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19. Februar 2024 Experten begrüßen Regelung zu Balkonkraftwerken

Ob Wohnungseigentümerversammlungen künftig ausschließlich virtuell stattfinden sollen, wenn 75 Prozent der Eigentümer dies so wollen, ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 19. Februar 2024, deutlich. Ein dabei diskutierter Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890) sieht diese Regelung vor. Außerdem soll im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Hierzu gab es Zuspruch seitens der Sachverständigen. Ein gleichzeitig beratener Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/6905), der Ansprüche von Mietern und Eigentümern für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken schaffen will, wurde ebenfalls beraten.

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