04.06.2025 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 199/2025

AfD fordert Haftungsregelung für Bundesminister

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen“ (21/332) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, im Bundesministergesetz eine entsprechende Regelung zu verankern. Demnach soll ein Mitglied der Bundesregierung nach einer schuldhaften Verletzung der Amtspflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland für den entstandenen Schaden haften. Die Haftung soll laut Entwurf auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein. „Als Vorbild dient das Bayerische Ministergesetz, das die Amtshaftung bei Amtspflichtverletzung schon heute implementiert hat“, führt die Fraktion an.

Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorschlag damit, dass es immer wieder zu staatlichen Fehlentscheidungen komme, „die konkret Entscheidungsträgern zugeordnet werden können und den Steuerzahler viele Millionen oder sogar Milliarden Euro kosten“. Als Beispiele nennt die Fraktion die staatliche Unterstützung für den Batteriehersteller Northvolt, die Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie sowie die Vergabe von 5G-Frequenzen.

Weiter heißt es, für Bundesbeamte existiere bereits eine Haftungsregelung in Paragraf 75 des Bundesbeamtengesetzes. Aus Sicht der Fraktion fehle jedoch eine entsprechende Vorschrift im Bundesministergesetz, „um die Privilegierung der Bundesminister gegenüber Beamten und Mitarbeitern zu beenden“.

Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag, 5. Juni, erstmals im Bundestag beraten werden. Ob danach der Innen- oder der Rechtsausschuss die federführende Beratung übernimmt, ist noch offen.