zu dem Gesetz ab. 

Stärkung von Betriebsrenten und neue Aktivrente

Darüber hinaus stimmte der Bundestag den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859, 21/2455) und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, 21/2673, 21/2984) zu. Beide Gesetzentwürfe wurden mit Koalitionsmehrheit angenommen. Die AfD stimmte gegen das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, Grüne und Linke enthielten sich. Das Aktivrentengesetz lehnten alle drei Oppositionsfraktionen ab.

Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3085) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3086) vorgelegt. Zum Aktivrentengesetz gab es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3098) und ebenfalls einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3099). Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/3102) zum Aktivrentengesetz mit den Stimmen von Union und SPD ab gegen die Stimmen der Grünen ab. AfD und Linke enthielten sich.

Beraten wurden darüber hinaus drei Anträge der AfD-Fraktion. Der Antrag mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“ (21/1620) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/3098). Die Anträge mit den Titeln „Betriebliche Altersvorsorge modernisieren – ETF-Betriebsrente ermöglichen“ (21/2302) und „Rentenversicherung transparent und fair finanzieren – Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung stärken“ (21/3040) wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales.

SPD: Rentenniveau wird stabilisiert

„Wir beschließen, und das ist der SPD ganz besonders wichtig, die Stabilisierung des Rentenniveaus“, erklärte Dagmar Schmidt in der Debatte für die SPD-Fraktion. „Das ist uns wichtig, weil wir ein Sozialstaatsversprechen damit erneuern. 70 Prozent der Menschen in Deutschland stimmen dem zu.“ Das gelte „über alle Altersgruppen hinweg“. Auch mehr als zwei Drittel der jungen Menschen seien dafür. 

Es sei wichtig, dass die Menschen im Alter ihren Lebensstandard halten können. „Und deswegen beschließen wir heute auch Verbesserungen bei der wichtigsten Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Betriebsrente“, erläuterte Schmidt. 

AfD warnt vor einem „Weg in sozialistische Armut“ 

Ulrike Schielke-Ziesing kritisierte für die AfD-Fraktion, dass die CDU/CSU-Fraktion in Kauf nehme, angesichts von möglichen Abweichlern in den eigenen Reihen den Gesetzentwurf ohne Kanzlermehrheit zu beschließen. Sie sprach von einem Gesetz, „das die Union mit Linksextremisten durchsetzen will“. Das Rentensystem sei nicht mehr finanzierbar, wenn es nicht grundlegend reformiert werde, warnte sie. Es gehe dabei um die Zukunft des Sozialstaates in Deutschland. 

Die jungen Abgeordneten in der Unionsfraktion hätten erkannt, dass das Gesetz so nicht kommen dürfe. Schielke-Ziesing warnte vor einem „Weg in sozialistische Armut“ und attackierte die Sozialdemokratie: „Die SPD kann keine Reformen und sie will keine Reformen. Wir haben eine Arbeitsministerin, die auf offener Bühne zum Klassenkampf aufruft.“ Milliardeninvestitionen deutscher Unternehmen landeten im Ausland. 

CDU/CSU: Aktivrente ist das innovativste Element

Dr. Carsten Linnemann fokussierte sich in seinem Redebeitrag für die CDU/CSU-Fraktion zunächst auf die Aktivrente. Arbeitgeber könnten so Fachkräfte gewinnen, Arbeitnehmer einen Zuverdienst erzielen. „Für mich persönlich ist die Aktivrente das innovativste Element in diesem Rentenpaket“, erklärte er, sprach von einem „Paradigmenwechsel“. 

Allerdings gestand er zu, dass die Aktivrente und auch das Rentenpaket nicht ausreichen würden, um die Zukunft der Sozialversicherung insgesamt zu sichern. Nötig sei ein weiterer Schritt, sagte Linnemann und verwies auf die in der Bundesregierung verabredete Rentenkommission. Diese werde Vorschläge für Reformen erarbeiten. „Aber die Entscheidungen werden wir hier im Deutschen Bundestag fällen“, sagte Linnemann und erklärte weiter: „Dafür braucht es Mut. Diesen Mut werden wir an den Tag legen müssen. Deshalb brauchen wir heute ein starkes Mandat.“ 

Grüne: Alle müssen einzahlen

Andreas Audretsch stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar: „Wir lehnen das falsche Rentenpaket von Friedrich Merz und Bärbel Bas ab.“ Es verhindere Armut nicht und lasse zugleich die junge Generation im Stich. Das Rentenniveau werde „gerade mal bis 2031 stabilisiert“, kritisierte er. 

Die Grünen seien dafür, die Rente für immer zu stabilisieren. Nötig seien grundlegende Reformen: „Alle müssen einzahlen, das gilt zuallererst für uns im Deutschen Bundestag“, forderte er.

