20.06.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 306/2022

Projektfinanzierungen parteinaher Stiftungen im Ausland

Berlin: (hib/VOM) Eine Veröffentlichung von Einzelheiten der Finanzierung von Projekten der parteinahen Stiftungen im Ausland kann „für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein“. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2175) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1756). Die Abgeordneten wollten wissen, mit welchen Mitteln und in welcher Höhe die Bundesregierung von 2010 bis 2020 solche Projekte der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Hanns-Seidel-Stiftung, der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Friedrich-Ebert-Stiftung finanziert hat. Die Bundesregierung teilt mit, dass die Informationen aus „außen- und entwicklungspolitischen Erwägungen“ als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage zur Antwort gesondert übermittelt würden. Für die Zeiträume von 2010 bis 2019 verweist sie auf ihre früheren Antworten (19/13021, 19/4138) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/12499, 19/3858).

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