Bundesrat hat Einwände bei der NACE-Anpassung
Berlin: (hib/NKI) Der Bundesrat hat Einwände gegen den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1“ (21/1864). In der als Unterrichtung (21/2471) vorliegenden Stellungnahme merkt die Länderkammer an, dass das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe geändert werde und damit eine Regelungslücke entstehe. Diese betreffe die Erfassung des Vorjahresumsatzes bei Bauträgern für den Berichtszeitraum 2026. Der Wirtschaftszweig der Bauträger falle damit in der neuen NACE Revision 2.1 zukünftig nicht mehr in den Bereich des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe. Deshalb solle der Entwurf entsprechend geändert werden.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Stellungnahme ab, nach Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b den vorgeschlagenen Buchstaben c zu ergänzen. Bei der vermeintlichen Datenlücke handele es sich nach Ansicht der Bundesregierung um keine Lücke und bei einer entsprechenden Anpassung des Gesetzestextes würden unnötigerweise Daten nach der alten Wirtschaftszweigklassifikation erhoben. Für die Jahreserhebung im Ausbaugewerbe gelte ab dem Berichtsjahr 2027 die neue Wirtschaftszweigklassifikation. Der Vierteljahresberichtskreis sei davon unberührt. Dort werde die neue Wirtschaftszweigklassifikation erst im Berichtsjahr 2028 eingeführt.