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Finanzen

Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuern debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Senkung der Energiesteuern (21/5321) beraten. Die Initiative wurde zusammen mit zwei Anträgen der AfD-Antrag mit den Titeln „Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen – Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen“ (21/5326) sowie „Berufstätige Pendler sofort entlasten – Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen“  (21/2363) beraten. Alle drei Vorlagen überwiesen die Abgeordneten im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Finanzausschuss. 

Schnell soll der Tankrabatt nun kommen: Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter senken. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in dem Gesetzentwurf. 

SPD: Entlastung kommt bei den Verbrauchern an

Zu Beginn der einstündigen Debatte versprach Wiebke Esdar für die SPD-Fraktion: „Wir werden zum 1. Mai die Spritpreise an den Zapfsäulen um 17 Cent senken.“ Die Entlastung sei gerecht, weil sie dort entlaste, wo die hohen Kosten entstünden. Dabei sei auch sichergestellt, dass die Entlastung bei den Verbrauchern ankomme, weil die Koalition bereits das Kartellrecht verschärft habe, betonte Esdar. 

Die Sozialdemokratin bezifferte die Steuermindereinnahmen für den Fiskus infolge der Energiesteuersenkung im laufenden Jahr auf 1,6 Milliarden Euro. Deshalb sei es richtig, die Steuersenkung auf zwei Monate zu beschränken.

AfD: Schaffen Sie die CO2-Steuer ab

Für die AfD-Fraktion prangerte Kay Gottschalk an, dass die Koalition erst jetzt handle. „Leider bedurfte es der Blockierung einer Meerenge, damit Bewegung in die Debatte um eine Entlastung von Pendlern kommt.“ Diesbezügliche AfD-Anträge seien mehrfach abgelehnt worden, beschwerte sich Gottschalk. Aufgrund der Inflation sei die steuerliche Entfernungspauschale faktisch gesunken. Bereits vor zwei Jahren hätten renommierte Institute empfohlen, diese auf 50 Cent zu erhöhen. 

Zugleich kritisierte Gottschalk, dass „mehr als die Hälfte“ des Benzinpreises aus Abgaben an den Staaten bestünden. „Kein Produkt wird in Deutschland höher besteuert“, sagte Gottschalk. Er forderte: „Senken Sie die Energiesteuer auf das europäische Minimum, schaffen Sie die CO2-Steuer ab!“

CDU/CSU: Entlastungssignal für Pendler und Transportgewerbe

Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) wies darauf hin, dass die Spritpreise in Deutschland seit fast sieben Wochen steigen. „Diesel kostet bis zu 40 Prozent mehr“, stellte er fest und ergänzte: „Das trifft Berufspendler, und das trifft das gesamte Speditions- und Transportgewerbe. Denen wollen wir ein Entlastungssignal geben.“

Allerdings seien die Maßnahmen keine volle Entlastung, sondern lediglich eine Unterstützung. Der Staat könne nicht alle Risiken absichern, zumal derzeit noch offen sei, wie lange die Krise andauere. Auch Middelberg verwies auf die Verschärfung des Kartellrechts. „Das erhöht den Druck, dass die 17 Cent an der Tankstelle unmittelbar beim Verbraucher ankommen“, sagte er.

Grüne: Was ist das für eine Schnapsidee?

Kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf der Koalition ließ Katharina Dröge für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Leben in Deutschland werde immer teurer, es brauche konkrete Antworten und dafür gebe es viele gute Vorschläge, die auch innerhalb der Koalition diskutiert worden seien. Dröge verwies unter anderem auf die Senkung der Stromsteuer, die dem Mittelstand nutzen würde, oder ein günstigeres Deutschlandticket, das ihre Fraktion vorgeschlagen habe. 

Aber die Koalition habe sich auf eine Neuauflage des Tankrabatts geeinigt. „Was ist das für eine Schnapsidee?“, fragte Dröge und befand: „Aral, Shell und Co. nutzen diese Krise, um die Verbraucher abzukassieren.“ Die Konzerne würden die Steuersenkung nicht zu 100 Prozent weitergeben, prognostizierte sie. 

Linke: Wir brauchen eine Übergewinnsteuer

„Arbeitsverweigerung“ warf der Bundesregierung Heidi Reichinnek für die Fraktion Die Linke vor. Sie verwies darauf, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Jahr 2022 den damaligen Tankrabatt der Ampel-Koalition als „Flickwerk“ bezeichnet habe. „Und ich sage Ihnen, das trifft es“, befand Reichinnek. 

Selbst mit dem Tankrabatt, und selbst wenn dieser voll bei den Verbrauchern ankäme, wären die Spritpreise noch deutlich höhere als vor dem Irankrieg. „Wir müssen etwas tun, um diese Spirale der Gier zu durchbrechen. Wir brauchen eine Übergewinnsteuer“, forderte Reichinnek.

Regierung: Diese Maßnahme wirkt inflationsdämpfend

Für die Bundesregierung ergriff Michael Schrodi (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, das Wort. Er erklärte, dass mit dem Gesetzentwurf der Koalition die Steuern so weit gesenkt würden wie es europarechtlich möglich sei. Dies sei auch deshalb erforderlich, um ein Überspringen der hohen Spritpreise auf andere Bereiche zu verhindern. 