Linke: Verteilungskonflikt statt Generationenkonflikt 

Heidi Reichinnek sprach für die Fraktion Die Linke von einem „Zwergenaufstand der Jungen Gruppe“ in der Unionsfraktion, die die gesamte Koalition lahmgelegt habe. Käme das Rentenpaket nicht, hätten 21 Millionen Menschen künftig „am Ende des Monats noch weniger Geld im Portmonee“. 

Aus Reichinneks Sicht ging es der Jungen Gruppe in ihrem Widerstand gegen den Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nicht um die jungen Menschen. „Es gibt keinen Generationenkonflikt, es gibt einen Verteilungskonflikt“, befand sie.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem ersten Gesetzentwurf (21/1929) wird nicht nur das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus bis 2031 verlängert, sondern auch die „Mütterrente“ ausgeweitet. Zur Begründung heißt es: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“

Der Gesetzesbeschluss bewirkt, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis 2031 verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.

Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. 

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.

Aufhebung des Anschlussverbots

Außerdem wird Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert. Deshalb wurde das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben. Damit ist in diesen Fällen– auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich.

Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentierte die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“

Entschließungsantrag der Linken

Die Linke hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3115) unter anderem gefordert, das Rentenniveau in einem Schritt sofort um zehn Prozent auf „lebensstandardsichernde 53 Prozent“ anzuheben und dauerhaft zu stabilisieren. Auch sollte geprüft werden, ob Arbeitgeber überparitätisch an der Beitragslast beteiligt werden können.

Die Rentenversicherung sollte schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut werden, sodass auch Bundestagsabgeordnete, Manager, Selbstständige, Freiberufler und Beamte unter Wahrung des Vertrauensschutzes einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte bis 1. Januar 2028 schrittweise verdoppelt werden.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (21/1859) schreibt die Bundesregierung: „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden, Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.“

Der Gesetzentwurf eröffne neue Möglichkeiten, „damit auch nicht tarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“.

Allerdings schreibt der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ Der Normenkontrollrat empfiehlt, die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2455) unter anderem die Anhebung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung speziell für Beschäftigte mit geringem Einkommen und die dynamische Festlegung der monatlichen Einkommensgrenze auf drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. 

„Jedoch dürfte die vorgesehene Anhebung des jährlichen Förderbetrages auf maximal 360 Euro weiterhin zu gering sein, um Geringverdienenden den Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „inwieweit eine deutlichere Anhebung des höchstmöglichen Förderbetrages als wirksame und erforderliche Anreizstärkung vorgesehen werden kann“.

In ihrer Gegenäußerung führt die Bundesregierung dazu aus, dass der durchschnittliche Förderbetrag im vergangenen Jahr mit 194 Euro deutlich unter dem vorgeschlagenen neuen Höchstbetrag von 360 Euro gelegen habe. Aus ihrer Sicht schafft der Gesetzesvorschlag daher bereits ausreichenden Spielraum für eine Anhebung der Arbeitgeberbeiträge.

Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Aktivrentengesetz (21/2673) enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten (sogenannte Aktivrente). Damit soll Arbeiten im Alter attraktiver werden. Die Regelung schaffe durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Aktivrente biete einen Anreiz, heißt es weiter, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen, indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert und Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird. Zudem helfe dies, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten. Die Aktivrente diene daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit, weshalb eine Steuerfreistellung für abhängig Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze sich langfristig auch positiv für die jüngeren abhängig Beschäftigten auswirke. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (21/2984) zum Aktiventengesetz um Prüfung gebeten, ob Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. 

Die Bundesregierung hatte diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zugestimmt.

Entschließungsantrag der Grünen

Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3102) unter anderem gefordert, statt der „Aktivrente“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Arbeitgeber von ihrem Beitragsanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungsfrei Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze befreit, um diese Beträge als zusätzlichen Bruttolohn auszuzahlen. Dadurch würde ein Einkommensvorteil von rund einem Fünftel verglichen mit beitragspflichtig Beschäftigten vor dem Rentenalter erreicht werden.

Darüber hinaus sollten rechtliche Hindernisse, die Unternehmen an der Beschäftigung von Menschen jenseits der Regelaltersgrenze hindern oder hemmen, abgebaut werden. Wird an der „Aktivrente“ festgehalten, sollten die privilegierten Einnahmen dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/1620) höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 12.000 Euro jährlich vorsieht“. 

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion dringt in ihrem zweiten Antrag (21/2302) darauf, die betriebliche Altersvorsorge um die Möglichkeit des direkten ETF- und Fondssparens zu erweitern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der „einen eigenständigen Durchführungsweg ,Depotmodell' mit reiner Beitragszusage im Betriebsrentengesetz schafft, der unabhängig von Tarifverträgen allen Beschäftigten offensteht“. Auch soll dieser Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion unter anderem die Anlage in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) sowie in andere UCITS-regulierte Fonds „einschließlich aktiv gemanagter Aktien-, Renten- und Mischfonds“ vorsehen und gesetzliche Kosten- und Transparenzvorgaben etablieren. Offen ist, ob der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales oder an den Finanzausschuss überwiesen werden soll.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, „die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption zu prüfen“. 

