„Lobbyarbeit“ im Landwirtschaftsministerium
Berlin: (hib/MIS) Die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung bewegt sich seit Jahren im mittleren zweistelligen Bereich - mit sinkender Tendenz. Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine Informationen zum Einsatz externer Personen vor. So lautet die Antwort der Bundesregierung (21/287) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/73) zur „Lobbyarbeit im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass der von der Fragenden benutzte Begriff des “externen Mitarbeiters„ kein feststehender Begriff sei, und erklärt, dass die Bundesregierung darunter Personen verstehe, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den Ministerien kennenlernen können - nicht erfasst seien damit sogenannte externe Berater.
Zudem weist die Regierung darauf hin, dass seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 alle externen Personen in dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten Bundesverwaltung erfasst werden. Dabei würden alle Daten veröffentlicht, deren Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig sei. Seit 2020 sei dieser Bericht im jährlichen Integritätsbericht erfasst und enthalte die von den Fragestellern gewünschten Angaben.