„Diese Maßnahme wirkt inflationsdämpfend“, sagte Schrodi. Zugleich rief er die Bevölkerung auf, Kraftstoffe zu sparen. Es sei ferner nötig, die erneuerbaren Energien sowie die Stromleitungen zu den Nachbarländern auszubauen. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro, heißt es im Gesetzentwurf. 

In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 „insgesamt jedoch nicht gefährdet“. 

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem ersten Antrag (21/5326) gegen die Einführung einer nationalen oder sektorspezifischen Übergewinnsteuer. Auf EU-Ebene solle die Bundesregierung sich dafür einsetzen, „dass kein Instrument für eine Sondersteuer auf überhöhte Krisengewinne von Energiekonzernen vorgelegt wird“.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will berufstätige Pendler mit ihrem Antrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 entlasten und die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen. In dem Antrag (21/2363) wird außerdem gefordert, die Pauschalen für die sonstigen Verkehrsmittel zur Gegenfinanzierung ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 anzupassen. Nutzer des Deutschlandtickets sollen eine Pauschale in Höhe des gültigen Tarifs steuerlich absetzen können, Nutzer des Schienenfernverkehrs eine Pauschale in Höhe ihres Fernverkehrsabonnements. Für Wege zu Fuß soll keine Entfernungspauschale mehr gewährt werden. Die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro soll aufgehoben werden. Alle Pauschalen sollen in Zukunft an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden.

Zur Begründung heißt es, die Entfernungspauschale komme bisher unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel und von der Entstehung tatsächlicher Aufwendungen zur Anwendung. Sie gelte immer in derselben Höhe, egal, ob die Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt würden und ob dem Steuerpflichtigen überhaupt Kosten für diese Wege entstanden seien. Mit der derzeitigen Regelung würden Fahrradfahrer und Fußgänger über Gebühr bevorzugt. (bal/hle/eis/irs/16.04.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

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Katharina Dröge

Katharina Dröge

© Katharina Dröge/ Dominik Butzmann

Dröge, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

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Iris Nieland

Iris Nieland

© Iris Nieland

Nieland, Iris

AfD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Michael Thews

Michael Thews

© SPD/ Photothek Media Lab

Thews, Michael

SPD

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Johannes Wagner

Johannes Wagner

© Bündnis 90/ Die Grünen/ Stephan Kaminski

Wagner, Johannes

Bündnis 90/Die Grünen

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Michael Thews

Michael Thews

© SPD/ Photothek Media Lab

Thews, Michael

SPD

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Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ AfD Hessen

Douglas, Christian

AfD

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Georg Günther

Georg Günther

© Georg Günther / Matthes Trettin

Günther, Georg

CDU/CSU

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/2363 - Antrag: Berufstätige Pendler sofort entlasten - Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen
    PDF | 204 KB — Status: 22.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5321 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
    PDF | 272 KB — Status: 14.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5326 - Antrag: Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen - Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen
    PDF | 560 KB — Status: 14.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5321, 21/5326, 21/2363 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Änderung des Steuerberatungsgesetzes erstmals beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften„ (21/4550, 21/4783) debattiert. Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel “Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken„ (21/4753) sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen “zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung„ (21/4745). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden alle drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine.

Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird. 

Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert

Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll auch die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an Paragraf 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gelte. Damit entstehe ein kohärentes Regelungsgefüge, heißt es. 

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Antrag (21/4753) den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöhen. Auch Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren will die Linksfraktion künftig in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einbeziehen. 

Selbstständige sollen dem Antrag zufolge künftig ebenfalls Gewerbesteuer zahlen. Zugleich solle der Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben werden. Die Gewerbesteuerumlage will die Linksfraktion abschaffen.

Gesetzentwurf der Grünen

Die Grünen kritisieren in ihrem Gesetzentwurf (21/4745): “Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit.„ Weiter heißt es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf: “Gesamtwirtschaftlich führt diese Steuervergünstigung zu Verzerrungen zwischen Wirtschaftszweigen, Fehlallokation von Kapital und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben.„

Um diesen Umstand zu ändern, sehe der Gesetzentwurf vor, die “erweiterte Grundstückskürzung abzuschaffen„. Die Grünen erklären: “Dadurch beteiligen sich alle Kapitalgesellschaften in Zukunft systemkonform am Gemeinwesen und die Einnahmen der Kommunen steigen deutlich.„ (bal/hau/19.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

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Diana Zimmer

Diana Zimmer

© Diana Zimmer/ AfD Landesverband Baden-Württemberg

Zimmer, Diana

AfD

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Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

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Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Jens Behrens

Jens Behrens

© Jens Behrens / Susie Knoll

Behrens, Jens

SPD

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Torben Braga

Torben Braga

© Torben Braga / Martin Schieck

Braga, Torben

AfD

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Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/4550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    PDF | 966 KB — Status: 12.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4745 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung
    PDF | 251 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4753 - Antrag: Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken
    PDF | 170 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4783 - Unterrichtung: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/4550 - Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 170 KB — Status: 18.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4550, 21/4783, 21/4753, 21/4745 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Lohnsteuerhilfevereine begrüßen 1.000-Euro-Entlastungsprämie

Zeit: Montag, 13. April 2026, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) begrüßt in einer Anhörung des Finanzausschusses die von der Bundesregierung am Montag, 13. April 2026, angekündigte steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die Arbeitgeber im laufenden Jahr ihren Beschäftigten zahlen können sollen. BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer verwies in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montagnachmittag auf eine entsprechende Regelung während der Energiepreiskrise nach dem Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 und erklärte: „Wir haben gute Erfahrungen mit der Inflationsausgleichsprämie gemacht.“ Der BVL war auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen.

