18.06.2025 Finanzen — Antwort — hib 225/2025

500.000 anerkannte gemeinnützige Körperschaften

Berlin: (hib/BAL) Eine halbe Million Organisationen sind in Deutschland als gemeinnützige Körperschaften im Sinne des Steuerrechts anerkannt. Diese Angabe macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/464) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/278) mit dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“.

Diese Organisationen dürfen laut Bundesregierung ihre Mittel „weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“. Eine parteipolitische Betätigung sei immer unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit. Laut einem Anwendungserlass zur Abgabenordnung sei es jedoch nicht zu beanstanden, „wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“.

Als Beispiel wird ein Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz oder gegen Rassismus genannt. Dabei verweist die Bundesregierung auch auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hervorgehenden Bagatellvorbehalt. Reformen hierzu seien im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.