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Finanzen

Änderung des Steuerberatungsgesetzes erstmals beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften„ (21/4550, 21/4783) debattiert. Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel “Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken„ (21/4753) sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen “zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung„ (21/4745). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden alle drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine.

Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird. 

Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert

Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll auch die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an Paragraf 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gelte. Damit entstehe ein kohärentes Regelungsgefüge, heißt es. 

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Antrag (21/4753) den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöhen. Auch Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren will die Linksfraktion künftig in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einbeziehen. 

Selbstständige sollen dem Antrag zufolge künftig ebenfalls Gewerbesteuer zahlen. Zugleich solle der Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben werden. Die Gewerbesteuerumlage will die Linksfraktion abschaffen.

Gesetzentwurf der Grünen

Die Grünen kritisieren in ihrem Gesetzentwurf (21/4745): “Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit.„ Weiter heißt es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf: “Gesamtwirtschaftlich führt diese Steuervergünstigung zu Verzerrungen zwischen Wirtschaftszweigen, Fehlallokation von Kapital und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben.„

Um diesen Umstand zu ändern, sehe der Gesetzentwurf vor, die “erweiterte Grundstückskürzung abzuschaffen„. Die Grünen erklären: “Dadurch beteiligen sich alle Kapitalgesellschaften in Zukunft systemkonform am Gemeinwesen und die Einnahmen der Kommunen steigen deutlich.„ (bal/hau/19.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

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Diana Zimmer

Diana Zimmer

© Diana Zimmer/ AfD Landesverband Baden-Württemberg

Zimmer, Diana

AfD

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Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

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Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Jens Behrens

Jens Behrens

© Jens Behrens / Susie Knoll

Behrens, Jens

SPD

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Torben Braga

Torben Braga

© Torben Braga / Martin Schieck

Braga, Torben

AfD

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Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/4550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    PDF | 966 KB — Status: 12.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4745 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung
    PDF | 251 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4753 - Antrag: Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken
    PDF | 170 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4783 - Unterrichtung: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/4550 - Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 170 KB — Status: 18.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4550, 21/4783, 21/4753, 21/4745 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Lohnsteuerhilfevereine begrüßen 1.000-Euro-Entlastungsprämie

Zeit: Montag, 13. April 2026, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) begrüßt in einer Anhörung des Finanzausschusses die von der Bundesregierung am Montag, 13. April 2026, angekündigte steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die Arbeitgeber im laufenden Jahr ihren Beschäftigten zahlen können sollen. BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer verwies in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montagnachmittag auf eine entsprechende Regelung während der Energiepreiskrise nach dem Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 und erklärte: „Wir haben gute Erfahrungen mit der Inflationsausgleichsprämie gemacht.“ Der BVL war auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen.

Zuvor drehte sich die Anhörung unter anderem um einen Konflikt zwischen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), geladen als Sachverständige auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, und dem Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. BVBC-Präsident Guide Großholz plädierte dafür, dass selbstständige Bilanzbuchhalter ein größeres Spektrum an Leistungen anbieten dürfen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550), Anlass der Anhörung, ist aus BVBC-Sicht dabei unzureichend. „Wir sind qualifizierte Fachkräfte“, sagte Großholz. So verfügten die Angehörigen der buchhaltenden Berufe beispielsweise über die Qualifikation, Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorzunehmen.

Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter

Dagegen wandte sich BStBK-Präsident Hartmut Schwab vehement gegen eine Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter. Die Komplexität der Umsatzsteuer-Voranmeldung zeige sich bereits darin, dass es spezialisierte Steuerberatungskanzleien gebe, die sich ausschließlich mit Fragen der Umsatzsteuer befassten. „Umsatzsteuervoranmeldungen sind vollwertige Steuererklärungen“, erklärte er. Es gebe bei Steuerberatern ausreichend Kapazitäten, um den Beratungsbedarf von großen und kleinen Firmen zu stillen.