Zuvor drehte sich die Anhörung unter anderem um einen Konflikt zwischen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), geladen als Sachverständige auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, und dem Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. BVBC-Präsident Guide Großholz plädierte dafür, dass selbstständige Bilanzbuchhalter ein größeres Spektrum an Leistungen anbieten dürfen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550), Anlass der Anhörung, ist aus BVBC-Sicht dabei unzureichend. „Wir sind qualifizierte Fachkräfte“, sagte Großholz. So verfügten die Angehörigen der buchhaltenden Berufe beispielsweise über die Qualifikation, Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorzunehmen.

Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter

Dagegen wandte sich BStBK-Präsident Hartmut Schwab vehement gegen eine Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter. Die Komplexität der Umsatzsteuer-Voranmeldung zeige sich bereits darin, dass es spezialisierte Steuerberatungskanzleien gebe, die sich ausschließlich mit Fragen der Umsatzsteuer befassten. „Umsatzsteuervoranmeldungen sind vollwertige Steuererklärungen“, erklärte er. Es gebe bei Steuerberatern ausreichend Kapazitäten, um den Beratungsbedarf von großen und kleinen Firmen zu stillen.

Dem widersprach allerdings Jörn Freynick, Leiter Politik beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Unsere Mitglieder sehen an ganz vielen Stellen, dass sie keine Steuerberater finden“, berichtete Freynick. Das gelte insbesondere für Solo-Selbstständige mit geringem Umsatz, die für Steuerberater oftmals keine attraktiven Kunden seien. Dabei benötigten auch diese eine qualifizierte Beratung. „Wir sind der festen Überzeugung, dass Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte das leisten können“, sagte Freynick und nannte neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung auch die Einnahmen-Überschuss-Regelung.

Diese Erweiterung der Befugnisse fordern die Grünen in einem eigenen Antrag (21/4953), der ebenfalls Teil der Anhörung war, ebenso wie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung, den Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer auf 350 Prozent zu erhöhen (21/4753). Der Regierungsentwurf sieht lediglich eine Erhöhung auf 280 Prozent vor. 

Pro und Contra

Klar ablehnend zum Antrag der Grünen positionierte sich in seiner schriftlichen Stellungnahme der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Bilanzbuchhaltern fehle es „an einem berufsrechtlichen Ordnungsrahmen für die Ausübung ihrer Tätigkeit“, warnt der DStV und erklärt: „Es fehlen Mechanismen und Strukturen, welche die Allgemeinheit vor Fehlern bei der Berufsausübung schützen würden.“

Kritisch äußerte sich der Verband zu Investitionen in Steuerkanzleien durch externe Investoren. „Private Equity gefährdet die regionale Kanzleistruktur“, warnte DStV-Präsident Torsten Lüth. In der schriftlichen Stellungnahme wird eine „europarechtskonforme Regelung“ gefordert, mit der „in der Frage des gesetzlichen Fremdbesitzverbots schnell für Rechtssicherheit zu sorgen“ sei. 

Der Einzelsachverständige Klaus-Peter Naumann, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Abgeordneten, sieht dagegen kein Problem im Fremdbesitz. Im Gegenteil: „Ich sehe die Möglichkeit einer Leistungsausweitung und damit einer Stärkung einer leistungsorientierten Beratung“, sagte er.

Wettbewerb der Kommunen

Die Forderung der Linken nach einer Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer stieß auf Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die außerhalb des Fraktionskontingents anwesend war. Deren Vertreter Uwe Zimmermann verwies in der Anhörung auf eine Forderung des Städtetags, den Mindesthebesatz auf 320 Prozent anzuheben. Zwar sei das Hebesatzrecht „verbriefter Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts“. Bei einem Satz von 320 Prozent wäre dieses aber nicht verletzt, da die meisten Gemeinden darüber lägen. Zimmermann sieht in der Erhöhung vielmehr ein Mittel gegen „unfaire Hebesatzstrategien von Gewerbesteueroasen“.

Anders sah dies der Einzelsachverständige Christian Rödl, geladen auf Vorschlag der Unionsfraktion. „Ich halte es für richtig, dass die Kommunen hier in einem Wettbewerb zueinander stehen“, erklärte er. Das sei vorteilhaft für Bürger und für Unternehmen. (bal/13.04.2026)

Dokumente

  • 21/4550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    PDF | 966 KB — Status: 12.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4753 - Antrag: Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken
    PDF | 170 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4953 - Antrag: Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen
    PDF | 182 KB — Status: 24.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • TO zur Änderung des 9. Steuerberatungsgesetzes

Sachverständigenliste

  • SV-Liste zur Änderung des 9. Steuerberatungsgesetzes

Stellungnahmen

  • Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
  • Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e. V. (BVBC)
  • Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL)
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Deutscher Steuerberaterverband e. V.
  • Krohn, Dirk, Dipl.-Finanzwirt - Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste Kiel
  • Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD)
  • Rödl, Prof. Dr. Christian - Universität Erlangen-Nürnberg

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Stromsteuer-Senkung und Tempolimit-Einführung erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, zwei Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Stromsteuergesetzes (21/5320) sowie zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit, 21/5319) debattiert. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung wurden beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Änderung des Stromsteuergesetzes wird federführend im Finanzausschuss, die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes federführend im Verkehrsausschuss beraten. 

