Digitale Verfahren bei Sozialgerichten
Berlin: (hib/CHE) Bereits nach aktueller Rechtslage können elektronische Dokumente für alle sozialgerichtlichen Verfahren an das Gericht übermittelt werden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/1954) auf eine Kleine Anfrage (21/1465) der AfD-Fraktion, in der diese nach dem Stand der Digitalisierung von Verfahren bei den Sozialgerichten gefragt hatte.
Demnach kann von den Verfahrensbeteiligten ein Dokument wirksam elektronisch eingereicht werden, wenn das Format für eine gerichtliche Bearbeitung geeignet und es entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist oder von der verantwortenden Person mit einfacher Namensnennung signiert sowie über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird. Die Regierung verweist bei der Beantwortung einiger Fragen auf die Zuständigkeit der Länder für die Sozial- und Landessozialgerichte, weshalb sie nicht zu allen Einzelfragen Auskunft geben könne.