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Finanzen

Änderung des Steuerberatungsgesetzes erstmals beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften„ (21/4550, 21/4783) debattiert. Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel “Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken„ (21/4753) sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen “zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung„ (21/4745). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden alle drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine.

Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird. 

Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert

Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll auch die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an Paragraf 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gelte. Damit entstehe ein kohärentes Regelungsgefüge, heißt es. 

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Antrag (21/4753) den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöhen. Auch Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren will die Linksfraktion künftig in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einbeziehen. 

Selbstständige sollen dem Antrag zufolge künftig ebenfalls Gewerbesteuer zahlen. Zugleich solle der Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben werden. Die Gewerbesteuerumlage will die Linksfraktion abschaffen.

Gesetzentwurf der Grünen

Die Grünen kritisieren in ihrem Gesetzentwurf (21/4745): “Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit.„ Weiter heißt es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf: “Gesamtwirtschaftlich führt diese Steuervergünstigung zu Verzerrungen zwischen Wirtschaftszweigen, Fehlallokation von Kapital und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben.„

Um diesen Umstand zu ändern, sehe der Gesetzentwurf vor, die “erweiterte Grundstückskürzung abzuschaffen„. Die Grünen erklären: “Dadurch beteiligen sich alle Kapitalgesellschaften in Zukunft systemkonform am Gemeinwesen und die Einnahmen der Kommunen steigen deutlich.„ (bal/hau/19.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

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Diana Zimmer

Diana Zimmer

© Diana Zimmer/ AfD Landesverband Baden-Württemberg

Zimmer, Diana

AfD

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Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

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Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Jens Behrens

Jens Behrens

© Jens Behrens / Susie Knoll

Behrens, Jens

SPD

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Torben Braga

Torben Braga

© Torben Braga / Martin Schieck

Braga, Torben

AfD

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Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/4550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    PDF | 2 MB — Status: 12.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4745 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung
    PDF | 251 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4753 - Antrag: Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken
    PDF | 466 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4783 - Unterrichtung: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/4550 - Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 462 KB — Status: 18.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4550, 21/4783, 21/4753, 21/4745 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw12-de-steuerberatungsgesetz-1151770

Stand: 26.03.2026