Grüne fordern eine „echte Entlastung“

Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) forderte „eine echte Entlastung“ für die Bürger und eine „wirksame Politik für Energiesicherheit“, die mittel- und langfristig vor „fossilen Krisen schützen wird“. Deswegen wollen die Grünen die Senkung der Stromsteuer, „denn Strom ist die sauberste Energie, die wir haben“. Außerdem profitierten alle Haushalte und Unternehmen von einer Steuersenkung in diesem Bereich. 

Mit einem generellen Tempolimit auf Autobahnen würde der Spritverbrauch „sofort gesenkt“. Eine solche Maßnahme „kostet den Staat nichts, spart Geld an der Zapfsäule und erhöht die Sicherheit auf unseren Straßen“, sagte Verlinden. Der Bundesregierung warf sie vor, die „fossile Kostenfalle zu zementieren, anstatt für Energiesicherheit für die Menschen zu sorgen“.

CDU/CSU: Gegenfinanzierung fehlt

Die Regierungskoalitionen wiesen die Grünen-Vorschläge zurück. „Dem Gesetzentwurf der Grünen nach Senkung der Stromsteuer steht leider keine Antwort gegenüber, wie die Gegenfinanzierung aussehen soll“, sagte Dr. Stefan Korbach (CDU/CSU). 

Die Antragsteller veranschlagten die zu erwartenden Steuermindereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. „Angesichts der aktuellen, angespannten Haushaltslage ist das keine Marginalie, sondern eine sehr relevante Größenordnung“. Diese Summe würde den Konsolidierungsdruck auf den Haushalt erhöhen.

SPD: Nicht finanzierbarer Schaufensterantrag

Michael Thews (SPD) schloss sich dieser Kritik an und sprach von einem „Schaufensterantrag“, der „nicht finanzierbar ist“. Außerdem komme hinzu, dass er steuerlich auch problematisch sei, weil mit zwei verschiedenen Steuersätzen gearbeitet werde. 

„Aus unserer Sicht ist das nicht praxistauglich, und auch der Einfluss auf den Strompreis wäre eher gering“, sagte Thews. Die Bundesregierung sorge für die Elektrifizierung. So würden Wärmepumpen und Elektromobilität gefördert. Auch Mieter würden bei dem Ausbau der Wallboxen für Mietshäuser profitieren.

Linke: Weniger Verkehrstote durch Tempolimit

Jorrit Bosch (Die Linke) lobte den Grünen-Vorschlag zum Tempolimit. Nicht nur der Spritverbrauch würde gesenkt, sondern langsameres Fahren „führt zu weniger Toten“, sagte er. 

Bosch rechnete vor: „Tempo 120 würde die Zahl der Verkehrstoten auf unseren Autobahnen um 35 Prozent senken. Das sind 58 Menschenleben pro Jahr, die nach Hause zu ihrer Familie gehen können.“

AfD: Sie wollen das Autofahren unbequemer machen

Die bis dahin ruhige Debatte wurde nun durch mehrere Zwischenrufe vonseiten der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Abgeordneten sehr hitzig. „Der Bürger soll selbst entscheiden dürfen, wie er fährt“, sagte Ulrich von Zons (AfD). Die Richtgeschwindigkeit zwinge niemanden dazu, schneller zu fahren. Die Autobahnen seien „auf hohe Geschwindigkeiten ausgelegt“. Wo Gefahr drohe, könne das Fernstraßen-Bundesamt bereits „heute gezielt Beschränkungen anordnen“. 

Das Statistische Bundesamt habe für 2024 ermittelt, dass die meisten Unfälle mit 27.000 Schwerverletzten auf Straßen innerorts und mit 19.000 auf Landstraßen erfolgten, auf Autobahnen seien 3.900 gezählt worden. Die absolute Geschwindigkeit sei nicht ausschlaggebend, sondern der Straßenzustand, die Beleuchtung oder das Vorhandensein von Leitplanken. „Aber um die Sicherheit geht es Ihnen gar nicht. Sie wollen das Autofahren nicht sicherer oder günstiger machen, sondern unbequemer“, sagte von Zons.

Änderung des Stromsteuergesetzes

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes sieht eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher vor (21/5320). Dieser Mindeststeuersatz beträgt ein Euro pro Megawattstunde (MWh) für die nichtbetriebliche und 50 Cent für MWh für die betriebliche Verwendung. 

„Die allgemeine Absenkung vereinfacht das Stromsteuerrecht erheblich, indem sie derzeitige Ausnahme- und Befreiungsregelungen entbehrlich macht“, erklärt die Fraktion. Zudem schaffe sie Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität. „Mittel- und langfristig trägt dies dazu bei, die Abhängigkeit von volatilen fossilen Energiemärkten zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken“, erklären die Grünen. Die Mindereinnahmen für den Bund beziffert die Fraktion auf sechs Milliarden Euro. 

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 

In ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (21/5319) fordern Bündnis 90/Die Grünen die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit würde den Kraftstoffverbrauch reduzieren und damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher dämpfen, heißt es zur Begründung. 

