Auswahlverfahren beim KSK
Am 30. November und 1. Dezember 2020 besuchte die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages das Kommando Spezialkräfte (KSK) in Calw. Im Mittelpunkt stand der Teil 1 des Potenzialfeststellungsverfahrens für Kommandosoldaten. Hiermit soll vor allem die Erfüllung von Mindeststandards und die grundsätzliche Trainierbarkeit festgestellt werden. Bestandteile sind unter anderem Tests zur körperlichen, kognitiven und koordinativen Leistungsfähigkeit ebenso wie psychologische Begutachtungen.
Das Bestehen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Zehnwochenqualifizierungsprogramm (ZWQP) mit weiteren psychologischen und physiologischen Trainings- und Ausbildungsabschnitten. In diesem aufwendigen Programm qualifizieren sich die Bewerber für die Teilnahme am Teil 2 des Potentialfeststellungsverfahren, in welches die Wehrbeauftragte während eines mehrtägigen Aufenthalts im zurückliegenden September bereits tiefe Einblicke erhielt.
Während des Besuchs der Wehrbeauftragten hat zum zweiten Mal in der Geschichte des KSK auch eine Soldatin am Teil 1 des Potenzialfeststellungsverfahrens teilgenommen. Als erste Frau hat die Bewerberin diesen Abschnitt bestanden. Die Testkriterien für Frauen unterscheiden sich hierbei nicht von denen für alle anderen Bewerber. Im nächsten Jahr wird die Bewerberin sich mit den weiteren erfolgreichen Absolventen nach Abschluss des ZWQP dem Teil 2 des Potenzialfeststellungsverfahrens stellen.
Daneben besuchte Frau Dr. Högl unterschiedliche Trainingseinrichtungen des Kommando Spezialkräfte und wurde durch den Kommandeur KSK, Brigadegeneral Kreitmayr, über den Umsetzungsstand der Reformmaßnahmen unterrichtet. Die Wehrbeauftragte begrüßte den diesbezüglichen Fortschritt, insbesondere, dass die neu geschaffenen zwei Dienstposten im psychologischen Dienst des Verbandes bereits 4 Monate nach Einrichtung qualifiziert besetzt werden konnten.