Finanzen

Stromsteuer-Senkung und Tempolimit-Einführung erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, zwei Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Stromsteuergesetzes (21/5320) sowie zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit, 21/5319) debattiert. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung wurden beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Änderung des Stromsteuergesetzes wird federführend im Finanzausschuss, die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes federführend im Verkehrsausschuss beraten. 

Grüne fordern eine „echte Entlastung“

Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) forderte „eine echte Entlastung“ für die Bürger und eine „wirksame Politik für Energiesicherheit“, die mittel- und langfristig vor „fossilen Krisen schützen wird“. Deswegen wollen die Grünen die Senkung der Stromsteuer, „denn Strom ist die sauberste Energie, die wir haben“. Außerdem profitierten alle Haushalte und Unternehmen von einer Steuersenkung in diesem Bereich. 

Mit einem generellen Tempolimit auf Autobahnen würde der Spritverbrauch „sofort gesenkt“. Eine solche Maßnahme „kostet den Staat nichts, spart Geld an der Zapfsäule und erhöht die Sicherheit auf unseren Straßen“, sagte Verlinden. Der Bundesregierung warf sie vor, die „fossile Kostenfalle zu zementieren, anstatt für Energiesicherheit für die Menschen zu sorgen“.

CDU/CSU: Gegenfinanzierung fehlt

Die Regierungskoalitionen wiesen die Grünen-Vorschläge zurück. „Dem Gesetzentwurf der Grünen nach Senkung der Stromsteuer steht leider keine Antwort gegenüber, wie die Gegenfinanzierung aussehen soll“, sagte Dr. Stefan Korbach (CDU/CSU)

Die Antragsteller veranschlagten die zu erwartenden Steuermindereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. „Angesichts der aktuellen, angespannten Haushaltslage ist das keine Marginalie, sondern eine sehr relevante Größenordnung“. Diese Summe würde den Konsolidierungsdruck auf den Haushalt erhöhen.

SPD: Nicht finanzierbarer Schaufensterantrag

Michael Thews (SPD) schloss sich dieser Kritik an und sprach von einem „Schaufensterantrag“, der „nicht finanzierbar ist“. Außerdem komme hinzu, dass er steuerlich auch problematisch sei, weil mit zwei verschiedenen Steuersätzen gearbeitet werde. 

„Aus unserer Sicht ist das nicht praxistauglich, und auch der Einfluss auf den Strompreis wäre eher gering“, sagte Thews. Die Bundesregierung sorge für die Elektrifizierung. So würden Wärmepumpen und Elektromobilität gefördert. Auch Mieter würden bei dem Ausbau der Wallboxen für Mietshäuser profitieren.

Linke: Weniger Verkehrstote durch Tempolimit

Jorrit Bosch (Die Linke) lobte den Grünen-Vorschlag zum Tempolimit. Nicht nur der Spritverbrauch würde gesenkt, sondern langsameres Fahren „führt zu weniger Toten“, sagte er. 

Bosch rechnete vor: „Tempo 120 würde die Zahl der Verkehrstoten auf unseren Autobahnen um 35 Prozent senken. Das sind 58 Menschenleben pro Jahr, die nach Hause zu ihrer Familie gehen können.“

AfD: Sie wollen das Autofahren unbequemer machen

Die bis dahin ruhige Debatte wurde nun durch mehrere Zwischenrufe vonseiten der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Abgeordneten sehr hitzig. „Der Bürger soll selbst entscheiden dürfen, wie er fährt“, sagte Ulrich von Zons (AfD). Die Richtgeschwindigkeit zwinge niemanden dazu, schneller zu fahren. Die Autobahnen seien „auf hohe Geschwindigkeiten ausgelegt“. Wo Gefahr drohe, könne das Fernstraßen-Bundesamt bereits „heute gezielt Beschränkungen anordnen“. 

Das Statistische Bundesamt habe für 2024 ermittelt, dass die meisten Unfälle mit 27.000 Schwerverletzten auf Straßen innerorts und mit 19.000 auf Landstraßen erfolgten, auf Autobahnen seien 3.900 gezählt worden. Die absolute Geschwindigkeit sei nicht ausschlaggebend, sondern der Straßenzustand, die Beleuchtung oder das Vorhandensein von Leitplanken. „Aber um die Sicherheit geht es Ihnen gar nicht. Sie wollen das Autofahren nicht sicherer oder günstiger machen, sondern unbequemer“, sagte von Zons.

Änderung des Stromsteuergesetzes

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes sieht eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher vor (21/5320). Dieser Mindeststeuersatz beträgt ein Euro pro Megawattstunde (MWh) für die nichtbetriebliche und 50 Cent für MWh für die betriebliche Verwendung. 

„Die allgemeine Absenkung vereinfacht das Stromsteuerrecht erheblich, indem sie derzeitige Ausnahme- und Befreiungsregelungen entbehrlich macht“, erklärt die Fraktion. Zudem schaffe sie Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität. „Mittel- und langfristig trägt dies dazu bei, die Abhängigkeit von volatilen fossilen Energiemärkten zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken“, erklären die Grünen. Die Mindereinnahmen für den Bund beziffert die Fraktion auf sechs Milliarden Euro. 

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 

In ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (21/5319) fordern Bündnis 90/Die Grünen die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit würde den Kraftstoffverbrauch reduzieren und damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher dämpfen, heißt es zur Begründung. 

Außerdem hätte es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und würde die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen reduzieren, schreiben die Grünen. (nki/bal/hau/ste/16.04.2026)