Außerdem hätte es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und würde die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen reduzieren, schreiben die Grünen. (nki/bal/hau/ste/16.04.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Florian Dorn

Dr. Florian Dorn

© Dr. Florian Dorn / Matthias Baumgartner

Dorn, Dr. Florian

CDU/CSU

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Reinhard Mixl

Reinhard Mixl

© Reinhard Mixl

Mixl, Reinhard

AfD

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Michael Thews

Michael Thews

© SPD/ Photothek Media Lab

Thews, Michael

SPD

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Dr. Stefan Korbach

Dr. Stefan Korbach

© Dr. Stefan Korbach/ Tobias Koch

Korbach, Dr. Stefan

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Stefan Henze

Stefan Henze

© Stefan Henze

Henze, Stefan

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Truels Reichardt

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© Truels Reichardt/ SPD

Reichardt, Truels

SPD

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Swantje Michaelsen

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© Swantje Michaelsen / Stefan Kaminski

Michaelsen, Swantje Henrike

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Jorrit Bosch

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Bosch, Jorrit

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Günter Baumgartner

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Baumgartner, Günter

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Lorenz Gösta Beutin

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Beutin, Lorenz Gösta

Die Linke

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Günter Baumgartner

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© CSU Rottal-Inn

Baumgartner, Günter

CDU/CSU

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Hauke Finger

Hauke Finger

© Hauke Finger

Finger, Hauke

AfD

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Alexander Jordan

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Jordan, Alexander

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Ulrich von Zons

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Zons, Ulrich von

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Josephine Ortleb

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© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/5319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)
    PDF | 510 KB — Status: 14.04.2026
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  • 21/5320 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften
    PDF | 177 KB — Status: 14.04.2026
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5320, 21/5319 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel

Der ADAC befürwortet die von der Koalition geplante befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel zum 1. Mai, plädiert aber bei länger anhaltenden hohen Energiepreisen als weitere Maßnahme für eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum. Das machte der kommissarische Verkehrspräsident des Verbandes, Karsten Schulze, bei einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 20. April 2026, deutlich. „Es ist wichtig, dass schnell entlastet wird“, sagte Schulze. In seiner schriftlichen Stellungnahme hält der ADAC die Senkung der Stromsteuer „im Zuge der Elektrifizierung von Verkehr und Wärme für vorteilhaft“ und verweist auf eine Entlastungswirkung für alle Haushalte. „Die Nutzung von batterieelektrischen Pkw und Plug-in-Hybriden würde zudem wirtschaftlich attraktiver“, heißt es dort weiter. Zu prüfen sei indes als weitere Maßnahme die Erhöhung der Entfernungspauschale.

Anlass der Anhörung waren der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Senkung der Energiesteuer auf Sprit und Diesel um 14,04 Cent in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juni (21/5321), ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum (21/5320) sowie zwei Anträge der AfD-Fraktion zur Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent pro Kilometer (21/2363) und den Verzicht auf die Einführung einer Übergewinnsteuer (21/5326).

Senkung der Stromsteuer

Ähnlich wie der ADAC äußerte sich Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Als Sofortmaßnahme begrüßt er den Tankrabatt der Fraktionen von CDU/CSU und SPD. „Ich kann mir keine Maßnahme vorstellen, die so schnell wirkt“, erklärte er. Allerdings gestand er zu, dass sozial ärmere Haushalte nicht zielgerichtet erreicht würden. Dies könne eine Senkung der Mehrwertsteuer bei Lebensmittel besser erreichen. In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt Dullien: „Sollte der Energiepreishöhenflug über den Juni 2026 hinaus anhalten, sollte vor einer Verlängerung des Tankrabatts geprüft werden, ob nicht andere preisdämpfende Maßnahmen wie die Senkung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel, eine Senkung der Stromsteuer sowie eine weitere Senkung der Netzentgelte umgesetzt werden können.“

Für eine Senkung der Stromsteuer sprach sich auch Aaron Praktiknjo aus, Inhaber des Lehrstuhls für Energiesystemökonomik an der RWTH Aachen, geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Eine Senkung der Stromsteuer würde die Elektrifizierung der Mobilität und beim Heizen erhöhen“, erklärte er. Sie würde zugleich die Nachfrage nach fossilen Kraftstoffen senken und damit auch den Preisdruck reduzieren, sagte Praktiknjo. Der Wissenschaftler erwartet, dass die von den Koalitionsfraktionen avisierte Senkung der Spritpreise um 17 Cent nicht vollständig erreicht wird, da diese einen Impuls für eine höhere Nachfrage um zwei Prozent setze. 

Stattdessen würden zwei bis vier Cent bei den Anbietern verbleiben. Dem entgegnete Dullien allerdings, dass ein Tempolimit auf Autobahnen den Spritverbrauch wiederum um fünf Prozent senken würde. Praktiknjo erklärte zudem, dass die Senkung der Mineralölsteuer nicht das Ziel erreiche, Haushalten in Not zu helfen. Hierfür wären gezielte Transfers besser. „Man könnte mit einem Zehntel des Finanzvolumens diese Haushalte in Not entlasten“, sagte er mit Blick auf die 1,6 Milliarden Euro, die die Fraktionen von CDU/CSU und SPD an Steuermindereinnahmen im laufenden Jahr infolge der zweimonatigen Senkung der Energiesteuern erwarten. Ähnlich argumentierte Yasmin Sitarek, Leiterin des Referats sozialverträgliche Klimapolitik beim Sozialverband VdK Deutschland, geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Ihr zufolge entlastet die Senkung der Energiesteuer obere Einkommen im Schnitt um zwölf Euro pro Monat, untere aber nur um drei Euro. „Die Entlastung orientiert sich also am Verbrauch, nicht am Bedarf“, befand Sitarek.