Dritter Antrag der AfD

Der Bund soll stärker als bisher Leistungen der Rentenversicherung über Steuern finanzieren, wenn diese von ihm veranlasst und nicht „beitragsgedeckt“ sind. Dies verlangt die AfD in ihrem dritten Antrag (21/3040).

Die Fraktion fordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten solle, der eine Finanzierung der beitragsgedeckten Leistungen aus Rentenversicherungsbeiträgen und eine Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen aus steuerfinanzierten Bundeszuschüssen vorsieht und damit eine Rentenerhöhung sowie eine Stabilisierung der Beitragssätze für die Rentenversicherung ermöglicht. (bal/che/sto/vom/05.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

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Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

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Carsten Linnemann

Carsten Linnemann

© Carsten Linnemann/CDU/Tobias Koch

Linnemann, Dr. Carsten

CDU/CSU

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Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

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Carsten Linnemann

Carsten Linnemann

© Carsten Linnemann/CDU/Tobias Koch

Linnemann, Dr. Carsten

CDU/CSU

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

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Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

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Sarah Vollath

Sarah Vollath

© Sarah Vollath/ Christian Pauling

Vollath, Sarah

Die Linke

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Thomas Stephan

Thomas Stephan

© Thomas Stephan/ Tobias Adam

Stephan, Thomas

AfD

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Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

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Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

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Dr. Christoph Birghan

Dr. Christoph Birghan

© Dr. Christoph Birghan/ Nikolaus Becker

Birghan, Dr. Christoph

AfD

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Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

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Jens Peick

Jens Peick

© Jens Peick/ Photothek Media Lab

Peick, Jens

SPD

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Pascal Reddig

Pascal Reddig

© Pascal Reddig/ Tobias Koch

Reddig, Pascal

CDU/CSU

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1620 - Antrag: Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren - Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen
    PDF | 207 KB — Status: 11.09.2025
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  • 21/1859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    PDF | 752 KB — Status: 29.09.2025
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  • 21/1929 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 507 KB — Status: 01.10.2025
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  • 21/2302 - Antrag: Betriebliche Altersvorsorge modernisieren - ETF-Betriebsrente ermöglichen
    PDF | 241 KB — Status: 17.10.2025
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  • 21/2455 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) - Drucksache 21/1859 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 140 KB — Status: 29.10.2025
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  • 21/2673 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    PDF | 314 KB — Status: 07.11.2025
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  • 21/2984 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) - Drucksache 21/2673 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 616 KB — Status: 27.11.2025
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  • 21/3040 - Antrag: Rentenversicherung transparent und fair finanzieren - Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung einlösen
    PDF | 698 KB — Status: 02.12.2025
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  • 21/3085 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1859, 21/2455, 21/2669 Nr. 13 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    PDF | 737 KB — Status: 03.12.2025
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  • 21/3086 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1859, 21/2455, 21/2669 Nr. 13, 21/3085 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    PDF | 588 KB — Status: 03.12.2025
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  • 21/3098 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2673, 21/2984 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, Kay Gottschalk, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1620 - Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren - Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen
    PDF | 870 KB — Status: 03.12.2025
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  • 21/3099 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2673, 21/2984, 21/3098 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    PDF | 613 KB — Status: 03.12.2025
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  • 21/3102 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/2673, 21/2984, 21/3098 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    PDF | 615 KB — Status: 03.12.2025
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  • 21/3112 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 612 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3113 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1929, 21/3112 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 633 KB — Status: 03.12.2025
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  • 21/3115 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/1929, 21/3112 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 632 KB — Status: 03.12.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Geschäftsordnungsantrag auf Teilung der Abstimmung abgelehnt
  • Gesetzentwurf 21/1929 (Beschlussempfehlung 3112: Gesetzentwurf annehmen) in 2. Beratung angenommen
  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/1929
  • 12:42:29: Beginn der Abstimmung
  • 13:04:21: Ende der Abstimmung
  • Endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 595 Ja: 318 Nein: 224 Enthaltungen: 53
  • Gesetzentwurf 21/1929 angenommen


Entschließungsantrag 21/3115 abgelehnt
Gesetzentwurf 21/1859, 21/2455 (Beschlussempfehlung 21/3085: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Gesetzentwurf 21/2673, 21/2984 (Beschlussempfehlung 21/3098 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 21/3102 abgelehnt
Überweisung 21/3040, 21/2302 beschlossen
Beschlussempfehlung 21/3098 Buchstabe b (Antrag 21/1620 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-pa-arbeit-soziales-betriebsrenten-1117388

Stand: 07.12.2025