24.05.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 344/2024

Sachstand zum Verbleib abgebrannter Brennelemente

Berlin: (hib/NKI) Eine Entscheidung zu einer weiteren befristeten Aufbewahrung im Zwischenlager am Standort Jülich oder einem Transport in das Zwischenlager Ahaus kann derzeit noch nicht getroffen werden, weil die dafür erforderlich gehaltenen Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen für die beiden Verfahren noch nicht vollständig vorliegen. Das geht aus der Antwort (20/11406) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11210) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Demnach seien die jeweiligen Antragstellerinnen vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) aufgefordert worden, diese Nachweise „zügig und in der erforderlichen Qualität einzureichen“. Erst dann beabsichtige das BASE zu bewerten, ob die befristete Aufbewahrung im bestehenden Zwischenlager in Jülich oder der Transport nach Ahaus genehmigungsfähig sei.

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