Anhebung der Pendlerpauschale

Gegen die geplante befristete Senkung der Energiesteuern wandte sich Fritz Söllner, Prof. für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Ilmenau, geladen auf Vorschlag der AfD-Fraktion. In seiner schriftlichen Stellungnahme begründet er das unter anderem damit, dass die Energiesteuer auf Heizöl und Gas nicht gesenkt wird. Einen „gewaltigen Nachholbedarf“ sieht Söllner bei der Entfernungspauschale. Diese müsse deutlich erhöht werden, sogar stärker als auf die 50 Cent, wie es die AfD vorhat. „Selbst bei einem Auto der Kompaktklasse wie dem VW Golf betragen die Gesamtkosten pro gefahrenen Kilometer je nach Motorisierung zwischen 53 und 89 Cent“, rechnet er vor. Pro Entfernungskilometer seien dies also zwischen 1,06 und 1,78 Euro.

Eine Anhebung der Pendlerpauschale hält auch Daniela Karbe-Geßler für nötig, Bundesgeschäftsführerin des Bundes der Steuerzahler, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Sie forderte in der Anhörung eine Erhöhung auf 45 Cent. „Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesfinanzhof haben immer wieder die Erforderlichkeit des steuerlichen Abzugs für Fahrtkosten zur Arbeit herausgestellt“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Steuerzahlerbundes. 

Situation der Raffinerien

Dass die Spritpreise wohl nicht direkt am 1. Mai sinken werden dürften, erwartet Christian Küchen, Vorstand des Wirtschaftsverbandes Fuels und Energie, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Er erklärte, dass die Steuer nicht an der Tankstelle fällig werde, sondern bereits vorher, wenn Benzin und Diesel von den Raffinerien und großen Tanklagern ausgeliefert würden. „Die Tanks der Tankstellen werden am 1. Mai also in unterschiedlichem Umfang noch mit “normal versteuertem Benzin und Diesel„ gefüllt sein“, erklärte er. Diese würden zunächst abverkauft werden. Küchen ging zudem auf die wirtschaftliche Situation der Raffinerien ein. Diese hätten derzeit „teilweise negative Margen“. Dabei müssten die Betreiber zugleich die „Transformation in erneuerbare Moleküle“ stemmen. In der schriftlichen Stellungnahme fordert Küchens Verband: „Es müssen jetzt endlich die Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe bei Verwendung in Reinform als auch in der Beimischung idealerweise auf den Mindeststeuersatz des Kommissionsvorschlages aus dem Jahr 2021 gesenkt werden.“

Über eine schwierige wirtschaftliche Situation der Raffinerien berichtete auch Nils Hindersmann, Vertreter der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Er sprach von Schließungen und Standorten, die zum Verkauf stünden. „Wir kämpfen derzeit um jeden Arbeitsplatz in der Raffineriebranche“, sagte Hindersmann. Das präge momentan den gewerkschaftlichen Alltag. Hindersmann begrüßte die Senkung der Energiesteuer. Diese entlaste nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen. Für die energieintensiven Unternehmen seien indes andere Themen bedeutend wie der Strompreis und Strompreiskompensationen. 

Belastung bei Spedition und Logistik

Dass die hohen Energiepreise besonders seine Branche belasten, machte Frank Huster deutlich, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverbandes Spedition und Logistik. Er berichtete in der Anhörung von einem „erheblichen wirtschaftliche Druck“ auf die Unternehmen des Speditions- und Logistikgewerbes. „Es kommt derzeit zu einem drastischen Einbruch der Gewinnmargen“, erläuterte Huster, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. Vor allem bei Klein- und Kleinstunternehmen im Straßengüterverkehr sei das der Fall. In seiner schriftlichen Stellungnahme begrüßt der Verband zwar die Sofortmaßnahme von CDU/CSU und SPD, schreibt aber auch, diese sei „lediglich eine Notfallreaktion auf die Krise, aber kein strukturelles Konzept zur Entlastung der Branche“. 

Für den Ökonomen Thorsten Polleit, vorgeschlagen von der AfD-Fraktion, zielen alle Vorschläge, „die überzogen hohen Energiepreise in Deutschland zu senken“, in die richtige Richtung. Er kritisierte: „In Deutschland werden klimapolitische Ziele gegenüber Wachstums- und Beschäftigungszielen priorisiert.“ Das habe „ruinöse Folgen“, attestierte Polleit und stellte fest: „Deutschland ist auf einem Verarmungskurs.“  (bal/20.04.2026)

Dokumente

  • 21/2363 - Antrag: Berufstätige Pendler sofort entlasten - Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen
    PDF | 204 KB — Status: 22.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5320 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften
    PDF | 177 KB — Status: 14.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5321 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
    PDF | 272 KB — Status: 14.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5326 - Antrag: Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen - Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen
    PDF | 560 KB — Status: 14.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • TO zum 2. Energiesteuersenkungsgesetz

Sachverständigenliste

  • SV-Liste zum 2. Energiesteuersenkungsgesetz

Stellungnahmen

  • ADAC e. V.
  • Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
  • DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
  • Dullien, Prof. Dr. Sebastian, Hans-Böckler-Stiftung
  • Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE)
  • Söllner, Prof. Dr. Fritz - Technische Universität Ilmenau
  • Polleit, Prof. Dr. Thorsten, Vinson Centre Buckingham University
  • Wirtschaftsverband Fuels und Energie e. V.