Dem widersprach allerdings Jörn Freynick, Leiter Politik beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Unsere Mitglieder sehen an ganz vielen Stellen, dass sie keine Steuerberater finden“, berichtete Freynick. Das gelte insbesondere für Solo-Selbstständige mit geringem Umsatz, die für Steuerberater oftmals keine attraktiven Kunden seien. Dabei benötigten auch diese eine qualifizierte Beratung. „Wir sind der festen Überzeugung, dass Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte das leisten können“, sagte Freynick und nannte neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung auch die Einnahmen-Überschuss-Regelung.

Diese Erweiterung der Befugnisse fordern die Grünen in einem eigenen Antrag (21/4953), der ebenfalls Teil der Anhörung war, ebenso wie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung, den Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer auf 350 Prozent zu erhöhen (21/4753). Der Regierungsentwurf sieht lediglich eine Erhöhung auf 280 Prozent vor. 

Pro und Contra

Klar ablehnend zum Antrag der Grünen positionierte sich in seiner schriftlichen Stellungnahme der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Bilanzbuchhaltern fehle es „an einem berufsrechtlichen Ordnungsrahmen für die Ausübung ihrer Tätigkeit“, warnt der DStV und erklärt: „Es fehlen Mechanismen und Strukturen, welche die Allgemeinheit vor Fehlern bei der Berufsausübung schützen würden.“

Kritisch äußerte sich der Verband zu Investitionen in Steuerkanzleien durch externe Investoren. „Private Equity gefährdet die regionale Kanzleistruktur“, warnte DStV-Präsident Torsten Lüth. In der schriftlichen Stellungnahme wird eine „europarechtskonforme Regelung“ gefordert, mit der „in der Frage des gesetzlichen Fremdbesitzverbots schnell für Rechtssicherheit zu sorgen“ sei. 

Der Einzelsachverständige Klaus-Peter Naumann, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Abgeordneten, sieht dagegen kein Problem im Fremdbesitz. Im Gegenteil: „Ich sehe die Möglichkeit einer Leistungsausweitung und damit einer Stärkung einer leistungsorientierten Beratung“, sagte er.

Wettbewerb der Kommunen

Die Forderung der Linken nach einer Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer stieß auf Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die außerhalb des Fraktionskontingents anwesend war. Deren Vertreter Uwe Zimmermann verwies in der Anhörung auf eine Forderung des Städtetags, den Mindesthebesatz auf 320 Prozent anzuheben. Zwar sei das Hebesatzrecht „verbriefter Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts“. Bei einem Satz von 320 Prozent wäre dieses aber nicht verletzt, da die meisten Gemeinden darüber lägen. Zimmermann sieht in der Erhöhung vielmehr ein Mittel gegen „unfaire Hebesatzstrategien von Gewerbesteueroasen“.

Anders sah dies der Einzelsachverständige Christian Rödl, geladen auf Vorschlag der Unionsfraktion. „Ich halte es für richtig, dass die Kommunen hier in einem Wettbewerb zueinander stehen“, erklärte er. Das sei vorteilhaft für Bürger und für Unternehmen. (bal/13.04.2026)

Dokumente

  • 21/4550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    PDF | 966 KB — Status: 12.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4753 - Antrag: Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken
    PDF | 170 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4953 - Antrag: Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen
    PDF | 182 KB — Status: 24.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • TO zur Änderung des 9. Steuerberatungsgesetzes

Sachverständigenliste

  • SV-Liste zur Änderung des 9. Steuerberatungsgesetzes

Stellungnahmen

  • Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
  • Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e. V. (BVBC)
  • Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL)
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Deutscher Steuerberaterverband e. V.
  • Krohn, Dirk, Dipl.-Finanzwirt - Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste Kiel
  • Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD)
  • Rödl, Prof. Dr. Christian - Universität Erlangen-Nürnberg

Weitere Informationen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw12-de-steuerberatungsgesetz-1151770

Stand: 19.04.2026