06.04.2022 Gesundheit — Ausschuss — hib 156/2022

Kompromissvorschlag zur Impfpflicht vorgelegt

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich abschließend mit den Vorlagen für und gegen eine allgemeine Impfpflicht befasst. Nach einer teilweise hitzigen Grundsatzdebatte stimmten die Abgeordneten am Mittwoch mehrheitlich dafür, die Vorlagen zur Entscheidung an das Plenum zu überweisen. Dort soll am Donnerstag endgültig abgestimmt werden.

Die Abgeordneten billigten zuvor mehrheitlich formal die Zusammenführung der beiden bisherigen Gesetzentwürfe für eine Impfpflicht ab 18 Jahren (20/899) sowie für eine Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt mit verpflichtender Impfberatung (20/954).

Der neue Gesetzentwurf zur „Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2“ sieht laut Änderungsantrag eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vor. Zudem beinhaltet der Entwurf eine Impfberatungspflicht für Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, die spätestens bis zu 15. Oktober 2022 zu erfüllen ist.

Der Bundestag kann der Vorlage zufolge nach Auswertung der Daten des aktuellen Infektionsgeschehens beschließen, entweder die Immunitätsnachweispflicht auszusetzen oder auf Personen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren auszudehnen, dies frühestens mit Wirkung zum 15. Oktober 2022. Zudem ist der Aufbau eines Impfregisters vorgesehen.

Gegenstand der Schlussberatung am Donnerstag im Plenum sollen neben dem neugefassten Gesetzentwurf auch der Antrag der AfD-Fraktion gegen eine Impfpflicht (20/516), der Gruppenantrag für eine Stärkung der Impfbereitschaft ohne Impfpflicht (20/680) sowie der Antrag der Unionsfraktion für ein Impfvorsorgegesetz (20/978) sein.

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