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Parlament stimmt über geplanten Tankrabatt und Entlastungsprämie ab

Ein Foto einer Aral-Tankstelle mit Zapfsäulen im Morgengrauen. Die Zapfsäulen sind blau und beschriftet.

Die Koalitionsfraktionen wollen die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter senken (© picture alliance / photothek.de | Florian Gaertner)

Liveübertragung: Freitag, 24. April, 9 Uhr

Über die geplante Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe stimmt der Bundestag am Freitag, 24. April 2026, im Anschluss an eine einstündige Debatte namentlich ab. Zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“ (2. Energiesteuersenkungsgesetz, 21/5321) haben der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/5546) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5547) vorgelegt. Von der AfD liegt zudem ein Entschließungsantrag (21/5548) vor.

Das Parlament stimmt darüber hinaus über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550, 21/4783, 21/5531) ab. Der Finanzausschuss hat hierzu eine Beschlussempfehlung abgegeben (21/5529). Die AfD bringt auch hierzu einen Entschließungsantrag (21/5532) ein.

Vorlagen der Opposition

Namentlich entschieden wird auch über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften“ (21/5320). Zur Abstimmung steht außerdem ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen“ (21/4953). Zu beiden Vorlagen liegt den Abgeordneten Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (21/5529) vor. 

Des Weiteren stimmt das Parlament namentlich über zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen – Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen“ (21/5326) sowie „Berufstätige Pendler sofort entlasten – Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen“ (21/2363) ab – ebenfalls auf Basis einer vom Finanzausschuss erwarteten Beschlussvorlage. 

Entschieden auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/5529) wird auch über einen Antrag der Linken mit dem Titel „Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken“ (21/4753). Erstmals auf der Tagesordnung steht darüber hinaus ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Bevölkerung und Wirtschaft von den steigenden Treibstoffpreisen wirksam entlasten“ (21/5484). Über die Vorlage soll direkt abgestimmt werden. Ein weiterer neuer Antrag der Grünen mit dem Titel „Fossilen Preisschock als Weckruf verstehen – Unabhängigkeit von Kohle, Öl und Gas vorantreiben“ (21/5483) soll in den federführenden Umweltausschuss überwiesen werden.

Gesetzentwurf zur Energiesteuersenkung

Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter senken. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in dem Gesetzentwurf. Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro, heißt es im Gesetzentwurf. 

In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 „insgesamt jedoch nicht gefährdet“.

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine.

Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird.

Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert

Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll auch die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an Paragraf 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gelte. Damit entstehe ein kohärentes Regelungsgefüge, heißt es.

1.000 Euro Entlastungsprämie vom Arbeitgeber

1.000 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber – das soll bis zum 30. Juni möglich werden. Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben dazu eine entsprechende Gesetzesänderung eingebracht. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass „die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird“, heißt es im beschlossenen Koalitionsantrag, der den Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (21/4550) ergänzt. Diese Ergänzung des Entwurfs zur Änderung Steuerberatungsgesetzes stieß am 22. April im federführenden Finanzausschuss auf Ablehnung aller Oppositionsfraktionen. Auch für den Gesetzentwurf insgesamt stimmten allein die Koalitionsfraktionen, AfD und Linke votierten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Neben der Ergänzung zur steuerfreien Entlastungsprämie nahm die Koalition noch einige weitere Änderungen am Gesetzentwurf vor. So darf im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs auch künftig eine unentgeltliche steuerliche Beratung nur für Angehörige erfolgen. Dazu gehören beispielsweise Lebenspartner, Geschwister oder Kinder. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf jedoch sogenannte „Tax Law Clinics“ vor, bei denen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen zu Ausbildungszwecken altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird.

Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien

Geschärft im Vergleich zum Regierungsentwurf wurde auch das sogenannte Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien. Mit der neuen Regelung soll die Beteiligung von Investoren an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften „nur in engen Grenzen möglich sein“, heißt es in dem Änderungsantrag. Dieser Punkt war in der Anhörung zu dem Gesetz von den anwesenden Sachverständigen unterschiedlich bewertet worden.

Eine weitere Änderung soll Land- und Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht entlasten, ein Anbauverzeichnis zu führen. Es sei ausreichend, wenn ein Betriebswerk geführt oder ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten vorgelegt wird. Auch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz erfährt im Zuge des Steuerberatergesetzes eine Änderung. Diese betrifft die Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer. 

Gesetzentwurf der Grünen zur Stormsteuersenkung

Der Gesetzentwurf der Grünen zielt auf die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher ab. Dieser Mindeststeuersatz beträgt 1 Euro pro Megawattstunde (MWh) für die nicht-betriebliche und 0,5 Euro für MWh für die betriebliche Verwendung.

„Die allgemeine Absenkung vereinfacht das Stromsteuerrecht erheblich, indem sie derzeitige Ausnahme- und Befreiungsregelungen entbehrlich macht“, erklärt die Fraktion. Zudem schaffe sie Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität. „Mittel- und langfristig trägt dies dazu bei, die Abhängigkeit von volatilen fossilen Energiemärkten zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken“, schreiben die Grünen. 

Antrag der Grünen zu Steuerberatern

Geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte sollen in Zukunft bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Bilanz erstellen dürfen. Dies soll bis zu einem Gewinn von 80.000 Euro und einem Umsatz bis zu 800.000 Euro gelten, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem entsprechenden Antrag (21/4953). 

