10.06.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 395/2024

Zahl der Beschäftigten mit Behinderung in Bundesministerien

Berlin: (hib/MWO) Über die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen im Bundeskanzleramt, in Bundesministerien und Bundesbehörden informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11606) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/11360). Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, danach, wie viele Menschen mit Behinderungen und Gleichgestellte dort beschäftigt sind und wie sich die Zahl der Beschäftigten mit Behinderungen in den seit Amtsantritt der Bundesregierung 2021 verändert hat.

Der Antwort sind mehrere Tabellen angefügt, aus denen - wie die Bundesregierung schreibt - die Aufschlüsselung nach den in der Frage genannten Beschäftigtengruppen sowie in der Aufschlüsselung nach Geschlecht entnommen werden könne. Eine Antwort in der Aufschlüsselung nach Art der Behinderung sei nicht möglich, weil die Art der Behinderung von den Bundesministerien nicht erfasst werde. Auch die Merkzeichen, die in einen Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können und die teilweise auf die Art der Behinderung schließen lassen, würden in vielen Bundesministerien nicht erfasst. Aus einer weiteren Tabelle sei zu entnehmen, wie sich die Zahl der Beschäftigten mit Behinderungen in den Bundesministerien seit Amtsantritt der Bundesregierung 2021 verändert hat.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, wird von schwerbehinderten Menschen nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Bei der Besetzung von Stellen und damit auch von Führungspositionen würden Menschen mit Schwerbehinderung im Auswahlverfahren entsprechend der bestehenden rechtlichen Vorgaben bei gleicher Eignung unter Abwägung mit den Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Weiter schreibt die Bundesregierung, welche Maßnahmen und Instrumente sie bemüht, um den Anteil beschäftigter Menschen mit (schweren) Behinderungen in der Belegschaft allgemein zu erhöhen.

Marginalspalte