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13. Juni 2018 Differenziertes Echo auf geplanten Ausgleich für Atomkraftwerksbetreiber

Der wortgleiche Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur 16. Änderung des Atomgesetzes (19/2508, 19/2705) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter Leitung von Michael Thews (SPD) auf ein differenziertes Echo der eingeladenen Juristen gestoßen. Mit dem Entwurf soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Dezember 2016 umgesetzt werden, das den Energieunternehmen in bestimmten Fällen einen Ausgleichsanspruch infolge des Atomausstieges von 2011 zugesprochen hatte. Zum einen sollen laut Gesetzentwurf demnach bestimmte frustrierte Investitionen der Atomkraftwerksbetreiber ausgleichsfähig sein, zum anderen nicht mehr verwertbare Strommengen, die den Kernkraftwerken Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich zugewiesen wurden.

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