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4. Mai 2020 Ja zu einer Bagatellgrenze für Hartz-IV-Rückforderungen der Jobcenter

Die Forderung aus einem Antrag der FDP-Fraktion (19/10619) nach Einführung einer Bagatellgrenze für die Rückforderungen der Jobcenter gegenüber Hartz-IV-Leistungsempfängern ist während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 4. Mai 2020, bei den geladenen Experten überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Der in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15975) angeregte Rechtsanspruch für Arbeitslose auf Qualifizierung fand bei dem Hearing ebenfalls Fürsprecher und Widersacher.

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