Außerdem sollen sie vorbereitende Abschlussarbeiten übernehmen und Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen dürfen. Die Verweigerung dieser Befugnisse sei angesichts moderner Buchführungssoftware technisch überholt, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. Außerdem drohe kleinen Unternehmen und Selbstständigen, dass sie dringend benötigte Hilfe bei steuerbezogenen Sachverhalten nicht mehr finden könnten, weil sie sich die Steuerkanzleien entweder nicht leisten könnten oder keine Kanzlei finden würden, die ihr Mandat annimmt.

Antrag der AfD gegen Übergewinnsteuer

Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem ersten Antrag (21/5326) gegen die Einführung einer nationalen oder sektorspezifischen Übergewinnsteuer. Auf EU-Ebene solle die Bundesregierung sich dafür einsetzen, „dass kein Instrument für eine Sondersteuer auf überhöhte Krisengewinne von Energiekonzernen vorgelegt wird“.

Antrag der AfD zur Entlastung von Pendlern

Die AfD-Fraktion will berufstätige Pendler mit ihrem zweiten Antrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 entlasten und die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen. In dem Antrag (21/2363) wird außerdem gefordert, die Pauschalen für die sonstigen Verkehrsmittel zur Gegenfinanzierung ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 anzupassen. Nutzer des Deutschlandtickets sollen eine Pauschale in Höhe des gültigen Tarifs steuerlich absetzen können, Nutzer des Schienenfernverkehrs eine Pauschale in Höhe ihres Fernverkehrsabonnements. Für Wege zu Fuß soll keine Entfernungspauschale mehr gewährt werden. Die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro soll aufgehoben werden. Alle Pauschalen sollen in Zukunft an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden.

Zur Begründung heißt es, die Entfernungspauschale komme bisher unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel und von der Entstehung tatsächlicher Aufwendungen zur Anwendung. Sie gelte immer in derselben Höhe, egal, ob die Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt würden und ob dem Steuerpflichtigen überhaupt Kosten für diese Wege entstanden seien. Mit der derzeitigen Regelung würden Fahrradfahrer und Fußgänger über Gebühr bevorzugt.

Antrag der Linken zur Gewerbesteuer

Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Antrag (21/4753) den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöhen. Auch Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren will die Linksfraktion künftig in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einbeziehen.

Selbstständige sollen dem Antrag zufolge künftig ebenfalls Gewerbesteuer zahlen. Zugleich solle der Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben werden. Die Gewerbesteuerumlage will die Linksfraktion abschaffen. 

Antrag der Linken für Übergewinnsteuer

Die Fraktion Die Linke will Übergewinne im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) stärker besteuern, ein Energiekrisengeld von 150 Euro für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland einführen, das Neun-Euro-Ticket wiedereinführen sowie ein „Null-Euro-Ticket“ für Schüler, Studenten, Azubis und Senioren. Außerdem will sie die Stromsteuer für auf das europäische Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Privatpersonen und 0,5 Cent pro kWh für alle Unternehmen senken, ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen festlegen und Kurzstreckenflüge verbieten. (bal/hau/hle/22.04.2026)

Dokumente

  • 21/2363 - Antrag: Berufstätige Pendler sofort entlasten - Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen
    PDF | 204 KB — Status: 22.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    PDF | 966 KB — Status: 12.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4753 - Antrag: Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken
    PDF | 170 KB — Status: 17.03.2026
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  • 21/4783 - Unterrichtung: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/4550 - Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 170 KB — Status: 18.03.2026
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  • 21/4953 - Antrag: Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen
    PDF | 182 KB — Status: 24.03.2026
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  • 21/5320 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften
    PDF | 177 KB — Status: 14.04.2026
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  • 21/5321 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
    PDF | 272 KB — Status: 14.04.2026
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  • 21/5326 - Antrag: Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen - Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen
    PDF | 560 KB — Status: 14.04.2026
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  • 21/5483 - Antrag: Preisschock durch fossile Brennstoffe als Weckruf verstehen – Unabhängigkeit von Kohle, Öl und Gas vorantreiben
    PDF | 461 KB — Status: 21.04.2026
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  • 21/5484 - Antrag: Bevölkerung und Wirtschaft von den steigenden Treibstoffpreisen wirksam entlasten
    PDF | 533 KB — Status: 21.04.2026
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  • 21/5529 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/4550, 21/4783 – Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 21/4953 – Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Sascha Wagner, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – 21/4753 – Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken
    PDF | 1 MB — Status: 22.04.2026
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  • 21/5531 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/4550, 21/4783, 21/5529 – Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    PDF | 531 KB — Status: 22.04.2026
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  • 21/5532 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – 21/4550, 21/4783, 21/5529 – Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    PDF | 463 KB — Status: 22.04.2026
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  • 21/5546 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – 21/5321 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 21/5320 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/2363 – Berufstätige Pendler sofort entlasten – Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen d) zu dem Antrag der der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/5326 – Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen – Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen
    PDF | 711 KB — Status: 22.04.2026
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  • 21/5547 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – 21/5321, 21/5546 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
    PDF | 482 KB — Status: 22.04.2026
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  • 21/5548 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – 21/5321, 21/5546 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
    PDF | 471 KB — Status: 22.04.2026
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-pa-finanzen-1166336

Stand: 23.04.2026